Drucksache Nr. 1837/2007:
Bebauungsplan Nr. 961, 6. vereinfachte Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
- Katrin-Sello-Weg-West - Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1837/2007
3
 

Bebauungsplan Nr. 961, 6. vereinfachte Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
- Katrin-Sello-Weg-West - Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 961, 6. vereinfachte Änderung mit örtlicher Bauvorschrift gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB und § 97, Abs. 1 NBauO in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Änderung des Bebauungsplanes führt zu einer differenzierten Bereitstellung von unterschiedlichen Hausformen und unterschiedlichen Freiraumangeboten. Die verstärkte Ausweisung von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern berücksichtigt die Interessen von Familien, die ein größeres Haus und einen größeren Garten wünschen.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen für die Erweiterung der Grünfläche und der Verkehrsfläche Kosten in Höhe von ca. 79.000 €; siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 961, 6.Änderung, Abschnitt 9, Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 961, 6. vereinfachte Änderung mit örtlicher Bauvorschrift hat vom 8. Mai 2007 bis 7. Juni 2007 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

61.12 
Hannover / 09.07.2007