Anfrage Nr. 1841/2010:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung in der hannoverschen Stadtverwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung in der hannoverschen Stadtverwaltung

In der Zeitung des Gesamtpersonalrats der Stadtverwaltung Hannover, Jahrgang 17, Nr. 94, August 2010 ist in einem Artikel nachzulesen, dass die Stadt Hannover als Arbeitgeber ihre Beschäftigten anhand von Videokameras überwachen lässt. Die Installation der Videoüberwachungsanlagen soll ohne vorherige Beteiligung der Personalvertretungen durchgeführt worden sein. Die per Videoüberwachung erzielten Aufnahmen sollen dazu geführt haben, dass die Stadt Hannover als Arbeitgeber in einem Fall eine Kündigung ausgesprochen hat.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe haben die Stadtverwaltung dazu veranlasst, Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, an welchen Stellen innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden der Stadtverwaltung sind Videoüberwachungskameras installiert und welche Bereiche werden von den Kameras gefilmt?
(Wir erbitten von der Verwaltung hierzu eine detaillierte Auflistung nach Standort, zu erfassendem Bildbereich, Datum der Installation sowie Inbetriebnahme der Kamera.)

2. Hat die Stadtverwaltung tatsächlich Videoüberwachungsanlagen installiert, ohne die Personalvertretungen der betroffenen Fachbereiche im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen?
3. Wie lange wird das gewonnene Filmmaterial aufbewahrt?


Jens Seidel
Vorsitzender