Drucksache Nr. 1856/2018 E1:

Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Eilenriedebeirat
  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1856/2018 E1
2
 


Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-2164/2018 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Mitte in den Punkten 1, 2, 4 und 7 zu folgen, in Punkt 5 teilweise zu folgen und in den Punkten 3 und 6 nicht zu folgen sowie

dem Änderungsantrag 15-2279/2018 (Anlage 2) aus dem Stadtbezirksrat Misburg/Anderten zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle


Die Baukosten erhöhen sich durch die zusätzliche Installation eines Radverkehrszählers (Antragspunkt 4 aus DS 15-2164/2018) um etwa 40.000 Euro.

Begründung des Antrages


- Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Mitte (15-2164/2018, Anlage 1)

Antrag:


1. Die Förderfähigkeit durch Landesmittel einer Verbreiterung der Brücke oder des Baus einer zweiten Brücke mit getrennter Wegführung über den Messeschnellweg für den Radverkehr und Fußverkehr zu prüfen.

Stellungnahme zu 1:
Die Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des laufenden Förderprogramms ist erfolgt.
Das für das Förderprogramm zuständige Ministerium des Landes für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Digitalisierung hatte bereits frühzeitig in 2017 darauf hingewiesen, dass Einzelprojekte, die Investitionen in Millionenhöhe erfordern, aufgrund des insgesamt in der Höhe begrenzten Förderrahmens des Sonderprogramms Radschnellwege nicht gefördert werden können.
Die Kosten für den Neubau einer Brücke über den Messeschnellweg wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie von 2015 auf etwa 4 Mio. € abgeschätzt.
Auf eine aktuelle Anfrage an die mit der Abwicklung des aktuellen Förderprogramms befasste Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde der Verwaltung bestätigt, dass die kurzfristige Förderung eines Brückenprojekts auch aufgrund des zeitaufwändigen planerischen Vorlaufs im Rahmen des laufenden Sonderprogramms, das eine Antragsstellung (mit ausgearbeiteter Planung und gesicherter Finanzierung) bis zum Jahresende 2018 erfordert, nicht möglich ist.
Perspektivisch vorstellbar wäre es hingegen, ein Brückenprojekt zu einem späteren Zeitpunkt zur weiteren Optimierung des dann bestehenden Radschnellwegs zu planen und, in Abhängigkeit der generellen Entwicklung der Förderprogramme, für eine Förderung anzumelden.

2. Im Bereich der Berliner Allee/Kestnerstraße die Förderfähigkeit und Machbarkeit einer Tunnellösung für die verschiedenen Verkehre zu prüfen.



Stellungnahme zu 2:
Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie der grundsätzlichen Machbarkeit einer Tunnellösung ist erfolgt.
Bei einer Sohllage des Tunnels von 4 m unter der Berliner Allee müssten bei 5% Gefälle Rampen in einer Länge von etwa 80 m vorgesehen werden. Eine verträgliche bauliche und städtebauliche Integration dieser Rampen in die Straßenräume des Gutenberghofs und der Kestnerstraße wäre aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Auch aufgrund der negativen Auswirkungen eines Tunnels auf den Fahrkomfort (Gefälle, Steigungen, Umwegfahrten, Sicherheitsempfinden) wäre eine solche Lösung nicht zielführend und würde in der Summe keine Vorteile gegenüber der im Rahmen der Drucksache 1856/2018 vorgesehenen Maßnahme zur Einrichtung einer gesicherten signalisierten oberirdischen Radquerung ergeben.
Auf eine aktuelle Anfrage an die mit der Abwicklung des Förderprogramms befasste Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Förderfähigkeit einer solchen Maßnahme wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die kurzfristige Förderung eines Tunnelprojekts auch aufgrund des zeitaufwändigen planerischen Vorlaufs im Rahmen des laufenden Sonderprogramms, das eine Antragsstellung (mit ausgearbeiteter Planung und gesicherter Finanzierung) bis zum Jahresende 2018 erfordert, nicht möglich ist. Auch perspektivisch wird die Förderfähigkeit unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Anbetracht des schwer nachzuweisenden Mehrwerts gegenüber der vorgesehenen funktionsfähigen und deutlich wirtschaftlicheren Variante kaum zu erreichen sein.

3. Vor dem Kreuzungsbereich der Clausewitzstraße den Radfahrenden über geeignete Symbole zu signalisieren, ob sie schnell oder langsam fahrend die Grünphase erreichen.



Stellungnahme zu 3:

Die Signalsteuerung an der Lichtsignalanlage Clausewitzstraße wird verkehrsabhängig geschaltet. So ist für den Radverkehr im Zuge des Radschnellwegs in der Kleefelder Straße und im Stadtparkweg eine Anforderungsschleife in die Fahrbahn eingelassen, die sehr kurzfristig eine Grünphase für den Radverkehr anfordert. Durch diese Anforderungsschleifen beidseits des Knotenpunkts ist eine möglichst komfortable Querung mit kurzen Wartezeiten für die Benutzer des geplanten Radschnellwegs gegeben.

Eine zusätzliche Anzeige ist nicht erforderlich und würde aufgrund der Verkehrsabhängigkeit (unter anderem auch Eingriffe durch die Stadtbahn im Rahmen der ÖPNV-Priorisierung) und damit der bestehenden Flexibilität der Signalsteuerung keine frühzeitige zuverlässige Vorhersage über die nächste Grünphase für den Radverkehr ermöglichen. Es wird daher empfohlen, dem Antragspunkt nicht zu folgen.

4. An geeigneten Stellen des Radschnellweges Radverkehrszähler zu installieren.



Stellungnahme zu 4:
In dem Abschnitt zwischen Clausewitzstraße und Peter-Hübotter-Brücke ist bereits seit 2016 eine Verkehrszählstelle installiert, allerdings bislang ohne sichtbare Anzeigetafel. Die Verwaltung wird diese Zählstelle mit einer Anzeigetafel (analog Lange Laube oder Maschsee) ausstatten. Die Kosten für die Installation der Anzeigetafel betragen ca. 40.000 €

5. An der Kreuzung Plathnerstraße/Kleefelder Straße keine Ampel zu installieren. Vielmehr soll hier der Radverkehr vorrangig behandelt werden. Möglich ist das z. B. durch eine Aufpflasterung für den Radverkehr mit Stoppschildern für alle Verkehre aus Richtung Plathnerstraße oder eine Insellösung die dem Radfahrendem ermöglicht in der Mitte stehen zu bleiben. In jedem Fall soll hier der mehrheitlich getragene und von der Verwaltung akzeptierte Antrag (Nr. 15-1468/2017) umgesetzt werden.











Stellungnahme zu 5:
Dem Antragspunkt soll teilweise gefolgt werden.
Die Plathnerstraße gehört zum Vorrangnetz der Stadt Hannover, außerdem verläuft eine Buslinie auf der Plathnerstraße. Um die Funktionsfähigkeit des Netzes und insbesondere auch des Busverkehrs durch eine Aufpflasterung nicht maßgeblich einzuschränken und ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu erzielen, sieht die mit der Drucksache 1856/2018 vorgelegte Planung eine Vollsignalisierung mit der Bevorrechtigung des Radverkehrs über entsprechende Sensoren vor.
Durch eine Insellösung auf der Plathnerstraße würde keine Vorfahrtmöglichkeit für den Radverkehr erreicht werden können. Gleichzeitig müssten bei Installation einer Mittelinsel Fahrbeziehungen für den fließenden Verkehr aus bzw. in die Kleefelder Straße unterbunden werden. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit soll diesem Antragspunkt nicht gefolgt werden.
Dem zitierten Antrag aus dem Bezirksrat Mitte (Drucksache 15-1468/2017), mit dem die Einleitung der Radfahrenden in der Plathnerstraße Richtung Norden optimiert werden soll, wird im Rahmen der Umsetzung des Radschnellwegs gefolgt.

6. In der Kleefelder Straße die Parkplätze auf den Grünstreifen zwischen den Bäumen zu verlegen. Dabei können z.B. Gitterstäbe verwendet werden.



Stellungnahme zu 6:
Die Möglichkeiten, das Parken zwischen die Bäume auf der südlichen Seite der Kleefelder Straße zu verlagern, wurde von der Verwaltung überprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Abstand zwischen den Bäumen mit ca. 7,0 m zu gering ist, um sowohl einen Stellplatz als auch eine Sicherung der Bäume (z.B. mit Bügeln) vorzusehen. Weiterhin würden bei einer Herstellung von Stellplätzen in der Nebenanlage Abgrabungen im Wurzelbereich der Bäume erforderlich sein, um die Flächen ausreichend zu befestigen und die Natursteinborde in diesen Bereichen abzusenken und damit die Überfahrbarkeit für den Kfz-Verkehr erst zu ermöglichen. Diese Maßnahmen würden die Vitalität und die Standfestigkeit der Bäume massiv gefährden. Es wird daher empfohlen, dem Antragspunkt nicht zu folgen.

7. In allen Kreuzungsbereichen eine höhenfreie Führung des Radverkehrs zu ermöglichen.



Stellungnahme zu 7:
Dem Antrag wird gefolgt. Die Planungen sehen vor, den Radverkehr generell an Knotenpunkten höhengleich und damit hindernisfrei zu führen. Bei einer Regelung der Vorfahrt durch bauliche Elemente erfolgt die Führung über einen abgesenkten Bord (Nullabsenkung).











- Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Misburg / Anderten (15-2279/2018)
Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Planung und Realisierung des Radschnellwegs Eisteichweg bis Zentrum Hannover die Bereiche, in denen sich die Radfahrer und Fußgänger den Weg teilen, also keine separaten Fußwege möglich sind, deutlich und gut sichtbar zu markieren - um einer Gefährdung der Fußgänger vorzubeugen.

Stellungnahme:
Dem Antrag wird gefolgt. Die Verwaltung wird für die entsprechenden Bereiche, in denen sich Fußgänger und Radfahrende gemeinsam auf den Flächen des geplanten Radschnellwegs bewegen werden, ein Kommunikationskonzept ausarbeiten und umsetzen. Ziel des Konzeptes wird es sein, über Markierungs-, Beschilderungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Miteinander hinzuweisen und für den respektvollen Umgang und ein verträgliches Miteinander zu werben.
66.22 .01
Hannover / 29.10.2018