Drucksache Nr. 1823/2022:
3- jähriges Forschungsprojekt über die zukünftigen Anforderungen an die Regionsleitstelle

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
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1823/2022
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3- jähriges Forschungsprojekt über die zukünftigen Anforderungen an die Regionsleitstelle

Antrag,

1. dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Forschungsvereinbarung mit der Universität Maastricht über die Leistungsfähigkeit einer Leitstelle für Rettungsdienst, Krankentransport, Brandschutz und Hilfeleistung unter den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen und Rahmenbedingungen mit Gesamtaufwendungen von 526.218 € (inkl. USt.) für drei Jahre sowie

2. dem Abschluss der zugehörigen Vereinbarung (Anlage 2) zur internen Abwicklung zwischen Region Hannover (RH) und Landeshauptstadt Hannover (LHH), wonach die RH der LHH die Hälfte der jährlichen Aufwendungen aus der Forschungsvereinbarung mit der Universität Maastricht erstattet (insgesamt 263.109 € inkl. USt.), zuzustimmen.


Die Kostenträger des Rettungsdienstes tragen 1/3 der Gesamtaufwendungen. Den auf die Kostenträger entfallenden Anteil macht jede Partei selbst (RH und LHH zu je 1/6 bzw.
87.703 €) im Rahmen der Verhandlungen über die Kosten des Rettungsdienstes geltend.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12602
Produkt 12701
Gefahrenabwehr
Rettungsdienst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Privatrechtl. Entgelte €29,234.33
Kostenerstattungen €87,703.00
   
   
Sonstige ordentliche Aufwendungen €175,406.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€58,468.67
   
  
Die LHH verpflichtet sich in der Forschungsvereinbarung, sich finanziell am Forschungsprojekt mit einem Aufwand in Höhe von insgesamt 526.218 € (442.200 € zzgl. Umsatzsteuer) zu beteiligen. Dieser Betrag ist von der LHH im Voraus in Jahresabschlägen in Höhe von jeweils 175.406 € (147.400 € zzgl. Umsatzsteuer, die von der LHH abzuführen ist) an die Universität Maastricht zu zahlen.

Die RH erstattet der LHH die Hälfte des jeweiligen Jahresabschlages 87.703 € (73.700 € zzgl. Umsatzsteuer) und somit insgesamt 263.109 € über 3 Jahre.

Die Kostenträger tragen 1/3 der Projektkosten. Den auf die Kostenträger entfallenden Anteil macht jede Vertragspartei selbst im Rahmen der Verhandlungen über die Kosten des Rettungsdienstes geltend. Der auf die RH und LHH jeweils entfallene Anteil umfasst mit 1/6 der Gesamtaufwendungen insgesamt 87.703 € bzw. 29.234,33 € pro Jahr.

Im Ergebnis verbleiben bei der Landeshauptstadt nur 1/3 der 526.218 €, also 175.406 €, d.h. ca. 58.469 € pro Jahr. Die verbleibenden Beträge werden zu je 1/3 von der Region getragen, für die die Landeshauptstadt die Leitstelle im Rahmen einer mandatierenden Zweckvereinbarung mitbetreibt sowie von den Kostenträgern, die die wirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes tragen müssen, wozu auch die Kosten der Leitstelle gehören. Die Kostenerstattung erfolgt nachträglich im Rahmen der jeweils zwischen den Beteiligten etablierten Erstattungsverfahren, die auch für die übrigen Kosten der Leitstelle (Region) bzw. des Rettungsdienstes (Kostenträger) angewendet werden.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im TEH 37 Feuerwehr zur Verfügung.

Begründung des Antrages

1. Hintergrund

Am 02.10.2019 wurde durch den Leitstellenausschuss empfohlen, ein Gutachten zur Evaluierung der Regionsleitstelle in Auftrag zu geben. Im Rahmen eines Forschungsprojektes soll die „Leistungsfähigkeit einer Leitstelle für Rettungsdienst, Krankentransport, Brandschutz und Hilfeleistung unter den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen und Rahmenbedingungen“ sowie die Regelung der Finanzierung zukunftsweisend erforscht werden. Die LHH hat in Abstimmung mit der Region Hannover die Universität Maastricht (UM) ausgewählt und beabsichtigt an diese den Auftrag für das Forschungsprojekt zu vergeben. Angelegt ist das Forschungsprojekt auf drei Jahre. Der Inhalt der Forschungsvereinbarung zwischen der LHH und der UM ist zwischen den Parteien abgestimmt.

In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an eine integrierte Leitstelle für die Entgegennahme des Notrufes 112 und der Disponierung der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes, des Brandschutzes sowie der Hilfeleistung qualitativ und quantitativ stark angestiegen. Grob sind die Einsatzzahlen der Regionsleitstelle Hannover, die von den beiden Zuwendungsgeberinnen gemeinsam betrieben wird, im Zeitraum von 2013 bis 2019 um ca. 19 %“ angestiegen. Durch aktuelle Entwicklungen, wie z. B. die Corona-Pandemie hat sich dieser Effekt noch weiter auf 21 % (2021) verstärkt, auch mit Blick auf die zunehmende Erwartungshaltung der allgemeinen Daseinsfürsorge durch die Gesamtbevölkerung. Im Rahmen der Digitalisierung, der fortschreitenden Technik und organisatorischen Anpassungen haben sich ebenfalls die Voraussetzungen und Anforderungen an eine integrierte Leistelle im qualitativen Niveau elementar geändert. Eine in der Vergangenheit praktizierte Fortschreibung des Bedarfs auf der reinen Einsatzzahlenbasis ist nicht mehr ausreichend, eine ganzheitliche wissenschaftliche Betrachtung des Gesamtsystems ist vorzunehmen.

Als Ergebnis der vorstehend beschriebenen Entwicklung vor dem Hintergrund grundlegender gesellschaftlicher, demographischer, technischer und wirtschaftlicher Veränderungen in Deutschland und in der EU, ist eine Analyse in Bezug auf adäquate Handlungsoptionen in Zusammenarbeit mit einer international fachlich ausgewiesenen gesundheitswissenschaftlichen Forschungseinrichtung erforderlich.

Der Ausbau eines tragfähigen, zukunftsorientierten und den – soweit absehbar – zukünftigen gesetzlichen Ansprüchen entsprechenden Systems macht, nach Abstimmung zwischen den beiden kommunalen Trägern und den gesetzlichen Krankenkassen, eine gemeinsame wissenschaftliche Forschung zwingend erforderlich.

2. Geeignetheit des Vertragspartners/Wirtschaftlichkeit des Angebotes

Die Universität Maastricht verfügt über eine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Forschung zum Thema zukunftssichere Ausrichtung von integrierten Leitstellen und hat ein vergleichbares Forschungsprojekt bereits mit dem Rettungsdienst in der PD Oldenburg inklusive der Großleitstelle Oldenburg erfolgreich abgeschlossen. Sie wurde deshalb auf Vorschlag der Kostenträger als eine der anzufragenden Einrichtungen ausgewählt. Die Landeshauptstadt hatte zuvor mehrere potentiell geeignete Firmen aufgefordert, sich vor einem Auswahlgremium, bestehend aus den jetzigen Beteiligten, zu präsentieren. Hier hat sich gezeigt, dass nur die Universität Maastricht alle gewünschten Leistungsbestandteile abdeckt, voraussichtlich in Kooperation mit dem Aachener Institut für Rettungsmedizin und Zivile Sicherheit.



Ein Vergabeverfahren musste in o.g. Sache nicht durchgeführt werden, weil gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB eine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung vorliegt auf deren Vergabe das Vergaberecht nicht anwendbar ist. Eine Ausnahme von der Vergaberechtsfreiheit ist hier nicht gegeben, weil die Universität ein Eigeninteresse an der Forschung besitzt und deshalb auch einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 143.400 € der Gesamtkosten übernimmt.

Die Universität hat einen Kostenplan vorgelegt, der Vertragsbestandteil geworden ist. Danach dient der von LHH, RH und Krankenkassen zu tragende Kostenanteil der Finanzierung von zwei Forscher- beziehungsweise Doktorandenstellen zzgl. einer Reisekostenpauschale von 4.000 € pro Jahr. Die für die beiden Stellen angesetzten Kosten in Höhe von je 71.700 € basieren auf dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) festgelegten Personalbudget für das Jahr 2022.
Es ist nicht erkennbar, dass der Kostenplan erhöhte Positionen enthält. Das Projektteam besteht aus Prof. Dr. Thomas Krafft (zuständiger PI, Maastricht), Prof. Dr. Stefan Beckers (Aachen) und Dr. Melanie Reuter-Oppermann (Darmstadt) sowie zwei erfahrenen Senior Researchern (Maastricht). Für die Senior Scientists tragen die jeweiligen Universitäten die Kosten aus eigenen Mitteln. Ebenso werden die Gemeinkosten, die Kosten der wissenschaftlichen und der technischen Leitung, des technischen Personals sowie der Daten- und Informationstechnik von den beteiligten Universitäten getragen.
Da die Universität auch im Eigeninteresse forscht, leistet sie einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 143.400 €. Der Eigenanteil beträgt mindestens 24% der Gesamtsumme.

3. Vertragsinhalte

Nach dem vorgelegten Vertrag soll es eine Projektsteuerungsgruppe geben, in der die gemeinsamen Forschungsziele definiert und fortlaufend beraten werden. Mitglieder dieser Projektsteuerungsgruppe sind alle Beteiligten, die sich auch an der Finanzierung des Projektes beteiligen, also die Region Hannover als Rettungsdienstträgerin, die kommunalen Träger des Brandschutzes, vertreten durch den Leitstellenausschuss, sowie die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den vdek Niedersachsen und die AOK Niedersachsen.

Die Universität Maastricht erstellt alle sechs Monate einen technischen Halbjahresbericht, der den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Forschungszusammenarbeit in den jeweils zurückliegenden sechs Monaten dokumentiert.

Nachfolgende Eckpunkte soll das Forschungsprojekt näher beleuchten:


· Personalbemessung
· Sicherheitsniveau
· Findung prospektiver Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien
· Entwicklung eines oder mehrerer Modelle für die Personalbesetzung
· Bewertung Calltaker/Dispatcher vs Sachbearbeiter
· Koordinierungsstelle für Intensivverlegungen in Niedersachsen (KoSt)
· Konzepte für Einsatzspitzen und Sonderlagen
· Berücksichtigung von Arbeitsplatzattraktivität und Personalgewinnung, Personalbindung
· Berücksichtigung von Mitarbeiterzufriedenheit
· Synergien Berufsfeuerwehr Hannover <=> Regionsleitstelle
· Nachweis von Krankenhausbettenkapazitäten und effektive Disposition
· Optimierung Disposition Krankentransport (z. B. Webmodell)
· Weiterentwicklung Notrufabfrage (strukturiert, standardisiert)
· GPS-Fahrzeugrouting sowie Alarmierung und Disposition
· Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen (bei Systemausfall, Einsatzspitzen)
· Kritische Infrastruktur
· Zusammenarbeit mit KV-Bereitschaftsdienst und anderen Akteuren im Gesundheitssystem

Die Universität ist zur Veröffentlichung wissenschaftlich-technischer Grundaussagen, allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie allgemein übertragbarer Ergebnisse zur Weiterentwicklung von Systemen des Rettungsdienstes und der Gefahrenabwehr aus dem Forschungsprojekt berechtigt und kann die Ergebnisse der Forschungszusammenarbeit in allgemeiner Form in der Lehre und zu Ausbildungs- und Trainingszwecken verwenden.

Die Vereinbarung wird auf drei Jahre geschlossen und kann einmalig um maximal drei Jahre verlängert werden. Vor Inanspruchnahme vertraglicher Verlängerungsoptionen ist ein erneuter Beschluss des zuständigen Organs der Landeshauptstadt Hannover einzuholen.

Die Parteien vereinbaren das Bemühen um einvernehmliche Lösung von Konflikten. Gelingt dies nicht, soll der Streit von einem Schiedsrichter, ernannt gemäß den Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC), beigelegt werden.

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Hannover / Jun 15, 2022