Anfrage Nr. 1851/2020:
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Abschiebung krimineller EU-Ausländer

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Abschiebung krimineller EU-Ausländer

Nachdem die Stadtverwaltung jahrelang bei Kriminalität von EU-Bürgern untätig geblieben ist, hat sie nunmehr laut Pressemeldungen (NP 5.8.2020) begonnen kriminelle EU-Ausländer abzuschieben. Es seien bisher neun Personen in Ihre Heimatländer abgeschoben worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Stadtverwaltung berechtigt, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben, nachdem es jahrelang hieß, für die Abschiebung krimineller Ausländer seien das Land und der Bund zuständig? Oder beantragt die Stadt lediglich bei der Landes- oder Bundesbehörde die Abschiebung?

2. Was bewog die Verwaltung jetzt, eine Kehrtwende in Sachen Abschiebung vorzunehmen?

3. Die Verwaltung hat schon in der Vergangenheit versucht, EU-Ausländer ohne Bleibeperspektive mit kostenlosen Rückfahrkarten zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Wie sieht hier die bisherige Bilanz aus?


Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender