Drucksache Nr. 1853/2007:
Bebauungsplan Nr. 537, 2. Änderung - Am Schafbrinke
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1853/2007
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 537, 2. Änderung - Am Schafbrinke
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 537, 2. Änderung zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Gender-Aspekte wurden ausführlich geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer bestehen nicht.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Das an der Wolfstraße gelegene Pflegeheim für seelisch Kranke nutzt seit vielen Jahren das Gebäude Am Schafbrinke 119 für Menschen, die durch die ihnen bisher im Haupthaus geleistete Hilfe soweit gesundet sind, dass sie die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens weitgehend selbstständig gestalten können. Diese Art der Unterbringung stellt eine Zwischenstufe auf dem Wege zur vollen Verselbstständigung dar, z. B. den Übergang in Wohnhäuser des betreuten Wohnens. Nach der zur Zeit für das Grundstück anzuwendenden BauNVO von 1968 wäre diese Art der Nutzung nicht zulässig. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Einrichtungen unterhalten werden, in denen kranke Menschen eigene Fähigkeiten ausbauen und erproben können, um als Ziel ein eigenständiges Leben führen zu können. Zur Erhaltung der bestehenden und bewährten Einrichtung ist es daher erforderlich, dass im Bebauungsplan Nr. 537 längs der Straße Am Schafbrinke ausgewiesene reine Wohngebiet auf die Bestimmungen der BauNVO von 1990 umzustellen. In dieser Fassung der BauNVO ist ausdrücklich geregelt, dass zu den zulässigen Wohngebäuden im reinen Wohngebiet auch solche gehören, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.

Für die Änderung reicht eine textliche Festsetzung aus, da die übrigen zeichnerischen Festsetzungen bestehen bleiben können. Die Änderung soll weiterhin in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor: die Grundzüge der Planung werden nicht berührt; es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete werden nicht berührt.



Am 15.03.2007 hat der Stadtbezirksrat Döhren - Wülfel die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 05.04. bis zum 04.05.2007 stattfand. Anregungen sind während dieser Zeit nicht eingegangen.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 4 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.

61.12 
Hannover / 11.07.2007