Drucksache Nr. 1850/2023:
Einrichtung eines Beirats für ein "dekolonisierendes Erinnerungskonzept Hannover"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1850/2023
2 (nur online)
 

Einrichtung eines Beirats für ein "dekolonisierendes Erinnerungskonzept Hannover"

Antrag,

· der Besetzung des Beirats gem. Anlage 1 und

· der Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € pro Jahr (ggf. zuzüglich Reisekosten nach dem Bundesreisekontengesetz) an jedes Beiratsmitglied


zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Berufung des Beirats wurde darauf geachtet, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder weiblichen Geschlechts ist. Unabhängig davon ist es Aufgabe des Beirats die ggf. vorhandenen geschlechtsspezifischen Aspekte des Auftrags zu identifizieren und adäquat zu würdigen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Beirat wird aller Voraussicht nach mehrfach im Jahr zu Präsenzsitzungen in Hannover zusammenkommen. Ein Teil der Mitglieder wird aus anderen Städten anreisen, aber überwiegend die Bahn nutzen. Die Auswirkungen auf das Klima werden als neutral eingeschätzt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 28104
Erinnerungsarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €10,000.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€10,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€10,000.00)
Der in der Kostentabelle benannte Aufwand betrifft das Jahr 2023. Er entsteht im Wesentlichen für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Beiratsmitglieder sowie für die Erstattung angefallener Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz für die in der Regel von außerhalb Hannovers anreisenden Mitglieder.

Die erforderlichen Mittel stehen im Teilhaushalt 41 in den Jahren 2023 und 2024 zur Verfügung. Die Verwaltung wird gemäß des Arbeitsfortschritts über eine zusätzliche Veranschlagung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 entscheiden.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucks. Nr. 0227/2023 (Anlage 2) wurde entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover sich zukünftig mit dem Kolonialen Erbe Hannovers unter einer ganzen Reihe von Aspekten beschäftigen wird. Vorher bereits war dieses Themenfeld im Kulturentwicklungsplan dem Grunde nach fokussiert worden. Ein fachlich besetzter Beirat soll Rat und Verwaltung mit Expertise unterstützen und konkrete Handlungsempfehlungen für Hannover geben. Hierfür müssen Expert*innen verschiedener Qualifikationen, Forschungs- und Arbeitsbereiche zusammenarbeiten.

Aktuell werden seitens der Verwaltung für die Bearbeitung folgende inhaltliche Schwerpunkte und Handlungsfelder gesehen:


1. Geschichte des Kolonialismus und der Dekolonisierung, Afrikanische Geschichte, Provenienzforschung:

a. Bewertung Stand der überregionalen und lokalen Forschung

b. Formulierung von Leerstellen und Desideraten

c. Aufbau von Kontakten mit afrikanischen Institutionen/Forscher*innen für die multiperspektivische Betrachtung


2. Dekolonisierende Erinnerungskultur

a. Bestandsaufnahme von materiellen und nichtmateriellen kolonialen Spuren in Hannover

b. Bewertung des bisherigen Umgangs mit den kolonialen Spuren unter Berücksichtigung der Debatte in anderen Städten

c. Formulierung von Leerstellen und Desideraten

d. Empfehlung für Einzelfallstudien (z.B. für Denkmäler und Straßennamen)

e. Empfehlungen für Projektideen zur Sichtbarmachung kolonialer Spuren in Hannover (z.B. Umgang mit Straßennamen und Denkmälern; Zeichen- und Verweissystem im Stadtraum; digitale Projekte; künstlerische Interventionen)

f. Empfehlungen für Bildungsmaterialien


3. Rassismus, Empowerment und Teilhabe

a. Konzepte und Durchführungsempfehlungen für die Etablierung des Diskurses innerhalb der Stadtgesellschaft

i. Sichtbarmachung (alltags-) rassistischer Strukturen

ii. Veranstaltungen / Workshops

iii.Bildungsangebote


b. Empfehlungen für Bildungsmaterialien
Die Liste der Mitglieder des Beirats (Anlage 1) berücksichtigt zum einen lokale Vertreter*innen der hannoverschen Schwarzen, (afro)diasporischen, (asiatisch)diasporischen, afro-deutschen, asiatisch-deutschen, postkolonialen und erinnerungskulturellen Gruppen und von Rassismuss betroffene Communities. Zum anderen sind Expert*innen und Aktivist*innen vorgeschlagen, die im Bereich Dekolonisierung und Antirassismus außerhalb Hannovers arbeiten und dadurch insbesondere den Blick auf bundesweite Aktivitäten, Prozesse, Erkenntnisse beisteuern werden. Diese Diversität soll dazu führen, dass eine hohe fachliche Kompetenzbreite und –tiefe sowie lokale Bezüge berücksichtigt werden. Es werden mehrheitlich Frauen berufen. Zudem wurde versucht, das breite Engagement der Zivilgesellschaft abzubilden. Alle Beiräte werden zur Person berufen. Eine Vertretung im Verhinderungsfall ist nicht vorgesehen.

Zur Beratung im Arbeitsprozess können weitere Expert*innen themengebunden eingeladen werden, z.B. Akteur*innen, die den Prozess in anderen Städten koordinieren. Insbesondere die in der hannoverschen Partnerstädten Bristol und Blantyre vorhandene Expertise sollte regelmäßig einbezogen werden. Zudem bestünde auch die Möglichkeit, durch die Gründung eines lokalen Netzwerks die Bandbreite lokaler Initiativen und Akteur*innen stärker einzubinden.

Die in Anlage 1 aufgeführten Persönlichkeiten haben in Kenntnis des Ratsauftrags ihr Einverständnis erklärt im Beirat mitzuwirken.

Die Verwaltung wird nach vorliegendem Beschluss dieser Drucksache zur konstituierenden Sitzung des Beirats voraussichtlich für November 2023 einladen. Der Beirat wird in den ersten Sitzungen Vorsitz und Sprecher*in sowie eine Geschäftsordnung und Arbeitsagenda bestimmen. Die Kulturverwaltung wird die Arbeit des Beirats beratend unterstützen und im Kulturausschuss zu gegebener Zeit (voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024) über den Fortgang berichten.

Es wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitung des Gesamtthemas unter Begleitung des Beirats ein mehrere Jahre andauernder Prozess sein wird. Die Federführung hierfür liegt im Fachbereich Kultur/ ZeitZentrum Zivilcourage. Da es sich um ein Themenfeld handelt, das auch andere Fachlichkeiten berührt, ist eine Einbeziehung anderer Fachbereiche, insbesondere des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe, selbstverständlich vorgesehen.

41.0 /41.03
Hannover / Sep 6, 2023