Drucksache Nr. 1859/2022:
Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1859/2022
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Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage beigefügte Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Verordnung (VO TaxiTarif) regelt die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in der Landehauptstadt Hannover auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat am 07.04.2022 eine Änderung der seit dem 01.05.2021 geltenden Beförderungsentgelte zum 01.10.2022 beantragt. Die mit dieser Drucksache zu beschließende Änderung der VO TaxiTarif entspricht dem Antrag des GVN vollumfänglich.

Die Änderung der VO TaxiTarif beinhaltet eine Anhebung des Grundpreises, sowie des Kilometer- und Wartzeitpreises.

Mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung in Landeshauptstadt und Region hat der GVN bei der Region Hannover eine gleichlautende Anpassung der Taxitarife beantragt. Die Region Hannover plant, diesen neuen Taxitarif in der Sitzung der Regionsversammlung vom 12.07.2022 zu beschließen, so dass auch weiterhin in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover einheitliche Taxitarife und eine einheitliche Beförderungspflicht gelten.

Da das Taxigewerbe bundesweit Anträge auf Erhöhung der Taxitarife gestellt hat, hat das Land Niedersachsen mit Erlass vom 03.05.2022 folgendes mitgeteilt:

Das Taxigewerbe steht nach den Corona bedingten Umsatzeinbrüchen erneut vor großen finanziellen Herausforderungen. Infolge der Ukraine Krise sind die Kraftstoffpreise massiv angestiegen. Hier hat der Bund bereits angekündigt, mit einer Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe im Rahmen des Entlastungspaketes 2022 gegensteuern zu wollen. Aber auch die allgemeine Preissteigerung bereitet der Branche Probleme. Darüber hinaus ist der Anstieg des Mindestlohnes von derzeit 9,82 € auf 10,45 € zum 01.07.2022 und auf 12,00 € zum 01.10.2022 zu bewältigen. Allein 60 % der allgemeinen Betriebskosten entfallen auf die Personalkosten. Die Summe der finanziellen Herausforderungen bedrohen inzwischen die Existenz der Taxiunternehmen.
…..
Nach Abwägung aller Tatbestände kann eine Steigerung der Tarife in Höhe von durchschnittlich bis zu 20%, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber, durchaus als angemessen angesehen werden.


Taxitarif 2021
Taxitarif Neu
Grundpreis
3,90 €
4,50 €
Kilometerpreis
2,30 € / km
2,80 € / km
Weitere Wartezeit
33,00 € / Stunde ab 121 Sekunden
35,00 € / Stunde ab 121 Sekunden
Großraum- /Kombizuschlag
6,00 €
6,00 €

Die beantragte Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Km
Taxitarif 2021
Taxitarif Neu
Differenz
Tarif Neu zu Tarif 2021
2
8,50 €
10,10 €
18,82 %
4
13,10 €
15,70 €
19,85 %
7
20,00 €
24,10 €
20,5 %
10
26,90 €
32,50 €
20,82 %
15
38,40 €
46,50 €
21,09 %
25
61,40 €
74,50 €
21,34 %

Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Mindestlohns, der Fahrpreise der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH) sowie der Verbraucherpreisindizes, ist die Erhöhung der Taxitarife angemessen.

Die Personalkosten machen mit ca. 60% den höchsten Kostenfaktor für die Taxiunternehmen aus. Seit der letzten Anpassung der Taxitarife zum 01.05.2021 ist der Mindestlohn um 3,37 % gestiegen. Mit dem beschlossenen Anstieg des Mindestlohnes zum 01.10.2022 auf 12,00 € erfolgt unter Berücksichtigung des Mindestlohnes vom 01.05.2021 ein Anstieg um 26,32 %.

Jahr
Mindestlohn
Erhöhung zum Vorjahr in %
2015
8,50 €
2017
8,84 €
4,00 %
2019
9,19 €
3,96 %
2020
9,35 €
1,74 %
01.01.2021
9,50 €
1,60 %
01.07.2021
9,60 €
1,05 %
01.01.2022
9,82 €
2,29 %
01.07.2022
10,45 €
6,42 %
01.10.2022
12,00 €
14,83 %

Die maßgeblichen Verbraucherpreisindizes haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2022 wie folgt verändert:

Indizes
2015 bis 2022
Verbraucherpreisindex
+ 15,3 %
Kraftfahrer-Preisindex
+ 30,1 %
Kraftstoffe
+ 62,6 %
Lohnindex Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich
+ 15 %
Fahrpreis für ein Zwei-Zonen-Ticket der GVH
+ 18,18 %

Auch nach der Tariferhöhung liegen die hannoverschen Taxitarife im Vergleich mit anderen Großstädten weiterhin im mittleren Tarifbereich. Zu berücksichtigen ist, dass in vielen Städten dem Fahrpreis noch ein zusätzlicher verkehrsbedingter Wartezeitanteil hinzuzurechnen ist.


Zeit
Grundpreis
Preis Km 1
Preis Km 2
Preis weitere Kilometer
Warte-zeit
Gesamt-preis für
2 km
Hannover
(Neu)

4,50 €
2,80 €
2,80 €

35,00 € ab 121 Sek.
10,10 €
Braunschweig
(ab 01.04.2022)



neuer Antrag liegt vor
Werktags
3,90 €
2,60 €
2,60 €
(2,20 €
(ab 4. km)
28,00 €
9,10 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
4,30 €
2,70 €
2,70 €
9,70 €
Werktags
4,70 €
3,10 €
3,10 €
(2,60 €
(ab 4. km)
33,00 €
10,90 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
4,90 €
3,30 €
3,30 €
11,50 €
Dortmund
(ab 10.05.2019)




Neuer Antrag liegt vor
Werktags
4,00 €
2,25 €
1,75 €

30,00 €
8,00 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
4,50 €
2,40 €
1,90 €

35,00 €
8,80 €
Werktags
4,50 €
2,50 €
1,95 €

33,00 €
8,95 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
5,00 €
2,65 €
2,10 €

38,00 €
9,75 €
Düsseldorf
(ab 01.02.2018, ein Antrag wird erwartet)

4,50 €
2,20 €
2,20 €

35,00 €
8,90 €
Frankfurt am Main
(ab 13.01.2016)

Antrag gestellt

3,50 €
2,00 €
2,00 €
1,75 €
(ab 16. km)
33,00 €
7,50 €

4,00 €
2,40 €
2,40 €
2,40 €
38,00 €
8,80 €
Hamburg
(ab 01.06.2022)
Werktags
5,00 €
2,70 €
2,70 €
2,50 € (5-9 Km)
1,80 € (ab 10 Km)
36,00 €
(ab 2. min)
10,40 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
3,90 €
2,60 €
2,60 €
2,40 € (5-9 Km)
1,70 € (ab 10 Km)
9,10 €
Köln
(ab 01.09.2021, erneute Erhöhung ist beantragt)
Antrag
4,00 €



4,90 €
2,10 €



2,60 €
2,10 €



2,60 €
1,90 €
(ab 8. Km)


2,40/2,20 €
30,00 €
8,20 €



10,10 €
Leipzig
(ab 20.02.2021)








Neuer Antrag liegt vor
Werktags
3,90 €
2,70 €
2,70 €
2,00 € (ab 3 Km)
1,70 € (ab 10 km)
30,00 €
9,30 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
3,90
2,90 €
2,90 €
2,20 € (ab 3 Km)
1,80 € (ab 10 km)
9,70 €
Werktags
3,90 €
3,20 €
3,20 €
2,20 € (ab 4 Km)
2,10 € (ab 10 km)
35,00 €
10,30 €
Nachts, Sonn- u. Feiertage
3,90
3,30 €
3,30 €
2,50 € (ab 4 Km)
2,20 € (ab 10 km)

10,50 €
München
(Erhöhungs-antrag)

5,30 €
2,30 €
2,30 €

36,00 €
9,90 €
Nürnberg
(ab 04.11.2021)

3,70 €
3,70 €

2,20 €
(ab 2. km)
1,60 €
(ab 6. Km)
28,00 €
4 Min frei vor Einstieg Fahrgast
9,60 €

Beteiligung anderer Stellen

Zu dem Antrag des GVN wurden die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das staatliche Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört (§ 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 PBefG).

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen weist daraufhin, dass aufgrund der aktuellen Corona – Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen die Umsetzung des neuen Tarifes (Programmierung, Abnahme sowie das rechtzeitige Aufspielen des neuen Tarifes auf die Taxameter) eine Vorlaufzeit von sechs Wochen erfordern.

Seitens der anderen angehörten Stellen wurden keine Bedenken vorgetragen.


Anhebung der Taxitarife

Der bisherige und der neue Taxitarif sind in der folgenden Tabelle gegenübergestellt:
32.1 
Hannover / Jun 16, 2022