Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änderung, Im Buchenfelde
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.
Kostentabelle
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 698 entstehen keine Kosten für die Stadt Hannover. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, erforderliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu erbringen. Das Architekturbüro Michael Koch, Architektur + Stadtplanung hat in seinem Auftrag allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, einen Vorentwurf für den Bebauungsplan und seine Begründung mit Umweltbericht erarbeitet, die wesentliche Grundlage für den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sind.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes 698, 3. Änderung hat vom 5.4.2007 bis 4.5.2007 öffentlich ausgelegen. Die Handwerkskammer Hannover hatte sich in Ihrer Stellungnahme gegen das Heranrücken der Wohnbebauung an die gewerblich genutzten Grundstücke ausgesprochen. In einem Erörterungsgespräch mit der Handwerkskammer, Herrn Architekt Koch als Vertreter des Eigentümers und der Verwaltung wurde die Stellungnahme zurückgezogen, weil schon jetzt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 698 festgesetzt ist, dass in diesem Bereich nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die hinsichtlich Ihres Störungsgrades auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Damit sind die Belange der Wohnbebauung und des benachbarten Gewerbes gegeneinander ausreichend abgewogen. Weitere Stellungnahmen zur Planung gingen nicht ein.
Die naturschutzfachliche Stellungsnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün und die umweltbezogene Stellungnahme der Region Hannover sind in der Anlage 3 wiedergegeben, die zusammenfassende Erklärung ist als Anlage 4 beigefügt.
61.12
Hannover / 09.07.2007