Drucksache Nr. 1846/2013:
Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1846/2013
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List

Antrag,

zu beschließen,
1. am Schulstandort Am Welfenplatz 3 der Förderschule (FöS) Albrecht-Dürer-Schule eine neue 3-zügige Grundschule (GS) als Ganztagsschule aufbauend ab dem 01.08.2014 zu errichten,
2. die Schulbezirke der GS Alemannstraße, GS Rosa-Parks-Grundschule, GS Comeniusschule und GS Johanna-Friesen-Schule entsprechend der Anlagen 1- 6 zu verändern sowie
3. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 80.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -80.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt 21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 13.750,00 €
Abschreibungen 8.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.000,00 €
Transferaufwendungen 168.720,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -192.470,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -192.470,00 €
Zu den Kosten:
Für eine grundschulgerechte Erstausstattung mit Mobiliar und Lern- und Unterrichtsmitteln werden für das Haushaltsjahr 2014 zunächst 80.000 € benötigt (Produkt 21101). Die Aufwendungen für eine vollständige Ausstattung der neuen Grundschule kann erst in den Folgejahren und nach dem Auszug der FÖS abschließend beurteilt werden.

Sach- und Dienstleistungen:
Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen für den Ganztagsschulzuschlag von 1.250 €. Einmalig werden 12.500 € für die Einrichtung benötigt.

Abschreibung: 10 % von 80.000 €.

Zinsen: Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme von 80.000 €.

Transferaufwendungen:
Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 1993/2010 und Nr. 1781/2011 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln finanziert werden (Produkt 24302). Nach den bisherigen Erfahrungen mit den bestehenden Ganztagsgrundschulen würde dies an einer dreizügigen Schule nach vollständigem Aufbau einen Aufwand in Höhe von jährlich bis zu 168.720,00 € bedeuten. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.

Am Schulstandort der FöS Albrecht-Dürer-Schule besteht umfangreicher Sanierungsbedarf, der mittelfristig abgebaut werden soll. Für den Start der Grundschule sind Instandhaltungs- und Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die am Standort erforderlichen Maßnahmen für die Versorgung im Rahmen des Ganztagsausbaus der Grundschulen werden zurzeit geprüft und ermittelt.

Voraussichtliche Baukosten werden in einer gesonderten Drucksache dargestellt.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in der Schule führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des Schulverwaltungspersonals zu höheren Personalaufwendungen, die ebenfalls noch nicht benannt werden können.

Begründung des Antrages

I. Entwicklung der Schülerzahlen

Trotz Entlastung durch die neu gegründete GS Rosa-Parks-Grundschule am Standort Isernhagener Straße zum Schuljahr 2013/14, die ihren Betrieb aufgrund der starken Anwahl als 4-zügige Grundschule aufgenommen hat, wird es in den Schulen in Vahrenwald-List ab Schuljahr 2014/15 zu weiteren Raumengpässen kommen.

Gründe hierfür sind weiterhin steigende Kinderzahlen, die Verringerung der Schülerhöchstzahlen pro Klasse von 28 auf 26 Schülerinnen und Schülern sowie die sogen. „Doppelzählung“ von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Betreuung.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen stellt sich für die einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Vahrenwald-List und für die GS Johanna-Friesen-Schule im Stadtbezirk Mitte wie folgt dar:

Stadtbezirk Vahrenwald-List :

GS Alemannstraße

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
123
118
110
99
96
86
85
80
67
67

GS Brüder-Grimm-Schule

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
144
159
132
119
118
118
123
92
124
95

GS Comeniusschule

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
129
116
116
115
95
116
93
87
67
80

GS Rosa-Parks-Grundschule

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
133
118
116
106
96
117
89
103
96
90

GS Mengendamm

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
133
138
117
137
114
106
94
98
95
89



Stadtbezirk Mitte :

GS Johanna-Friesen-Schule

1-Jahre
2-Jahre
3-Jahre
4-Jahre
5-Jahre
6-Jahre
7-Jahre
8-Jahre
9-Jahre
10-J.
103
97
87
70
71
69
59
74
82
65


Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 30.03.2013 nach Grundschulbezirken und Altersgruppen – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 - STATIS

Der Vergleich der 6-Jährigen (insgesamt 612 Kinder) mit den 1-Jährigen (insgesamt 765 Kinder) in diesen Schulbezirken zeigt ein Plus von 153 Kindern, die zukünftig an diesen Schulen ankommen werden. Langfristig kann dieser Zuwachs nicht mit den vorhandenen Raumkapazitäten aufgefangen werden.

II. Errichtung einer neuen Grundschule am Standort der ehemaligen Förderschule Albrecht-Dürer-Schule am Welfenplatz

Aufgrund der o.g. Faktoren sieht die Verwaltung im Bereich Vahrenwald-List einen kurzfristigen Handlungsbedarf ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 (siehe dazu auch Informationsdrucksache 0837/2013).

Da alle Grundschulen gleichmäßig von höheren Schülerzahlen betroffen sind, kommt eine Lösung allein durch die Veränderung der bisherigen Schulbezirke nicht in Betracht.

Um die bestehenden Grundschulen im Stadtbezirk Vahrenwald-List und die GS Johanna-Friesen-Schule im Stadtbezirk Mitte nachhaltig zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, im Stadtbezirk Vahrenwald-List einen weiteren Grundschulstandort zu errichten und die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen.

Als neuer Schulstandort bietet sich das Schulgebäude der FöS Albrecht-Dürer-Schule am Welfenplatz an. Die FöS Albrecht-Dürer-Schule wird zum Schuljahr 2014/15 aufgehoben und gemeinsam mit der FöS Erich-Kästner-Schule an Standort Ebelingstraße zu einer neuen FöS zusammenzulegt (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 0660/2012).

Das freiwerdende Schulgebäude am Welfenplatz bietet sich von der Lage und den Raumkapazitäten her an, hier eine neue - max. 3-zügige - Grundschule mit Ganztagsschulbetrieb aufbauend mit dem 1. Schuljahrgang ab dem Schuljahr 2014/15 einzurichten.

Das Schulgebäude der FöS Albrecht-Dürer-Schule verfügt neben den erforderlichen Fachunterrichtsräumen über insgesamt 17 Allgemeine Unterrichtsräume. Damit sind genügend Raumkapazitäten vorhanden, um an diesem Standort einen Aufbau der Grundschule sicher zu stellen.

III. Änderung der Schulbezirke:

Durch die Errichtung einer weiteren Grundschule sind die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen. Der Schulbezirk der neuen GS Am Welfenplatz (Arbeitstitel) soll aus Teilbereichen der bisherigen Schulbezirke der GS Alemannstraße, der GS Rosa Parks-Schule, der GS Comeniusschule und der GS Johanna-Friesen-Schule gebildet werden (siehe Anlage 1 und Anlage 2).

Die Schulbezirksveränderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):

a) Von der GS Alemannstraße zur neuen GS Am Welfenplatz
Der neuen Grundschule Am Welfenplatz wird folgender Bereich zugeordnet
(siehe Anlage 3):

Raiffeisenstraße, Schützenstraße, Am Welfenplatz, Celler Straße, Hamburger Allee


b) Von der GS Rosa-Parks-Schule zur neuen GS Am Welfenplatz
Der neuen Grundschule Am Welfenplatz wird folgender Bereich zugeordnet
(siehe Anlage 4):

Schützenstraße, Am Welfenplatz, Celler Straße, Kriegerstraße, Voßstraße, Raiffeisenstraße


c) Von der GS Comeniusschule zur neuen GS Am Welfenplatz
Der neuen Grundschule Am Welfenplatz wird folgender Bereich zugeordnet
(siehe Anlage 5):

Lützerodestraße, Spichernstraße, Kriegerstraße, Celler Straße, Gretchenstraße, Bödekerstraße, Wedekindstraße


d) Von der GS Johanna-Friesen-Schule zur neuen GS Am Welfenplatz
Der neuen Grundschule Am Welfenplatz wird folgender Bereich zugeordnet
(siehe Anlage 6):
Celler Straße, Gretchenstraße, Sedanstraße, Friesenstraße, Lister Meile, Rundestraße


Bei den benachbarten Grundschulen Mengendamm und Brüder-Grimm-Schule sind keine Veränderungen der Schuleinzugsgebiete notwendig.

Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsgebiete sind so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Schulen kommt und unzumutbare Schulweglängen vermieden werden. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.

Die Eltern in den betroffenen Bereichen wurden im Frühjahr 2013 im Zuge der Anmeldungen zum Schuljahr 2014/15 bereits schriftlich darüber informiert, dass es zu Veränderungen der Schuleinzugsbereiche kommen kann.

Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen abgestimmt.
Die Verwaltung bittet, den Anträgen zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der GS Am Welfenplatz bei der Landesschulbehörde zum Schuljahr 2014/15 beantragt wird.
42.11 
Hannover / 30.08.2013