Drucksache Nr. 1838/2012:

Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide – Aufwandsspaltung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1838/2012
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Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide – Aufwandsspaltung

Antrag,

für die Straßen
1) Am Brambusch (Anlage 1)
2) Im Eichholz von Kahlendamm bis Wietzeufer/ Wietzebrücke (Anlage 2)
den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtung jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen von 29.754,32 € erwartet.

Begründung des Antrages

Im Jahr 2008 wurde in den Straßen Am Brambusch und Im Eichholz im Bereich von Kahlendamm bis Pappelbrink die Straßenbeleuchtung im Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt und die Anzahl der Leuchten erhöht.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Bei der durchgeführten Maßnahme Im Eichholz handelt es sich nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts 9 ME 108/09 vom 22.12.2009 um einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau der öffentlichen Einrichtung Im Eichholz vom Kahlendamm bis Wietzeufer / Wietzebrücke.

An den weiteren Straßenteileinrichtungen wurden keine Veränderungen vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Für den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Brambusch ist ein beitragsfähiger Aufwand von 16.184,41 € entstanden. Die Straße Am Brambusch gehört zu den Anliegerstraßen. Der von den Anlieger/inne/n zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung 75 %.

Für den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Eichholz im Bereich von Kahlendamm bis Pappelbrink ist ein beitragsfähiger Aufwand von 35.232,03 € entstanden. Die Straße Im Eichholz gehört zu den Innerortsstraßen. Der von den Anlieger/inne/n zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b der Straßenausbaubeitragssatzung 50 %. Der umlagefähige Aufwand ist auf alle Grundstücke zu verteilen, die vom Kahlendamm bis Wietzeufer/ Wietzebrücke erschlossen sind.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 29.08.2012