Drucksache Nr. 1839/2023 E1:
Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte;
Änderungsanträge der Stadtbezirksräte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1839/2023 E1
3 (nur online)
 

Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte;
Änderungsanträge der Stadtbezirksräte

Antrag, zu beschließen:

den Positionen (1), (2), (3), (5) und (6) des Änderungsantrages 15-0604/2023 aus dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode- Wülferode; den Positionen (1), (2) und (3) des Änderungsantrages 15-0550/2023 aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel und den Positionen (a.) und (b.) des Änderungsantrages 15-0209/2024 aus dem Stadtbezirksrat Nord nicht zu folgen.

Des Weiteren der Position (4) des Änderungsantrages 15-0604/2023 aus dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode- Wülferode und der Position (c.) des Änderungsantrages 15-0209/2024 aus dem Stadtbezirksrat Nord zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Besetzung der Integrationsbeiräte ist auf Geschlechterparität zu achten.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung weist negative Auswirkungen der Maßnahmen im Hinblick auf den CO2-Ausstoss und den Stromverbrauch auf (u.a. Mobilität und Sitzungen).

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zu den Positionen aus dem Änderungsantrag (DS Nr. 15-0604/2024) des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode DS Nr. 15-0604/2024, bei denen empfohlen wird nicht zu folgen:

1. Unterpunkt 1 Abs. 3:

Jeder Integrationsbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf und legt diesen vor. Anpassungen können jederzeit innerhalb der Stadtbezirke vorgenommen werden.

Verwaltung: Es besteht kein Widerspruch und keine Ergänzung zur bestehenden Formulierung in der Drucksache 1839/2024. Die Inhalte der bestehenden Drucksache sind durch den Kongress (Anlage 1 - 1839/2024) und die Textfassung in mehreren Beratungsrunden mit den Bezirksbürgermeister*innen der Stadtbezirksräte abgestimmt.

2. Unterpunkt 1 Abs. 5:

Die Mitgliedschaft in einem Integrationsbeirat endet spätestens zwei Monate nach Beginn der nächsten Wahlperiode (Kommunalwahl) durch Neukonstituierung der Integrationsbeiräte; Verlängerungen sind möglich.

Verwaltung: Es besteht kein Widerspruch zur bestehenden Drucksache, da individuelle Änderungen in eine Geschäftsordnung des jeweiligen Integrationsbeirates eingebracht werden können.

3. Unterpunkt 2 Abs. 3:

Alle Integrationsbeiräte legen dem jeweiligen Stadtbezirksrat formlos zu Beginn des Folgejahres einen kurzen Rückblick ihrer Tätigkeit vor.

Verwaltung: Es besteht kein Widerspruch zur bestehenden Drucksache. Der Integrationsbeirat berät den Stadtbezirksrat; einige Mitglieder des Bezirksrats sind Teil des Beirats und können Wünsche an den Rückblick einbringen.

5. Unterpunkt 3 Abs. 4:

Das Delegiertennetzwerk wählt ein Mitglied und eine Stellvertretung für das WIR 2.0-Kuratorium.

Verwaltung: Die Drucksache sieht vor, dass die Integrationsbeiräte ein Mitglied (ggf. eine Stellvertretung) für das WIR 2.0- Kuratorium wählen. Einer Veränderung widerspricht, dass der Wahlmodus durch den Kongress (Anlage 1 - 1839/2024) und in mehreren Beratungsrunden mit den Bezirksbürgermeister*innen der Stadtbezirksräte abgestimmt wurde.

6. Unterpunkt 5 Abs. 1:

Die Bezeichnung "Integrationsbeiräte" bleibt erhalten.

Verwaltung: Auf dem Kongress wurde von einer großen Anzahl der Teilnehmer*innen aus Politik und IBs die Möglichkeit der Umbenennung explizit gewünscht. Im Zentrum des Anliegens steht, dass sich die Mitglieder der Integrationsbeiräte und ebenso die Adressat*innen und Zuwendungsnehmer*innen nicht als „zu integrierend“ ansehen. Sie sind überwiegend seit vielen Jahren Einwohner*innen oder deutsche Staatsbürger*innen. Über den Beirat bringen sie divergierende Standpunkte und Lebenserfahrungen in die Gesellschaft ein. (Dies wird u.a. deutlich durch den Unterpunkt (c) des Änderungsantrags Nord.)
Gemäß der DS 1839/2024 ist es jedoch möglich,: „… dass die Bezeichnung „Integrationsbeiräte“ durch das Abstimmungsverfahren bestätigt wird“.

Zu den weiteren Positionen aus dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel (DS Nr. 15-0550/2024), bei denen empfohlen wird nicht zu folgen:

1. Wenn es ein Sitzungsgeld für die Mitglieder des Beirates gibt, dann muss dies auch jedes Mitglied erhalten, auch wenn es sich um Rats- oder Bezirksratsmitglieder handelt.

Verwaltung: Die Rats- und Bezirksratsmitglieder erhalten bereits eine Entschädigung entsprechend der gültigen Entschädigungssatzung. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation sollte kein zusätzlicher Personenkreis berechtigt werden.

2. Bei der Kandidat*innenaufstellung soll eine kulturelle Vielfalt unter den Mitgliedern angestrebt werden.

Verwaltung: Nur die Stadtbezirksräte können beschließen, Kandidat*innen zu Mitgliedern eines Integrationsbeirats zu machen. Insofern hat die Verwaltung keinen Einfluss auf die Diversität des Beirats.

3. Es sollte klargestellt werden, dass der Bezirksrat jederzeit das Recht hat, Mitglieder des Integrationsbeirats aus begründetem Anlass vorzeitig wieder abzuberufen.

Verwaltung: Eine Veränderung der Drucksache ist nicht notwendig: Das Einsetzungs- und Absetzungsverfahren für Mitglieder des Integrationsbeirats kann konkret in der Geschäftsordnung festgehalten werden.

Zu diesen weiteren Positionen aus dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord (DS Nr. 15-0209/2024), bei denen empfohlen wird nicht zu folgen:

a) Unterpunkt 2 Abs. 3, Satz 1: Alle Integrationsbeiräte legen dem jeweiligen Stadtbezirksrat formlos zu Beginn des Folgejahres einen kurzen Jahresbericht als Zusammenfassung der Zielerreichung Tätigkeitsbericht vor.

Verwaltung: Es besteht kein Widerspruch zur bestehenden Drucksache. Der Integrationsbeirat berät den Stadtbezirksrat; einige Mitglieder des Bezirksrats sind Teil des Beirats und können Wünsche an den Rückblick einbringen.

b) Unterpunkt 3 Abs. 4: Aus der Mitte der Integrationsbeiratsvorsitzenden wird ein Mitglied, sowie eine Stellvertretung, als Vertretung im WIR 2.0 Kuratorium bestimmt.

Verwaltung: Es besteht kein Widerspruch zur bestehenden Drucksache. Der Integrationsbeirat kann eine Stellvertretung wählen.

Die Verwaltung empfiehlt, den folgende Positionen aus dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode (DS Nr. 15-0604/2024) und dem des Stadtbezirksrats Nord (DS Nr. 15-0209/2024) zu folgen:



4. Unterpunkt 3 Abs. 1:

Alle Termine der Integrationsbeiräte werden im Sitzungsmanagement der LHH eingestellt und veröffentlicht. Die Sitzungen werden über den Presseservice per Mail angekündigt.

c) Unterpunkt 5 Satz 1: Um einen neuen Namen zu entwickeln, organisieren die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE56.1) eine Umfrage einen Ideenwettbewerb in den Stadtbezirken. Über die eingegangenen Ideen wird anschließend in den Integrationsbeiräten abgestimmt.

Verwaltung: Der Modus für den Ideenwettbewerb ist aktuell noch nicht festgelegt. Die hier vorgelegte Variante wird berücksichtigt.
18.6 
Hannover / May 17, 2024