Antrag Nr. 1843/2010:
Antrag der CDU-Fraktion zur Gebührenerstattung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1843/2010 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Gebührenerstattung

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, auch den betroffenen Anliegern in Bothfeld und Badenstedt, die keine Klage gegen die rechtswidrigen Gebührenbescheide für Ausgleichsflächen erhoben haben, neue, korrekte Bescheide zu erstellen und die zuviel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten.

Begründung:


Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 4 A 5965/07) wurde festgestellt, dass die Bescheide der Stadt Hannover hinsichtlich der Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan Nr. 1465 der Höhe nach rechtswidrig waren. Die Stadt ist jedoch lediglich bereit, den Bürgerinnen und Bürgern die zuviel gezahlten Gebühren zu erstatten, die gegen die Bescheide geklagt hatten.
Durch dieses Verhalten der Verwaltung werden Bürgerinnen und Bürger schlechter gestellt, die auf die Richtigkeit der Bescheide vertraut haben. Im Umkehrschluss ist zu befürchten, dass die Bürger zukünftig zur Wahrung ihrer Rechte rein vorsorglich Klage gegen die Bescheide einlegen, damit sie mögliche Ansprüche nicht verlieren. Dies würde eine Fülle von Prozessen gegen Gebührenbescheide der Stadt bedeuten, die wiederum nicht nur Mehrarbeit bei den Gerichten, sondern auch in der Verwaltung verursachen. Dies kann nicht gewollt sein. Die Bürgerinnen und Bürger Hannovers sollten darauf vertrauen dürfen, dass die Stadtverwaltung korrekte Gebührenbescheide erstellt und fehlerhafte Bescheide umgehend korrigiert.

Jens Seidel
Vorsitzender