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Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung - Riethorst -
Beschluss über die Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Antrag,
1. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung über die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und den abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 4 zu folgen und
2. den Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der aktualisierten Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden zusätzliche Baurechte auf dem Grundstück begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, z.B. durch die Errichtung von Gebäuden, Verkehrswegen oder anderen Infrastruktureinrichtungen, führt dies voraussichtlich zu einem Treibhausgasausstoß und damit zu einer negativen Klimawirkung.
Kostentabelle
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen durch die privaten Bauvorhaben keine Kosten.
Für die Erschließung (Überfahrt zur Podbielskistraße) des öffentlichen Parkhauses (P+R) und ggf. erforderliche Anpassungen der Straßenbegleitflächen (Radweg) entstehen Ausbaukosten von ca.73.000 €.
Die Kosten für den Flächenankauf zur Grenzbegradigung an der Podbielskistraße (Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan) betragen 8.835,- € gemäß Kaufvertrag vom 23.05.2024.
Begründung des Antrages
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der Grundstücke Riethorst 12 und 14 sowie der östlich angrenzenden P+R Stellplatzanlage geschaffen werden. Die bereits abgerissenen Bestandsgebäude sollen durch mehrere Neubauten und der ebenerdige P+R Parkplatz durch ein flächensparendes Parkhaus ersetzt werden. Das Parkhaus würde zusätzlich die Chance bieten, das Stellplatzangebot der P+R-Stellplatzanlage sowie den öffentlichen Raum vom Parkdruck zu entlasten. Das Änderungserfordernis betrifft insbesondere die Flächenzuweisungen und die überbaubaren Grundstücksflächen.
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 09.09.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Drucksache Nr. 1377/2020 beschlossen (Drs. Nr. 0545/2021 E1). Der Aufstellungsbeschluss für ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB wurde mit gleicher Drucksache am 19.11.2020 vom Verwaltungsausschuss gefasst.
Am 09.06.2021 wurde vom Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Da aufgrund der Erweiterung des Planbereichs die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht mehr vorlagen wurde auch ein erneuter Aufstellungsbeschluss für ein Normalverfahren vom Verwaltungsausschuss am 15.07.2021 gefasst.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2022 bis 16.01.2023 statt.
Am 16.05.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung hat in der Zeit vom 30.05.2024 bis 01.07.2024 ausgelegen. Während dieser Frist sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die von den im Rahmen der Auslegung benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Anlage 4 behandelt.
Zum Satzungsbeschluss wurde der § 7 der textlichen Festsetzungen zur Klarstellung ergänzt. Dies berührt nicht die Grundzüge der Planung und verbessert die Rechtssicherheit der darauf aufbauenden Verwaltungsakte.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / Sep 10, 2024