Drucksache Nr. 1841/2019:
Petition zur Umbenennung eines Teilstücks der Podbielskistraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1841/2019
2
 

Petition zur Umbenennung eines Teilstücks der Podbielskistraße

Antrag,

zu beschließen, die Petition vom 13.05.2019 zur Umbenennung des Teilstücks der Podbielskistraße vom Lister Platz bis zur Rühmkorffstraße zurückzuweisen.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Petition vom 13.05.2019, siehe Anlage 2, soll das Teilstück der Podbielskistraße vom Lister Platz bis zur Rühmkorffstraße nach einer Zwangsarbeiterin der Firma Bahlsen während des deutschen Faschismus umbenannt werden. Anlass für die Petition waren die öffentlichen Äußerungen der Firmenerbin Verena Bahlsen zu den damaligen Arbeitsbedingungen der Zwangsbeschäftigten, die eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex vermissen ließen. Der Petent möchte nun die in diesem Bereich der Podbielskistraße ansässige Firma Bahlsen durch die mit der Umbenennung einhergehende Adressänderung zu einem aktiven Umgang mit ihrer Firmengeschichte bewegen und eine sichtbare Erinnerungskultur in diesem Kontext erreichen.

Gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat zuständig für die Benennung von Straßen, die in mehreren Stadtbezirken gelegen sind. Die Podbielskistraße in ihrer gesamten Länge führt durch die Stadtbezirke Vahrenwald-List, Buchholz-Kleefeld und Bothfeld-Vahrenheide, so dass die Entscheidung über diese Namensänderung Angelegenheit dieses Gremiums ist. Folglich obliegt nach § 15 Absatz 6 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover der Beschluss über diese Petition ebenfalls dem Rat.

Darüber hinaus sind bei Ratsentscheidungen die Grundsätze für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen einzuhalten. Diese Grundsätze hat sich der Rat selbst gegeben und damit sein Ermessen in Bezug auf die Straßenbenennung eingeschränkt. Die Intention des Petenten als Voraussetzung für eine Umbenennung wird von diesen Grundsätzen nicht umfasst.

Zudem kann durch das Herauslösen eines Teilstücks aus dem durchgängigen Gesamtverlauf der Podbielskistraße das Entstehen von Auffindungsschwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Es sind neben dem Sitz der Firma Bahlsen zahlreiche weitere Anlieger*innen zwischen dem Lister Platz und der Rühmkorffstraße an der Podbielskistraße ansässig. Bei einer Umbenennung wären etwa 300 Privatpersonen und Eigentümer*innen sowie ca. 70 Gewerbebetriebe von einem Adresswechsel betroffen.
61.21 
Hannover / 01.07.2019