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Der Rat möge beschließen, dass folgende Änderungen in der bestehenden Arbeitsweise der Integrationsbeiräte vorgenommen werden:
1. Besetzung und Vorsitz
Der nötige Stadtbezirksbezug als Voraussetzung einer Mitgliedschaft soll erweitert werden. Wie dieser konkret im Stadtbezirk oder im Einzelfall dargelegt werden muss, entscheidet der Stadtbezirksrat. Ein Stadtbezirksbezug kann wie bisher über den Wohn- oder Arbeitsort bestehen, aber auch über eine besondere Verbundenheit z.B. durch Tätigkeit in einem Verein oder den früheren Wohnort verstanden werden.
Der Vorsitz eines Integrationsbeirates und dessen Stellvertretung kann durch jedes Mitglied des jeweiligen Integrationsbeirates übernommen werden. Die Wahl erfolgt aus der Mitte des betreffenden Integrationsbeirates.
Jeder Integrationsbeirat erhält eine Geschäftsordnung, die als Entwurf durch die Verwaltung erarbeitet und vorgelegt wird. Anpassungen können jederzeit innerhalb der Stadtbezirke vorgenommen werden.
Um Mitglied eines Integrationsbeirates zu werden, kann der Stadtbezirksrat die persönliche Motivation der Personen erfragen.
Die Mitgliedschaft in einem Integrationsbeirat ist auf maximal 5 Jahre begrenzt; Verlängerungen sind möglich.
2. Inhaltliche Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte
Es wird ein Mentor*innenprogramm aufgelegt, durch das bereits erfahrene Mitglieder der Integrationsbeiräte neue Mitglieder unterstützen.
Die Integrationsbeiräte können auf eigenen Wunsch eine stadtbezirksorientierte Zielentwicklung beginnen und werden darin bei Bedarf durch die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) unterstützt.
Alle Integrationsbeiräte legen dem jeweiligen Stadtbezirksrat formlos zu Beginn des Folgejahres einen kurzen Jahresbericht als Zusammenfassung der Zielerreichung vor. Über den Umfang und die Form entscheiden die Integrationsbeiräte selbst.
Das Fortbildungsangebot für Integrationsbeiratsmitglieder wird ausgeweitet, u.a. zur Vorbereitung der Mitglieder auf ihre Gremientätigkeit.
3. Öffentlichkeitsarbeit
Alle Termine der Integrationsbeiräte werden im Sitzungsmanagement der LHH eingestellt und veröffentlicht.
Die Integrationsbeiräte werden bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Die Integrationsbeiräte werden bei der Vernetzung mit stadtweiten Strukturen (u.a. durch die beratenden Mitglieder des Internationalen Ausschusses) unterstützt.
Aus der Mitte der Integrationsbeiratsvorsitzenden wird ein Mitglied als Vertretung im WIR 2.0-Kuratorium bestimmt.
Als Zeichen der Wertschätzung erhalten alle ehrenamtlichen Mitglieder der Integrationsbeiräte ein Zertifikat über ihr Engagement, das durch ein Mitglied des Rates oder die Verwaltungsspitze übergeben wird.
4. Sitzungsgeld und Fahrtkosten
Alle Mitglieder der Integrationsbeiräte, die nicht Mitglied eines durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) legitimierten städtischen Gremiums sind, erhalten für die Sitzungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes und eine Fahrtkostenpauschale. Die Entschädigung erfolgt nach der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder. Dabei ist die Anzahl der Sitzungen nicht begrenzt.
5. Namensgebung
Um einen neuen Namen zu entwickeln, organisieren die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) eine Umfrage in den Stadtbezirken. Möglich ist auch, dass die Bezeichnung „Integrationsbeiräte“ durch das Abstimmungsverfahren bestätigt wird.
6. Mittelverteilung
Der Haushaltsbegleitantrag H-0326/2021 wird zum 1.1.2025 umgesetzt.
7. Verwaltungsseitige Zuständigkeit
Die Unterstützung der Integrationsbeiräte bei administrativen Aufgaben (Zuwendungen, Erstellung von Drucksachen bei Neu- und Nachbesetzungen, Raumbuchungen, etc.) werden durch den Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) umgesetzt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Bereich Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1).
Bei der Besetzung der Integrationsbeiräte ist auf Geschlechterparität zu achten.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung weist negative Auswirkungen der Maßnahmen im Hinblick auf den CO2-Ausstoss und den Stromverbrauch auf (u.a. Mobilität und Sitzungen).
Nach dem Beteiligungsprozess „WIR 2.0“, auf dessen Basis die Informationsdrucksache (0695/2023) zur Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte erstellt wurde, fand am 6.5.2023 ein Kongress mit Mitgliedern aller Bezirks- und Integrationsbeiräte statt. Das entstandene Ergebnis dient als Grundlage für den politischen Beteiligungs- und Entscheidungsprozess innerhalb der Stadtbezirksräte.