Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Förderung einer altersübergreifenden Gruppe im Verein "Kinderladen Knirpse" e. V. , Sven-Hedin-Straße in Groß-Buchholz
Antrag,
zu beschließen,
- das Betreuungsangebot des anerkannten Vereins "Kinderladen Knirpse" e.V. in der Sven-Hedin-Straße 7 zum 01.10.2008 um eine altersübergreifende Gruppe (15 Plätze für Kinder im Alter von 1,5 - 6 Jahren) mit einer ganztägigen Betreuungszeit zu erweitern und
- ab Betriebsbeginn, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 2.800,00 € | 4645.901/988400 | Zuwendungen | 81.200,00 € | 4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 224,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | | Ausgaben insgesamt | 81.424,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.800,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -81.424,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesförderung abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Der Verein "Kinderladen Knirpse" hält im Stadtteil Groß-Buchholz eine Krippengruppe für 15 Kinder im Alter von 1,5 bis 3 Jahren vor. Der Träger beabsichtigt eine Erweiterung dieser Gruppe um eine altersübergreifende Gruppe. Es ist geplant, zusätzlich 10 Kinder im Alter von 1,5 bis 3 Jahren und 5 Kinder über 3 Jahre bis längstens zum Schuleintritt zu betreuen. Der Träger möchte durch diese Angebotsstruktur im Bedarfsfall eine Anschlussbetreuung der Krippenkinder sicherstellen.
Für die geplante Gruppe sind die freien, an die bestehende Einrichtung angrenzenden Räume vorgesehen und umzubauen. Die räumliche Erweiterung ist aufgrund eines Durchbruchs möglich und befindet sich ebenfalls im Ergeschoss. Der Träger hat für die erforderlichen Umbaumaßnahmen bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag gemäß der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) auf Zuwendungen gestellt.
Im Stadtteil Groß-Buchholz ist die Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten für Kleinstkinder nachweislich hoch und übersteigt das vorgehaltene Angebot. Mit der Planung wird ein bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vorgesehen, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld besteht zurzeit ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen. Durch das weitere Kindergartenplatzangebot wird dem geltenden Rechtsanspruch Rechnung getragen.
Dem Verein wird ein Investitionkostenzuschuss für den Einrichtungsaufwand in Höhe von max. 2.800 € von Seiten der Landeshauptstadt Hannover gewährt. Die vom Land nach der RIK gewährten Zuschüsse sind vorrangig einzusetzen.
Das Nds. Kultusministerium war bei den Planungen beteiligt, so dass eine Betriebserlaubnis bereits in Aussicht gestellt wurde. Betriebsbeginn soll der 01.10.2008 sein.
Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 81.200 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.4
Hannover / 19.08.2008