Drucksache Nr. 1849/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1828, Studentisches Wohnen am Ricklinger Stadtweg
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1849/2020
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1828, Studentisches Wohnen am Ricklinger Stadtweg
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1828 vom 15.06.2017 aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf verschiedene Geschlechter zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Vorhabenträgerin, Gundlach GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 04.09.2019 den Einleitungsantrag mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens zurückgenommen.

Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestand in einem Neubau von Wohneinheiten für Studierende sowie Büroflächen für die Hochschulverwaltung. Während des Verfahrens wurde die Schallimmissionsprognose durch eine Schalltechnische Untersuchung konkretisiert. Das Plangebiet wird durch umliegenden Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Straßenbahnlärm beeinflusst. Den maßgeblichen Einfluss auf den Immissionspegel haben die Geräusche des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn. Die Immissionsprognose führt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig wäre, da durch die Art und Lage der vorhandenen Verkehrsgeräuschquellen ein Schutz des geplanten Gebäudekomplexes durch aktive Lärmschutzmaßnahmen zwingend nötig, dies aber mit einem realistischen Kosten-Nutzen-Aufwand kaum realisierbar wäre. All dies führt dazu, dass das Vorhaben auch nicht durch einen anderen Vorhabenträger umsetzbar wäre.

Inzwischen gab es einen Eigentümerwechsel für das Grundstück.

Da gegenwertig in dem überplanten Bereich - Bebauungsplan Nr. 1173 - aus städtebaulicher Sicht kein Handlungsbedarf besteht, ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

61.12 
Hannover / 27.08.2020