Drucksache Nr. 1839/2023:
Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1839/2023
1
 

Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte

Antrag

Der Rat möge beschließen, dass folgende Änderungen in der bestehenden Arbeitsweise der Integrationsbeiräte vorgenommen werden:

1. Besetzung und Vorsitz

Der nötige Stadtbezirksbezug als Voraussetzung einer Mitgliedschaft soll erweitert werden. Wie dieser konkret im Stadtbezirk oder im Einzelfall dargelegt werden muss, entscheidet der Stadtbezirksrat. Ein Stadtbezirksbezug kann wie bisher über den Wohn- oder Arbeitsort bestehen, aber auch über eine besondere Verbundenheit z.B. durch Tätigkeit in einem Verein oder den früheren Wohnort verstanden werden.

Der Vorsitz eines Integrationsbeirates und dessen Stellvertretung kann durch jedes Mitglied des jeweiligen Integrationsbeirates übernommen werden. Die Wahl erfolgt aus der Mitte des betreffenden Integrationsbeirates.


Jeder Integrationsbeirat erhält eine Geschäftsordnung, die als Entwurf durch die Verwaltung erarbeitet und vorgelegt wird. Anpassungen können jederzeit innerhalb der Stadtbezirke vorgenommen werden.

Um Mitglied eines Integrationsbeirates zu werden, kann der Stadtbezirksrat die persönliche Motivation der Personen erfragen.

Die Mitgliedschaft in einem Integrationsbeirat ist auf maximal 5 Jahre begrenzt; Verlängerungen sind möglich.



2. Inhaltliche Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte

Es wird ein Mentor*innenprogramm aufgelegt, durch das bereits erfahrene Mitglieder der Integrationsbeiräte neue Mitglieder unterstützen.

Die Integrationsbeiräte können auf eigenen Wunsch eine stadtbezirksorientierte Zielentwicklung beginnen und werden darin bei Bedarf durch die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) unterstützt.

Alle Integrationsbeiräte legen dem jeweiligen Stadtbezirksrat formlos zu Beginn des Folgejahres einen kurzen Jahresbericht als Zusammenfassung der Zielerreichung vor. Über den Umfang und die Form entscheiden die Integrationsbeiräte selbst.

Das Fortbildungsangebot für Integrationsbeiratsmitglieder wird ausgeweitet, u.a. zur Vorbereitung der Mitglieder auf ihre Gremientätigkeit.



3. Öffentlichkeitsarbeit

Alle Termine der Integrationsbeiräte werden im Sitzungsmanagement der LHH eingestellt und veröffentlicht.

Die Integrationsbeiräte werden bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Die Integrationsbeiräte werden bei der Vernetzung mit stadtweiten Strukturen (u.a. durch die beratenden Mitglieder des Internationalen Ausschusses) unterstützt.

Aus der Mitte der Integrationsbeiratsvorsitzenden wird ein Mitglied als Vertretung im WIR 2.0-Kuratorium bestimmt.

Als Zeichen der Wertschätzung erhalten alle ehrenamtlichen Mitglieder der Integrationsbeiräte ein Zertifikat über ihr Engagement, das durch ein Mitglied des Rates oder die Verwaltungsspitze übergeben wird.



4. Sitzungsgeld und Fahrtkosten

Alle Mitglieder der Integrationsbeiräte, die nicht Mitglied eines durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) legitimierten städtischen Gremiums sind, erhalten für die Sitzungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes und eine Fahrtkostenpauschale. Die Entschädigung erfolgt nach der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder. Dabei ist die Anzahl der Sitzungen nicht begrenzt.


5. Namensgebung

Um einen neuen Namen zu entwickeln, organisieren die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) eine Umfrage in den Stadtbezirken. Möglich ist auch, dass die Bezeichnung „Integrationsbeiräte“ durch das Abstimmungsverfahren bestätigt wird.



6. Mittelverteilung

Der Haushaltsbegleitantrag H-0326/2021 wird zum 1.1.2025 umgesetzt.



7. Verwaltungsseitige Zuständigkeit

Die Unterstützung der Integrationsbeiräte bei administrativen Aufgaben (Zuwendungen, Erstellung von Drucksachen bei Neu- und Nachbesetzungen, Raumbuchungen, etc.) werden durch den Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) umgesetzt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Bereich Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Besetzung der Integrationsbeiräte ist auf Geschlechterparität zu achten.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung weist negative Auswirkungen der Maßnahmen im Hinblick auf den CO2-Ausstoss und den Stromverbrauch auf (u.a. Mobilität und Sitzungen).

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111
2023
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €180,000.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€180,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€180,000.00)
150.000 Euro Eigene Mittel der Bezirksräte zur Förderung aufgrund von Empfehlungen der Integrationsbeiräte

Ca. 30.000 Euro für entschädigungsberechtigte Teilnehmende in den Integrationsbeiräten.

Begründung des Antrages

Nach dem Beteiligungsprozess „WIR 2.0“, auf dessen Basis die Informationsdrucksache (0695/2023) zur Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte erstellt wurde, fand am 6.5.2023 ein Kongress mit Mitgliedern aller Bezirks- und Integrationsbeiräte statt. Das entstandene Ergebnis dient als Grundlage für den politischen Beteiligungs- und Entscheidungsprozess innerhalb der Stadtbezirksräte.
18.6 / 56.1
Hannover / Nov 30, 2023