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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, bezugnehmend auf die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu prüfen, auf allwelchen im Stadtgebiet betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten denr Rechtsrahmen zur Einrichtung weiterer Tempo-30-Abschnitte im Stadtgebiet konsequent ausschöpfen und durchgehend Tempo 30 auszuweisen sowie die Einrichtung weiterer Tempo-30-Abschnitte bzw. die Ausweitung bereits bestehender Tempo-30-Abschnitte regelmäßig zu prüfen. sinnvoll zur Anwendung gebracht werden könnte. Den Ratsgremien ist vor der ersten Umsetzung und danach jährlich zu berichten.
Durch die am 14. Juni 2024 beschlossene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurden für die Kommunen die Regelungen erleichtert, an Fußgänger*innenüberwegen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 auszuweisen. Durch die am 5. Juli 2024 vom Bundesrat beschlossene Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Kommunen darüber hinaus nun leichter Tempo 30 in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und vielgenutzte Schulwege anordnen. Außerdem wurde der Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen von 300 Metern auf nun 500 Meter verlängert.
Da die Landeshauptstadt Hannover die bundesweite Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ für mehr kommunale Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits mitbegründet hat, der sich bereits 1109 Städte, Gemeinden und Landkreise angeschlossen haben, steht es der Stadt gut an, die Spielräume zur Temporeduzierung auf den hannoverschen Straßen, wo dies sinnvoll ist auszunutzen.