Drucksache Nr. 1848/2020:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung
- Nordmannblock -, Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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1848/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung
- Nordmannblock -, Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103, 2. Änderung, Nordmannblock hat vom 11.06.2020 bis zum 10.07.2020 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 26.02.2020 bis zum 31.03.2020 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wird im Kapitel 5.3 redaktionell korrigiert und im Übrigen unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.






Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 27.08.2020