Informationsdrucksache Nr. 1846/2015:
2. Quartalsbericht 2015 für den Teilergebnishaushalt 67

Inhalt der Drucksache:

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1846/2015
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2. Quartalsbericht 2015 für den Teilergebnishaushalt 67

Mit dieser Informationsdrucksache legt die Verwaltung den zweiten Quartalsbericht 2015 (Berichtszeitraum 01.01. bis 30.06.2015) für den Teilergebnishaushalt (TEH) des Fachbereichs (FB) 67 “Umwelt und Stadtgrün“ vor.

Die Systematik, Darstellungsweise und Gliederung des in drei Teile gegliederten Berichts sind stadtweit für alle Fachbereiche einheitlich vorgegeben.

- Teil I: Entwicklung TEH 67
Seite 1 beinhaltet die Gesamtübersicht des TEH für den Berichtszeitraum zum Stichtag 30.06.2015. Die Gesamtübersicht umfasst die Aufwendungen und Erträge der 5 Produkte des FB 67:
· 55102 Öffentliches Grün
· 55104 Naherholungsflächen und Landschaftsräume
· 55301 Bestattung und Grabpflege
· 55501 Land- und Forstwirtschaft
· 56101 Umweltschutzmaßnahmen.

In dieser Übersicht werden die Abweichungen der für das Rechnungsjahr 2015 prognostizierten Erträge und Aufwendungen gegenüber den Haushaltsansätzen inkl. Haushaltsresten (HR/ nicht verbrauchte Mittel) aus dem Vorjahr 2014 in den Spalten 3 bis 5 dargestellt.
Abweichungen der Erträge und Aufwendungen gegenüber den Planwerten des Berichtszeitraums sind in den Spalten 7 bis 9 aufgeführt.

In Zeile 12 sind alle planbaren (ordentlichen) Erträge (u.a. Gebühren, Entgelte, Zuwendungen Dritter) in einer Summe zusammengefasst.

Die planbaren (ordentlichen) Aufwendungen werden detaillierter in den Zeilen 13 bis 19 entsprechend den jeweiligen Aufwandskontengruppen dargestellt. Die Ansätze der Kontengruppen 13/ 14 (Personalaufwendungen) und 16/ 17 (Abschreibungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen) werden zentral vom FB 18 (Steuerung, Personal und zentrale Dienste) und FB 20 (Finanzen) geplant und bewirtschaftet.

Die Kontengruppen 15, 18 und 19 werden vom FB 67 bewirtschaftet und beinhalten das zur Aufgabenerfüllung benötigte Sachmittelbudget.
· Kontengruppe 15 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)
Mittel u.a. für die Pflege/ Unterhaltung der Grünanlagen, Naherholungs-, Forst- und Friedhofsflächen, die Pflege/ Unterhaltung der Straßenbäume sowie der Fuß- und Radwege, Mieten und Pachten, Energiekosten, Grundwassermonitoring sowie Unterhaltung der betrieblichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte.
· Kontengruppe 18 (Transferaufwendungen)
U.a. Zuwendungen des Zuwendungsverzeichnisses und Sachmittel für die vom Bund, dem Land bzw. der EU gegenfinanzierten Projekte
· Kontengruppe 19 (Sonstige ordentliche Aufwendungen)
U.a. Aufwendungen für das Agenda- Büro, nichtinvestive Maßnahmen zur Energieeinsparung, Programm Minimierung Folgen Klimaerwärmung, Beratung zero:e Park, Klimaschutzaktionsprogramm, Bürobedarf, Porto, Telefon, Bekanntmachungen sowie die Zahlungen für den kommunalen Schadensausgleich (Pflichtversicherung für die kommunalen Beschäftigten).

In Zeile 28 erfolgt die Gesamtdarstellung der Inanspruchnahme von stadtinternen Leistungen anderer Fachbereiche für den FB 67 (z.B. Gebäudereinigung, zentrale Personal-/ Finanzverwaltung, EDV) sowie Leistungen des FB 67 für andere Fachbereiche (z.B. Pflege Grünanlagen Kindertagesstädten und Schulen). Diese Darstellung ist lediglich nachrichtlich, um die zentralen stadtinternen Leistungen verursachungsgerecht bei den jeweiligen Produkten anteilig auszuweisen. Es finden keine finanziellen Verrechnungen zwischen den Fachbereichen statt.

- Teil II: Informationen zum wesentlichen Produkt
Der Teil II (Seiten 2/3) beinhaltet die Darstellung des wesentlichen Produkts 55102 „Öffentliches Grün“ mit Zielen und Kennzahlen sowie eine etwas detailliertere Übersicht zu der finanziellen Entwicklung.

- Teil III: Leistungsbericht des Fachbereichs 67
Der Teil 3 (Seiten 4 bis 6) beinhaltet die Darstellung von Zielen und Maßnahmen sowie Themen/ Leistungen von besonderer Bedeutung und deren aktuellen Umsetzungsstand.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.02 
Hannover / 01.09.2015