Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
- der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zum Neubau eines Lagergebäudes auf der Feuer- und Rettungswache 4, in Höhe von insgesamt 500.000 € (s. Anlage 2) und
- der Mittelfreigabe in Höhe von 388.000 €, der weiteren Auftragserteilung im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 22.000 € und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 91 Nds. Gemeindeordnung von 90.000 € sowie
- dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Deckung: Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird aus der Position 131.01-01 Feuerwache 3, Sanierungsmaßnahmen des Wirtschaftsplanes des Fachbereiches Gebäudewirtschaft gedeckt.
Finanzierung:
Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudewirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2003 unter:
- Position 131.02-01 Feuerwache 4, Neubau Lagergebäude in Höhe von 388.000 €,
sowie im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2004 in Höhe
von 22.000 €
zur Verfügung.
Weitere 90.000 € sind im Entwurf des Wirtschaftsplans 2004 des Fachbereiches Gebäudewirtschaft für diese Maßnahme eingestellt.
Auf die Angaben zur Deckung wird verwiesen.
Aus Zeitgründen wird die Drucksache nur zur Kenntnis an den Organisations- und Personalausschuss und den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss gegeben.
Notwendigkeit eines Neubaus:
Für die Brandbekämpfung, Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist die Vorhaltung von Einsatzmitteln und Versorgungsgütern erforderlich. Die derzeitige Lagerung erfolgt nach der Aufgabe der Liegenschaft “Auf dem Dorn” im Jahr 2000 provisorisch dezentral auf den Freiflächen der Feuer- und Rettungswachen. Diese Lagerung ist unzulänglich und gefährdet die Einsatzbereitschaft, da
- eine effiziente logistische Versorgung von Großeinsatzstellen bei dezentraler Lagerung nicht möglich,
- die sofortige Verfügbarkeit nicht sichergestellt und
- die Funktionsfähigkeit der Einsatzmittel und Versorgungsgüter (z.B. Schaummittel bei Frost) nicht garantiert werden kann.
Geschlechterdifferenzierung:
Gemäß Beschluß des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden,
- ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit
- Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – in Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278 / 2003)
Zu 1.
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Zu 2.
Frauen können von der geplanten Neubaumaßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:
- als Mitarbeiterinnen der Feuerwehr sowohl im feuerwehrtechnischen Dienst als auch im Verwaltungsdienst.
Bei der Neubaumaßnahme ergibt sich keine spezifische Betroffenheit. Der Neubau enthält keinen Sanitärbereich.
Terminplan:
Der Baubeginn soll noch Ende 2003 erfolgen, die Fertigstellung im Herbst 2004.
Baubeschreibung:
Das Gebäude wird in einer Stahlrahmenkonstruktion errichtet und in seiner äußeren Form- und Materialgebung der vorhanden Halle (ehemalige Expo-Feuerwache) angepasst. Alle weiteren Angaben können der Anlage 1 entnommen werden.
Folgekosten:
Durch die Neubaumaßnahme entstehen folgende jährliche Kosten:
Zinsen (gemittelt): ca. 19.400 €
Abschreibung bei 40 Jahren Nutzungsdauer ca. 12.500 €
Sonstige Betriebskosten (Bauunterhaltung, Energie, usw.) ca. 24.500 €
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung:
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist unvorhergesehen und unabweisbar, weil die endgültige Ausgabenhöhe der Baumaßnahme zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht abschätzbar war und die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll nur als ein Gesamtauftrag vergeben werden kann.