Drucksache Nr. 1854/2020:
Freizeitheim Vahrenwald, Brandschutzsanierung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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Nr.
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1854/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Freizeitheim Vahrenwald, Brandschutzsanierung

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Brandschutzsanierung im Freizeitheim Vahrenwald in Höhe von insgesamt 4.120.000 €


2. sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanzellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 4.120.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.120.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.120.000,00 €

Finanzierung
Die notwendigen Mittel für die Instandsetzung von insgesamt 4.120.000 € stehen in Höhe von 3.825.000 € als zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 und 2019 gebildeten Rückstellungen im Projekt K.1916.02080 zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 295.000 € sind zum Haushalt 2022 beantragt. In der Maßnahme sind investive Anteile enthalten, die nach Fertigstellung der Maßnahme als Zugang aktiviert werden.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Das Freizeitheim Vahrenwald mit den drei Nutzungseinheiten: Freizeitheim, Stadtbibliothek und Kindertagesstätte muss hinsichtlich des Brandschutzes an aktuelle Sicherheitsstandards angepasst werden.

Baubeschreibung
Auf Grundlage eines mit der Feuerwehr abgestimmten Brandschutzkonzepts werden brandschutz- und sicherheitstechnische Mängel behoben, um ein aus heutiger Sicht erforderliches Sicherheits-niveau zu erreichen.
Hierzu zählen insbesondere die Errichtung neuer Fluchttreppen, die Herstellung von zweiten Rettungswegen im Gebäude, der Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage (BMA) sowie einer Sprachalarmierungsanlage (SAA), die Erneuerung und Ergänzung der Sicherheitsbeleuchtung, der Austausch schadhafter Sanitärleitungen und die Beseitigung von z.T. wesentlichen Mängeln an der Lüftungsanlage (insbesondere der Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch).
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich. Die brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen umfassen u.a. auch neue Rauchabschnittstüren mit Feststellanlagen und Rauchmeldern, die entsprechend den Planungs- und Ausführungshinweisen für öffentlich zugängliche Gebäude umgesetzt werden. Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.



Terminplanung
Die Baumaßnahme wird in Abstimmung mit den Nutzer*innen durchgeführt, da der Betrieb zumindest jeweils in Teilbereichen aufrecht erhalten werden soll. Aus heutiger Sicht ist im Wesentlichen eine geschossweise Umsetzung vorgesehen, wobei die gerade nicht betroffenen Geschosse anteilig als Ausweichfläche für das in Bau befindliche Geschoss vorgesehen sind. In der Folge können über den Gesamtzeitraum der Baumaßnahme Räume und Säle nur in reduziertem Umfang für Anmietungen von Vereinen und Verbänden nach der Miet- und Benutzungsordnung für Stadtteilkultureinrichtungen bereitstehen. Für die Sanitärbereiche wird für eine gewisse Zeit eine Containerlösung außerhalb des Gebäudes gestellt.
Der derzeitige Terminplan geht von einer Baugenehmigungsphase von 9 Monaten aus, so dass ein frühestmöglicher Baubeginn im II. Quartal 2021 erfolgen könnte. Die Dauer der Maßnahme wird je nach Abschnittsbildung mit 1,5 – 2 Jahren angenommen. Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig vor Baubeginn über die Einschränkungen bei der Nutzung der öffentlichen Stadtteileinrichtung informiert werden.
19 .1
Hannover / 28.08.2020