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dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen Nr. 15-2186/2024 N1 zur Drucks. Nr. 1835/2024 nicht zu folgen.
Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.
Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.
Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache.
Am 07.11.2024 hat der Stadtbezirksrat Ricklingen mit DS Nr. 15-2186/2024 N1 dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur DS Nr. 1835/2024 „Umgestaltung Stadtteilpark Mühlenberg“ zugestimmt (Anlage 1). Nachträglich folgte durch den Stadtbezirksrat Ricklingen am 22.11.2024 eine redaktionelle Korrektur des Änderungsantrages (Anlage 2). Der Änderungsantrag sieht den Wegfall zahlreicher geplanter Elemente vor, darunter Sport- und Bewegungsangebote, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten. Aus Sicht der Stadtverwaltung ergeben sich dadurch erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Planung und in letzter Konsequenz auf den Erreichungsgrad der für das Sanierungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg“ vom Rat beschlossenen Sanierungsziele.
Aus diesen Gründen folgt die Verwaltung dem Änderungsantrag zur DS Nr. 1835/2024 „Umgestaltung Stadtteilpark Mühlenberg“ nicht und begründet dies nachfolgend:
Umsetzung der Sanierungsziele, des FREK und der Beteiligungsergebnisse
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit der Drucksache Nr. 0972/2016 Sanierungsziele zur Behebung städtebaulicher Missstände für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Mühlenberg“ (heute „Sozialer Zusammenhalt“) beschlossen.
Folgende Sanierungsziele liegen der Ursprungsplanung zur Umgestaltung des Stadtteilparks Mühlenberg (Drucksache Nr. 1835/2024) u.a. zugrunde:
- Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der Umweltbildung sowie der Umweltgerechtigkeit.
- Verbesserung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität öffentlicher und privater (Frei-) Räume, zielgruppenorientierte Gestaltung des Wohnumfeldes und der wohnungsnahen Grünflächen.
- Schaffung zielgruppenorientierter Angebote, insbesondere zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen im Stadtteil, Hilfe zur Selbsthilfe.
- Stärkung präventiver Ansätze in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Einkommensarmut.
Ein zentraler Bestandteil des
Freiraumentwicklungskonzepts (FREK) Mühlenberg war die umfassende Beteiligung, die im Rahmen eines breiten Prozesses durchgeführt wurde. Mit der Drucksache Nr. 1344/2018 wurde das Konzept als Grundlage für die weitere Planung und Entwicklung der Freiflächen des Sanierungsgebietes beschlossen. Das Konzept sieht die Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im Stadtteilpark als zentrale Maßnahme mit Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Sport- und Fitnessangeboten vor. Der Stadtteilpark wurde im Rahmen des o.a. Beteiligungsprozesses nach dem Mühlenberger Zentrum als zweitwichtigste Maßnahme bewertet, was seine hohe Bedeutung für alle im Stadtteil unterstreicht.
Aufbauend auf den Ergebnissen des FREK wurden 2023 im Rahmen der konkreten Entwurfsplanungen alle Einwohner*innen zu mehreren
Beteiligungsveranstaltungen für die Umgestaltung des Parks eingeladen. Diese Ergebnisse waren Grundlage für die Planung, die beim Aktionstag an einzelnen Orten im Planungsgelände vorgestellt und diskutiert wurden.
Etwa 100 Teilnehmer*innen des Aktionstags bewerteten die geplante „Lange Bank“ im Bereich des jährlich stattfindenden Osterfeuers, Calisthenics- und Fitnessgeräte sowie die vorgeschlagene Boulefläche positiv. Dabei nannten 46% der Jugendlichen Sportangebote als wichtigste Maßnahme. Der Änderungsantrag, der diese Angebote streicht, widerspricht damit den Inhalten des beschlossenen FREK und den Ergebnissen der Beteiligung und hält das gegebene Beteiligungsversprechen nicht ein.
Besonders die geäußerten Bedürfnisse von Jugendlichen und die Anliegen marginalisierter Gruppen wie Familien mit Kindern oder einkommensschwachen Personen werden dabei außer Acht gelassen. Die Empfehlung der Sanierungskommission und die Bedürfnisse der Beteiligten werden damit übergangen. Die Ursprungsplanung berücksichtigt die Ergebnisse der seit 2023 breit angelegten mehrstufigen Beteiligung der unterschiedlichen Zielgruppen. Durch die Beteiligung soll die Identifikation der Bevölkerung mit dem Stadtteilpark durch Transparenz, Nachvollziehbarkeit und offene Kommunikation während des gesamten Planungsprozesses gefördert werden.
Der vorliegende Änderungsbeschluss des Stadtbezirksrates widerspricht diesem wesentlichen Leitsatz der Planungszielsetzung im Sanierungsgebiet.
Bedeutung des Stadtteilparks für das Quartier
Der Stadtteilpark soll zusammen mit dem benachbarten Spielpark eine wichtige Versorgungs- und Aufenthaltsfunktion für den gesamten Stadtteil und darüber hinaus übernehmen.
Als größte zusammenhängende öffentliche Grünflächen tragen sie positiv zur Minderung der zunehmenden Folgen des Klimawandels bei. Im Stadtteil Mühlenberg leben überdurchschnittlich viele vulnerable und kinderreiche Haushalte auf kleiner Wohnfläche.
Für sie haben die öffentlichen Freiräume eine wichtige Aufenthalts- und Ausgleichsfunktion im Grünen.
Mühlenberg ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil Jugendlicher an der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig fehlen Aufenthaltsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Dies führt immer wieder zu Konflikten in der Stadtteilöffentlichkeit.
Das Spielgelände des angrenzenden Spielparks unterliegt der Spielplatzsatzung und darf nur von Kindern und Jugendlichen von null bis 18 Jahre genutzt werden. Der Spielpark hat zudem begrenzte Öffnungszeiten von sieben Uhr bis 20 Uhr. Im gesamten Park gibt es nur zwei Bänke und ein grobes Wegenetz. Dies wird den Anforderungen an die wenigen öffentlichen Freiflächen für alle Zielgruppen bei Weitem nicht gerecht.
Die geplanten neuen Angebote im Stadtteilpark umfassen die gewünschten informellen und kostenlosen Sport-, Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien. Dazu gehören Fitnessgeräte, Calisthenics-Angebote, Sitzgelegenheiten und Spazierwege. Diese Angebote sind barrierefrei und bieten Anreize, den Park selbstbestimmt zu nutzen. Sie richten sich an alle Generationen und sind für Menschen in belasteten Lebenslagen von großer Bedeutung, um an solchen Angeboten gleichberechtigt teilhaben zu können.
Durch die Möglichkeit der individuellen Aktivität, Begegnung und Erholung leisten die Angebote damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zum sozialen Zusammenhalt.
Der Änderungsantrag gefährdet durch die Streichung zentraler zielgruppenortientierter Angebote die Erreichung der mit der Ursprungsplanung verfolgten Sanierungsziele. Mit dem Wegfall von Aufenthaltsmöglichkeiten (Lange Bank) sowie von Sport- und Bewegungsangeboten (Calisthenics- und Fitnessgeräte) werden insbesondere die Sanierungsziele mit dem Schwerpunkt Soziales nicht berücksichtigt bzw. nicht erreicht. Insbesondere die sozialen Aspekte spielen jedoch im Rahmen des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ bei der Behebung städtebaulicher Missstände eine gewichtige Rolle.
Finanzielle Auswirkungen
Der Änderungsantrag führt zu direkten finanziellen Belastungen für die LHH. Um einen Fördermittelverfall zu verhindern, verbunden mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung der Planungen des Stadtteilparks, wurden die Fördermittel beim Land Niedersachsen kurz vor Fristablauf und der Folge von Zinszahlungen ans Land Niedersachsen abgerufen. Durch die Verzögerung der Planung und Umsetzung des Projektes verlängert sich der Zinszahlungszeitraum zu Lasten der LHH erheblich.
Darüber hinaus ist derzeit nicht davon auszugehen, dass verfallene Fördermittel vom Land erneut bewilligt werden. Sie stehen somit für andere geplante Projekte im Rahmen der Sanierung nicht mehr zur Verfügung.
Dem Ziel, durch den Änderungsantrag finanzielle Einsparungen zu erzielen, steht die Nichterreichung der angestrebten Sanierungsziele entgegen mit der möglichen Folge, dass die Maßnahme von Seiten der N-Bank als nicht förderfähig bewertet wird. Denn durch die vorgeschlagene Veränderung und der damit einhergehenden Missachtung der Ergebnisse der Beteiligung - als wesentlicher Baustein der Sanierung - sowie der damit verbundenen Nichterreichung der Sanierungsziele droht eine nachträgliche Rückforderung der gesamten Fördermittel für die Maßnahme im Rahmen der Mittelverwendungsprüfung durch die N-Bank.
Die Prüfung der Mittelverwendung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme, eine Vorabprüfung mit der N-Bank zur Sicherstellung der korrekten Mittelverwendung ist nicht gegeben. In diesem Falle müsste die Landeshauptstadt Hannover die Maßnahme am Ende zu 100 Prozent aus Eigenmitteln finanzieren. Auf diese wirtschaftlich weitreichenden Konsequenzen weist die Stadtverwaltung ausdrücklich hin.
Zusammenfassung
Aus den o.a. Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen nicht zu folgen und stattdessen die Umsetzung der Planungen gemäß der Ursprungsdrucksache beizubehalten.