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Schulgrundstück An Mußmanns Haube
Zentrales Ausweichquartier, Abbruch Bestandsgebäude und Grundstücksherrichtung
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12KomHKO zum Abriss des Schulgebäudes An Mußmanns Haube durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 3,54 Mio. € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungswesen, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus. Der Ganztagsbetrieb auf dem neuen Standort unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird insgesamt neutral bewertet. Der Rückbau der Schule ist aufgrund der mit dem Abbruch und der Entsorgung der bestehenden Stahlbetonkonstruktion verbundenen Treibhausgasemissionen grundsätzlich nachteilig zu bewerten. Jedoch wird beim geplanten Neubau auf die Verwendung nachhaltiger Baustoffe geachtet. Zudem soll die Modulanlage für mehrere Schulen als Ausweichstandort genutzt werden. Damit reduziert sich die Anzahl der erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen der geplanten Schulsanierungsprojekte.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21102307 | GS Auslagerung An Mußmanns Haube |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| | Baumaßnahmen |
€3,540,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
-€3,540,000.00 |
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Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 21102 | Gebäudemanagement Grundschulen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€42,400.00 |
| Abschreibungen |
€106,200.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€53,100.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€201,700.00 |
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Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 3.540.000 € = 42.400 €
Abschreibungen
3% von 3.540.000 € = 106.200 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 3.540.000 € = 53.100 €
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen führen durch die interne Leistungsverrechnung/ Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen Teilhaushalt 40, im Produkt 21102 Grundschulen.
Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 19 werden für die Investitionsmaßnahme 21102307 für den Abriss und Neubau bis Ende 2029 insgesamt Mittel in Höhe von 36 Mio. € bereitgestellt.
Begründung des Antrages
Maßnahmenbeschreibung
Auf dem Schulgrundstück An Mußmanns Haube 2, der ehemaligen Außenstelle des Gymnasiums Goetheschule, soll ein zentrales Ausweichquartier für Grundschulen entstehen. Vorgesehen ist, dass dort künftig nacheinander mehrere Grundschulen während ihrer Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen vorübergehend untergebracht werden. Grundlage der Planungen ist die Drucksache 2627/2025 (N1), mit der die Verwaltung beauftragt wurde, die Planung für den Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und die Errichtung einer neuen vierzügigen Ganztagsgrundschule mit Zweifeld-Sporthalle aufzunehmen. Der Neubau soll in Holz- oder Holzhybrid-Modulbauweise ausgeführt werden und bis zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt sein.
Das vorhandene Schulgebäude aus dem Jahr 1956 befindet sich weitgehend im ursprünglichen Zustand und weist erhebliche bauliche Mängel auf. Neben statischen Problemen, Feuchteschäden, energetischen und bauphysikalischen Defiziten bestehen insbesondere erhebliche Mängel im Brandschutz. Hinzu kommen die fehlende Barrierefreiheit, eine veraltete Gebäudetechnik sowie strukturelle Nachteile durch die geringe Kompaktheit des Gebäudes und eine ungünstige Flächenausnutzung des Grundstücks. Auch die bestehende Sporthalle ist mit nur einem Spielfeld nicht mehr bedarfsgerecht. Aufgrund des insgesamt schlechten Zustands wird das Schulgebäude abgebrochen.
Um die Sporthallenversorgung für das Gymnasium Goetheschule und die Vereine während der Bauzeit sicherzustellen, bleibt die bestehende Sporthalle mit ihren Nebenräumen für voraussichtlich zwei weitere Jahre in Betrieb. Der Rückbau erfolgt somit in zwei Bauabschnitten. Zuerst wird das Schulgebäude im südlichen Grundstücksbereich abgebrochen, um Platz für den Neubau zu schaffen. Die bestehende Sporthalle mit Umkleidetrakt im nordwestlichen Bereich des Grundstücks bleibt zunächst erhalten und wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Zweifeld-Sporthalle in einem zweiten Bauabschnitt zurückgebaut.
Insgesamt dienen die vorgesehenen Abbruch- und Herrichtungsmaßnahmen dazu, die Voraussetzungen für die Realisierung des neuen zentralen Ausweichquartiers zu schaffen.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit findet in diesem Projekt keine Berücksichtigung, da es sich um eine reine Abbruch-Maßnahme handelt.
Terminplanung
Die Rückbauarbeiten sollen im 2. Quartal 2027 begonnen und bis Ende des Jahres 2027 abgeschlossen werden. Der Abriss der Sporthalle erfolgt im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen Schule und Sporthalle ab Sommer 2029 und dauert weitere 6 - 7 Monate.
19 .1
Hannover / Sep 2, 2026