Drucksache Nr. 1852/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Renovierungskosten der Skulptur Hellebardier
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1852/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Renovierungskosten der Skulptur Hellebardier
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.3.1.

Vier Monate war das Hellebardier-Kunstwerk am Maschsee eingerüstet, um die Skulptur neu streichen
zu lassen. Die Kosten für die Einrüstung des Objektes betrugen 14.000 Euro. Die New Yorker Stiftung,
die sich die Zustimmung zu Änderungen an Kunstwerken von Alexander Calder vorbehält, hat von der
Renovierung offenbar nichts gewusst. Es stellte sich heraus, dass der Neuanstrich ohne diese
Zustimmung nicht realisiert werden darf. Das Versäumnis der Verwaltung, die Stiftung zu informieren
oder zu befragen, kommt die Stadt reichlich teuer.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. War der Verwaltung die Tatsache, dass sie vor Renovierung der Skulptur die New Yorker
Stiftung hätte vorher fragen müssen, nicht bekannt?
2. Wodurch hat die New Yorker Stiftung eigentlich Kenntnis davon erlangt, dass die
Verwaltung die Skulptur, auch mit Hilfe eines Speziallacks, renovieren wollte?
3. Wie gedenkt die Verwaltung die unnötig entstandenen Kosten auszugleichen, eventuell in
Form eines internen Schadensausgleiches?

Text der Antwort

Frage 1: War der Verwaltung die Tatsache, dass sie vor der Renovierung der Skulptur die New Yorker Stiftung hätte vorher fragen müssen, nicht bekannt?

Der Verwaltung war die Tatsache, dass vor einer Restaurierung der Skulptur „Hellebardier“ die Calder-Foundation anzufragen ist, bekannt.

Frage 2: Wodurch hat die New Yorker Stiftung eigentlich Kenntnis davon erlangt, dass die Verwaltung die Skulptur, auch mit Hilfe eines Speziallacks, renovieren wollte?

Unter Beteiligung der Restauratorin des Sprengel Museums, des Restaurators der Restaurierungswerkstatt und des Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Hannover wurde fachlich erörtert, zusätzlich zum Originalfarbton eine Lackversiegelung aufbringen zu lassen. Hierbei wurde der Vorschlag des Restaurators, ein Lacksystem als Zweikomponenten- Polyurethan- Acrylat (2K-PU-Acrylat) anzuwenden, abgestimmt. Der geplante Neuanstrich ist ein gegenüber dem Anstrich von 2006 abgeändertes Lacksystem als dreischichtiges 2K-PU-Acrylat, welches sich an das von der Calder Foundation vorgeschlagene System anlehnt.

Am 19.03.2019 nahm das Sprengel Museum Kontakt mit der Calder-Foundation auf, um die Erlaubnis für den Neuanstrich einzuholen. In einem anschließenden Gespräch wies die Cal-der-Foundation darauf hin, dass sich zunächst eine von ihr benannte Restauratorin in New York mit dem in Hannover tätigen Restaurator abstimmen müsse. Das wurde umgehend veranlasst. In den folgenden Wochen und Monaten gab es etliche Versuche der Kontaktaufnahme seitens des Sprengel Museums, um die notwendige Genehmigung zur Restaurierung einzuholen.

Frage 3: Wie gedenkt die Verwaltung die unnötig entstandenen Kosten auszugleichen, eventuell in Form eines internen Schadensausgleiches?

Die Zuständigkeit für das Einholen der Genehmigung, die unerlässlich für die Beauftragung der Restaurierung ist, liegt beim Fachbereich Kultur. Die entstandenen Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs Kultur beglichen werden.