Drucksache Nr. 1852/2007:
Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung von Kleingärten im Stadtbezirk Buchholz- Kleefeld, Vorschlag gemäß § 55 c Abs.5 NGO

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1852/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1852/2007
1
 

Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung von Kleingärten im Stadtbezirk Buchholz- Kleefeld, Vorschlag gemäß § 55 c Abs.5 NGO

Antrag,

dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Buchholz - Kleefeld zur planungsrechtlichen Festschreibung der Kleingärten im Stadtbezirk Buchholz - Kleefeld

nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden geprüft. Der Inhalt der Drucksache wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

der Stadtbezirksrat Buchholz - Kleefeld hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 folgenden Antrag mit 11 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen:

Die Kleingartenflächen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld werden als ortsbildprägende und ökologisch wertvolle Flächen unter Bestandsschutz gestellt. Kleingartenland wird planungsrechtlich festgeschrieben (s. Anlage 1).

Hierzu führt die Verwaltung aus:

Im Flächennutzungsplan sind die vorhandenen und dauerhaft abzusichernden Kleingärten des gesamten Stadtgebietes unter Berücksichtigung der übrigen städtebaulichen Zielsetzungen, entsprechend dargestellt. Die davon im privaten Eigentum befindlichen und zu erhaltenden Kleingärten wurden entsprechend den Bestimmungen des Bundes- kleingartengesetzes in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen gesichert. Die im städtischen Eigentum befindlichen Kleingärten bedürfen keiner weitergehenden planungsrechtlichen Festsetzungen, denn die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gewährleisten eine ausreichende Absicherung. Im Stadtbezirk Buchholz - Kleefeld sind alle dauerhaft abzusichernden Kleingärten im städtischen Eigentum im Flächennutzungsplan dargestellt und die privaten in Bebauungsplänen als Dauerkleingärten festgesetzt. Ausgenommen hiervon ist die Kleingartenanlage östlich der Lathusenstraße, für die der Flächennutzungsplan Wohnbaufläche vorsieht. Eine Bauflächenentwicklung in diesem Bereich würde grundsätzlich die Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechender Beschlussfassung des Rates voraussetzen. Dies ist hier zur Zeit nicht beabsichtigt, so dass sich im Hinblick auf die Zielsetzung des Antrages kein Handlungsbedarf ergibt.


Im Stadtbezirk Buchholz – Kleefeld gibt es darüber hinaus Kleingärten, die wichtige Entwicklungspotentiale für den sog. Medical Park und die MHH darstellen und daher planungsrechtlich durch entsprechende Sondergebietsausweisungen im Flächennutzungs- plan und zum größten Teil in Bebauungsplänen gesichert sind. Solange diese städtischen Flächen hierfür nicht benötigt werden, stehen sie weiterhin als Grabeland zur Verfügung. Für die Vorhaltung von Erweiterungsflächen für den Medical Park und die MHH besteht ein besonderes städtebauliches Interesse. Eine Absicherung der Kleingartennutzung würde diesen übergeordneten Stadtentwicklungszielen widersprechen.
Eine Änderung der Bauleitpläne kommt daher hier nicht in Betracht.
61.11 
Hannover / 11.07.2007