Drucksache Nr. 1837/2003:
Bebauungsplan Nr. 1654 - Schwarze Worth -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

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1837/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1837/2003
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1654 - Schwarze Worth -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1654 zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1654 mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Begründung des Antrages:

Nach Abbau einer 110-kV-Freileitung in der Siedlung Seelhorst können die darunterliegenden Flächen, die im Bebauungsplan Nr. 921 als private Grünfläche ausgewiesen sind, einer nach wie vor in Hannover nachgefragten Einfamilienhausbebauung zugeführt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen getroffen.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung hat der Verwaltungsausschuss am 13.06.2002 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand in der Zeit vom 09.07.2002 bis zum 09.08.2002 statt. Bereits vor dieser Zeit ist ein Schreiben mit Unterschriften von 13 Anliegern der Straße Schwarze Worth mit Änderungswünschen zur Planung eingegangen. Außerdem hat sich ein Anlieger der Raupertstraße anlässlich einer Erörterung mündlich zur Planung geäußert.

Schreiben der Anlieger Schwarze Worth

1. Grünverbindung


Die vorgesehene Bebauung auf der Westseite der Straße Schwarze Worth stehe im Widerspruch zu einer Grünverbindung von Stöcken bis zur Gaim. Die jetzige Grünfläche könne entsprechend gestaltet werden. Die jetzt vorgesehene Bebauung verhindere eine wünschenswerte Nutzung für die Bevölkerung und trage Umweltgedanken keine Rechnung. Baugrundstücke ständen am Kronsberg noch ausreichend zur Verfügung.

Stellungnahme der Verwaltung:


Es ist in Hannover durchaus üblich, bestehende Lücken in überörtlichen Grünverbindungen für Spaziergängerinnen/Spaziergänger und Radfahrerinnen/Radfahrer durch ruhige, gut mit Straßenbäumen bestückte Anliegerstraßen zu schließen. Ungeachtet der Tatsache, dass auf dem Kronsberg noch Flächen für den Einfamilienhausbau zur Verfügung stehen, müssen darüber hinaus in Hannover weitere Flächen angeboten werden, um der Stadtflucht wirksam begegnen zu können.

2. Eigentumsverhältnisse
Mehrere Eigentümer in der Schwarzen Worth hätten Kaufverträge, die die Straßenfläche vor ihrem Grundstück einschlössen. Sie seien der Gemeinde Bemerode zur Verfügung gestellt worden mit Auflagen, z. B. keine Bebauung der gegenüberliegenden Seite mit Erschließung zur Schwarzen Worth. Die Stadt dürfe damit zwar de facto, nicht aber de jure über diese Flächen verfügen.

Stellungnahme der Verwaltung:


Nach dem Liegenschaftskataster befindet sich die im Plangebiet ausgewiesene Straßenverkehrsfläche der Straße Schwarze Worth im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover.

3. Verkehrsführung
Die verschwenkte Verkehrsführung Schwarze Worth - Grabenweg - Raupertstraße - Sohrenkamp mit zwei 90° Kurven stelle eine vermeidbare Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer dar. Dies gelte insbesondere für den geplanten Kinderspielplatz. Es wird vorgeschlagen, die Straße Schwarze Worth mit einem Wendehammer zu versehen. Das sei "auch systemkonform mit der vorhandenen Verdichtung der Siedlung und dem geplanten Wendehammer der Planstraße". Das Argument einer Entlastung der Raupertstraße, deren "Anwohner ihre Gärten zudem auf der Hausrückseite" haben, könne hier nicht gelten, da dies der direkte übersichtlich zu fahrende Weg und auch aus Umweltgedanken vorzuziehen sei. Die Schwarze Worth sei zur Zeit eine reine Anliegerstraße, nach der geplanten Bebauung dürften dort auch Familien mit kleinen Kindern wohnen. Ein weiterer zusätzlicher Durchgangsverkehr bedeute eine Benachteiligung der Alt- und Neuanlieger.

Stellungnahme der Verwaltung:


Bei dem innerhalb der Siedlung Seelhorst herrschenden Verkehr handelt es sich ausschließlich um Anliegerverkehr und nicht um Durchgangsverkehr. Mit der beabsichtigten Entwidmung eines Teilstückes des Grabenweges für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen den Straßen Im Wolfskampe und Schwarze Worth wird auch für den Ostteil der Siedlung Seelhorst eine Verkehrsberuhigung erzielt, die dazu beitragen wird, dass die Straße Schwarze Worth trotz der Anbindung an den Grabenweg weiterhin den Charakter einer wenig belasteten Anliegerstraße behält. Der neue Spielplatz kann aus den geplanten Baugebieten im Süden und Norden über einen Fußweg erreicht werden, der die Fahrbahn Schwarze Worth / Grabenweg nicht kreuzt.

4. Parkplatzprobleme
"Zwei Altanlieger und drei Neubauten" hätten nach der Planung keine Möglichkeit mit ihren Besuchern hier zu parken. Dies sei eine Verschlechterung zumindest für die Altanlieger.

Stellungnahme der Verwaltung:


In der Straße Schwarze Worth ist die Ausbaubreite so bemessen, dass öffentliche Parkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden können. Zusätzliche Parkplätze entstehen im Bereich des Grabenweges. Es besteht keine Verpflichtung seitens der Stadt, vor jedem Grundstück einen Parkplatz einzurichten.

5. Kinderspielplatz
Grundsätzlich seien Zweifel zur Anlage eines Spielplatzes mitten im Wohngebiet angebracht. Der vorhandene Spielplatz am Wülferoder Weg läge ruhiger und direkt an einer Grünfläche. Die "aktuell praktizierte Missnutzung von randalierenden Jugendlichen" hätte hier geringere Folgen für die Anwohner. Die Kosten einer Beseitigung der Altlasten sollte hier keine Rolle spielen. Bei Verzicht auf eine Neuanlage ständen zusätzliche Mittel aus Verkaufserlösen für eine Sanierung zur Verfügung.

Stellungnahme der Verwaltung:


Nach dem Nds. Spielplatzgesetz müssen Spielplätze von allen Grundstücken, für die sie bestimmt sind, auf einem Weg von nicht mehr als 400 Meter erreicht werden können. Diese Vorschrift erfüllt der im Bebauungsplan an zentraler Stelle ausgewiesene Spielplatz in geradezu idealer Weise. Der Spielplatz am Wülferoder Weg ist mehr als 400 Meter vom Plangebiet entfernt.

6. Ergebnis
Es sei festzustellen, dass mit der vorliegenden Planung eine Abwägung aller Belange nicht berücksichtigt sei und der Ausgleich zwischen betroffenen und öffentlichen Belangen in keinem angemessenen Verhältnis stehe.

Stellungnahme der Verwaltung:


Es sind keine objektiven städtebaulichen Gründe erkennbar, die eine stärkere Gewichtung der privaten Belange der Anlieger der Straße Schwarze Worth erfordern.

Erörterung mit einem Anlieger der Raupertstraße:
Der Anlieger schilderte die aus seiner Sicht hohe Verkehrsbelastung der Raupertstraße, die durch fehlende Anschlüsse der umgebenden Wohngebiete an die Laatzener Straße verursacht sei. Er begrüße die Sperrung des Grabenweges zwischen den Straßen Schwarze Worth und Im Wolfskampe ausdrücklich. Die Straße Schwarze Worth solle vom Profil her so gestaltet werden, dass sie als echte Alternative zur Raupertstraße genutzt werden könne. Das Parkplatzangebot im öffentlichen Straßenraum sei wegen der Enge der alten Straßen sehr knapp. Um dem entgegenzuwirken, seien zusätzliche Parkplätze am Grabenweg im Umfeld der Raupertstraße zu schaffen.

Stellungnahme der Verwaltung:


Die gewählte Fahrbahnbreite von 5,5 Meter für die Straße Schwarze Worth ist geeignet, das Verkehrskonzept - kurze Wege aus der Siedlung in diesem Fall zur Wülfeler Straße - umzusetzen. Der Vorschlag, am Grabenweg zusätzliche Parkplätze einzurichten, ist berücksichtigt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
Die Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.2 alt / 61.12 neu
Hannover / Sep 2, 2003