Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Einstellung des Förderprogramms Kleingärten
Antrag,
1. die Einstellung des Förderprogramms Kleingärten gem. der Anlage 1
sowie
2. die Rückabwicklung der Finanzen nach Eingang aller Rückzahlungen
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht unmittelbar betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Seit Anfang 2004 wurde im Rahmen des Förderprogramms einkommensschwachen Personen, insbesondere Alleinerziehenden und Familien auf Antrag durch Gewährung eines Darlehens von bis zu je 2.500 € die Anpachtung eines Kleingartens ermöglicht.
Bis 2018 konnten 200 Darlehen für die Anpachtung von Kleingärten vergeben werden.
Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) hat inzwischen das Förderprogramm aufgekündigt. Das Förderprogramm hatte 2004 den ausdrücklichen Nebenzweck, Leerstände in den Kleingärten zu beheben. Aufgrund der gegenwärtigen Leerstandszahlen hält der BZV das Förderprogramm nicht mehr für erforderlich. Eine Fortsetzung des Förderprogramms ist ohne den BZV nicht möglich, da der BZV Mitglied in der Bewilligungskommission ist, welche über die Vergabe der Darlehen entscheidet (siehe auch Anlage 1 Nr. 9 zur DS 1889/2003).
Von den Gesamtmitteln im Förderprogramm sind zurzeit noch 47.640 € durch bewilligte und noch nicht zurückgezahlte Darlehen gebunden. Erst nach Eingang aller Rückzahlungen kann die Rückabwicklung der Finanzen erfolgen.