Drucksache Nr. 1854/2008:
Richtlinien zur Finanzierung von Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1854/2008 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1854/2008
1
 

Richtlinien zur Finanzierung von Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen,

1. die Finanzierungsrichtlinien für Kinderläden (KT) und Kleine Kindertagesstätten (KKT) zum 01.08.2008 entsprechend der Anlage zu aktualisieren,

2. die von Oktober 2005 bis 31.07.2008 unter Anwendung des Überleitungstarifvertrages berechneten Pauschalen als Fördergrundlage anzuerkennen,

3. die Obergrenze der Mietbeihilfe für Kinderläden (KT) zum 01.01.2009 um € 200,- pro Gruppe und Monat anzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Anpassung der Förderrichtlinie stellt die Finanzierung für 190 Einrichtungen im Stadtgebiet dauerhaft sicher. Damit tragen diese Einrichtungen dazu bei, eine gute Versorgung der Kinder im Alter zwischen 1,5 und 10 Jahren sicherzustellen. Dies erleichtert den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert Kinder frühzeitig im Hinblick auf Bildung und Sozialverhalten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen523.900,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt523.900,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-523.900,00 € 
Die Tariferhöhung aufgrund des aktuellen Abschlusses erfolgt unabhängig von der genannten Anpassung. Dies sind allerdings keine neuen Kosten, sondern eine Anpassung wäre nach den bisherigen Richtlinien ebenfalls vorzunehmen gewesen. Die Kosten für die Zusatzkräfte in Krippen wurden bereits mit der DS 1725/2008 beschlossen.

Begründung des Antrages


Zu 1:
Mit der Kündigung des BAT und der folgenden Einführung des TVöD ist eine Umstellung der Richtlinien notwendig geworden, um eine eindeutige Basis für die Berechnung der in der Finanzierung enthaltenen Pauschalen zu haben. Die neuen Eingruppierungen wurden so gewählt, dass die Personalkosten der einzelnen Fachkräfte nicht wesentlich verändert und die Einrichtungen damit nicht schlechter gestellt werden. Eine Erhöhung erfolgte hier nur im Rahmen der aktuell beschlossenen Tarifveränderungen.

Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Hortfinanzierung aus den im Rahmen der Einführung der Verlässlichen Grundschule beschlossenen Rahmenbedingungen (DS 1853/2001 N1) in die Richtlinien eingearbeitet. So kann die Berechnung der Förderung der Einrichtungen zukünftig unter Anwendung einer einzigen Richtlinie erfolgen.

Die Erhöhung der Sachkosten im Verwaltungskostenbereich wurde bereits im Haushaltsplan 2008 vorgesehen. Der Passus zu den Investitionszuschüssen wurde dem heutigen Stand angepasst.
Alle Änderungen der Richtlinien sind in der Anlage zur besseren Übersicht grau hinterlegt.

Zu 2:
Seit Oktober 2005 ist aufgrund der Kündigung des BAT der Überleitungstarifvertrag incl. aller Sonderzahlungen Grundlage der Berechnung der Pauschalen. Eine Anpassung der Regelungen für den Zeitraum Oktober 2005 bis Juli 2008 soll nun auch formal erfolgen und eventuelle Unklarheiten bei den Einrichtungen beseitigen.

Zu 3:
Die Obergrenze der Mietbeihilfe für Kinderläden (KT) soll zum 01.01.2009 von € 665,- auf € 865,- um € 200,- pro Gruppe und Monat angehoben werden. Die Mieten sind gerade in diesem Bereich seit der letzten Anpassung der Mietobergrenze zum 01.08.1996 stark angestiegen, so dass schon die Mehrheit der Einrichtungen über der Obergrenze liegt. Im Zuge eines allgemeinen Preisanstiegs ist auch nicht mehr zu erwarten, dass eine hohe Miete aus den Pauschalen ausgeglichen werden kann.


Die genannten Regelungen stellen für die Zukunft eine abgesicherte Finanzierung der rund 190 Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten dar. Sie wurden in Abstimmung mit dem Dachverband Kinderladeninitiative e. V. fortgeschrieben und einvernehmlich erweitert.
Aktuelle Veränderungen wie die Regionsvereinbarung zur Betreuung auswärtiger Kinder sowie neue Vorgaben der Krankenkassen zur U1-Umlage wurden ebenso aufgenommen wie Neuformulierungen zur Klarstellung des Verfahrens, z. B. bei der Abschlagszahlung.

Enthalten ist in den Richtlinien auch die Neuregelung zu Zusatzkräften in Krippen (DS 1725/2008). Vorgesehen ist bereits die Berücksichtigung einer zweiten Fachkraft in reinen KKT-Krippen zum 01.08.2008. Für die eingruppigen Krippen im Kinderladenbereich (KT) wird die Finanzierung zum 01.08.2009 um eine zusätzliche Kraft erweitert und die Richtlinie dann entsprechend angepasst.
51.4 1
Hannover / 19.08.2008