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zu beschließen: Die Aufgaben der Jagdbehörde werden von der Region Hannover auf der Grundlage der beigefügten Vereinbarung wahrgenommen.
Es entstehen keine Mehrkosten.
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt aufgrund ihrer Rechtsstellung als kreisfreie Stadt die Aufgaben der Jagdbehörde wahr (§ 36 Abs. 1 NJagdG, § 4 GRegH). Die Möglichkeit, die Aufgaben der Jagdbehörde durch Vereinbarung von der Region Hannover wahrnehmen zu lassen, wird durch § 36 Abs. 4 NJagdG eröffnet. Demnach kann eine „kreisfreie Stadt mit einem benachbarten Landkreis vereinbaren, dass der Landkreis auch für das Gebiet der Stadt die Aufgaben der Jagdbehörde wahrnimmt“. Diese in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung muss von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden (§ 5 Abs. 6 NKomZG). Die Kommunalaufsicht betrachtet den Entwurf der Zweckvereinbarung als genehmigungsfähig. Die Genehmigung wird nach Beschlussfassung eingeholt werden.
Die Region Hannover ist als Jagdbehörde für das Regionsgebiet – mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover – zuständig. Weiterhin erhebt sie seit 2002 auch für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover die Jagdsteuer (§ 1 Jagdsteuersatzung für die Region Hannover; die Landeshauptstadt Hannover hatte vor der Regionsbildung keine Jagdsteuer erhoben, weil es nur wenige Jagdbezirke gab und diese zum Teil auch noch in eigenem Eigentum standen. Nach der Regionsbildung konnte sie aufgrund der Regelungen im Regionsgesetz die Jagdsteuer für ihr Gebiet nicht neu einführen, die Region konnte aber die Jagdsteuererhebung auf das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ausdehnen. Im Rahmen der Regionsbildung wurde dann einvernehmlich zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Region abgesprochen, dass die Region die Jagdsteuer auch für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover erhebt).
Die Region Hannover ist für 387 Jagdreviere, die Landeshauptstadt Hannover für 14 Jagdreviere zuständig. In der Landeshauptstadt Hannover werden ca. 500 Jagdscheine im Jahr, in der Region Hannover 1650 Jagdscheine (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) ausgestellt.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Aspekte und der Auswirkungen auf den Kundenservice ergibt sich folgende Ausgangslage:
· Es ist für die Landeshauptstadt Hannover nicht möglich, die Aufgabe der Jagdbehörde kostendeckend wahrzunehmen. Nach der von uns angestellten Berechnung verbleibt ein nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckter Betrag von ca. 11.000 € im Jahr (Einnahmen 25.497,50€ jährlich, Ausgaben (Personalkosten) 36.214,15€ jährlich). Demnach sprechen finanzielle Erwägungen für eine Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Region.
· Die Jagdbehörde der Region Hannover ist ebenso wie die der Landeshauptstadt Hannover(Marienstr. 14) in Hannover (Maschstraße 17) dienstansässig. Damit ist die Jagdbehörde der Region Hannover für die Kundinnen sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Kfz gut erreichbar.
· Die Region Hannover bietet die Ausstellung von Jagdscheinen nicht nur in der Jagdbehörde, sondern zusätzlich durch ihr Bürgerbüro (Hildesheimer Str. 20) mit den umfassenden Öffnungszeiten an.
· Die Landeshauptstadt Hannover ist Waffenbehörde. Die gleichzeitige Erledigung von waffenrechtlichen und jagdrechtlichen Angelegenheiten durch unsere Kunden ergibt sich eher zufällig. Unsere Dienststelle in der Marienstr.14 und die der Region in der Maschstr. 17 liegen in relativ kurzer Entfernung zueinander, so dass ein Besuch beider Dienststellen auch ohne unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand möglich wäre.
· Die Trennung von Jagd- und Waffenbehörde war bis zu der Übertragung der Aufgaben der Waffenbehörde von der Polizeidirektion Hannover auf die Landeshauptstadt Hannover bis zum 01.01.05 bereits gegeben.
· Der für die Landeshauptstadt Hannover zuständige Kreisjägermeister und der Jagdbeirat werden von der Region Hannover mit dem gleichen Aufgabenbereich und den entstehenden Kosten für die laufende Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Hannover übernommen. Für spätere Wahlperioden wird die Region einen besonderen Vertreter des dortigen Kreisjägermeisters für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover bestellen; die Aufgaben des Jagdbeirates der Landeshauptstadt Hannover gehen auf den Jagdbeirat der Region über. Die Mitglieder des Jagdbeirates erhalten diese Drucksache parallel zum Beschlussverfahren zur Kenntnis.
Ein finanzieller Verlust oder eine Verschlechterung des Kundenservice ist somit bei einer Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Region Hannover nicht zu erwarten.
Durch die Aufgabenübertragung sind jedoch Synergieeffekte zu erwarten:
Die Daten für die hannoverschen Jagdreviere sind bei der Region Hannover vollständig erfasst, da sie für die Jagdsteuererhebung erforderlich sind. Arbeitseinsparungen bei einer Aufgabenübertragung ergeben sich vor allem dadurch, dass Daten für Reviere im Stadtgebiet von der Region Hannover nicht ausschließlich für die Jagdsteuersachbearbeitung angefordert werden müssen, sondern gleich im Rahmen der laufenden Jagdsachbearbeitung mit erfasst und genutzt werden können. Zusätzlich werden unnötige Postrückläufer vermieden, da Jagdpächterwechsel bei der Region Hannover anzuzeigen und damit tagesaktuell bekannt sind.
Durch zunehmende Bebauung und dadurch zwangsläufige Abnahme der bejagbaren Flächen ist die Anzahl der Jagdreviere im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover rückläufig. Bei der Auflösung von Jagdbezirken müssen die übrig bleibenden bejagbaren Flächen einem oder mehreren der umliegenden gemeinschaftlichen Jagdbezirke angegliedert werden. Da die bejagbaren Flächen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover zunehmend weniger werden und innerhalb des Stadtgebietes keine weiteren Jagdbezirke für die Angliederung von Restflächen zur Verfügung stehen, wären die Restflächen von Jagdbezirken der Landeshauptstadt Hannover an Jagdbezirke in der Region Hannover anzugliedern. Da zurzeit zwei Jagdbehörden innerhalb eines solchen Angliederungsverfahrens betroffen sind, wäre nach § 36 Abs. 3 NJagdG in jedem Fall das ML als gemeinsame Aufsichtsbehörde zu beteiligen; von dort wird dann die zuständige Jagdbehörde bestimmt. Dieses würde zukünftig entfallen.
Die Region Hannover ist aufgrund der Größe und der Anzahl der zu verwaltenden Jagdreviere häufiger mit jagdrechtlichen Problemen befasst, als dies bei einer „kleinen“ Jagdbehörde der Fall ist. Es ist daher zu erwarten, dass eine Eingliederung der zusätzlichen Fälle aus der Landeshauptstadt Hannover in das dortige Aufgabengebiet eine effizientere Jagdverwaltung schafft und zu mehr Kostendeckung führt.
Die Region Hannover bereitet derzeit einen inhaltsgleichen Entscheidungsvorschlag für den Regionsausschuss und die Regionsversammlung vor.
Diese Zweckvereinbarung fällt in den Anwendungsbereich von § 40 Abs. 1 Nr. 15 NGO, weil sie ebenso wie der Zweckverband eine Form des kommunalen Zusammenschlusses darstellt. Damit unterliegt sie der Beschlussfassung durch den Rat.