Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 1823/2022 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 29.06.2022: Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung: Einstimmig
- 30.06.2022: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 1823/2022 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung In den Verwaltungsausschuss |
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2. dem Abschluss der zugehörigen Vereinbarung (Anlage 2) zur internen Abwicklung zwischen Region Hannover (RH) und Landeshauptstadt Hannover (LHH), wonach die RH der LHH die Hälfte der jährlichen Aufwendungen aus der Forschungsvereinbarung mit der Universität Maastricht erstattet (insgesamt 263.109 € inkl. USt.), zuzustimmen.
Produkt 12602 Produkt 12701 | Gefahrenabwehr Rettungsdienst |
| Angaben pro Jahr | |||||||||||||||
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||||||
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Die RH erstattet der LHH die Hälfte des jeweiligen Jahresabschlages 87.703 € (73.700 € zzgl. Umsatzsteuer) und somit insgesamt 263.109 € über 3 Jahre.
Die Kostenträger tragen 1/3 der Projektkosten. Den auf die Kostenträger entfallenden Anteil macht jede Vertragspartei selbst im Rahmen der Verhandlungen über die Kosten des Rettungsdienstes geltend. Der auf die RH und LHH jeweils entfallene Anteil umfasst mit 1/6 der Gesamtaufwendungen insgesamt 87.703 € bzw. 29.234,33 € pro Jahr.
Im Ergebnis verbleiben bei der Landeshauptstadt nur 1/3 der 526.218 €, also 175.406 €, d.h. ca. 58.469 € pro Jahr. Die verbleibenden Beträge werden zu je 1/3 von der Region getragen, für die die Landeshauptstadt die Leitstelle im Rahmen einer mandatierenden Zweckvereinbarung mitbetreibt sowie von den Kostenträgern, die die wirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes tragen müssen, wozu auch die Kosten der Leitstelle gehören. Die Kostenerstattung erfolgt nachträglich im Rahmen der jeweils zwischen den Beteiligten etablierten Erstattungsverfahren, die auch für die übrigen Kosten der Leitstelle (Region) bzw. des Rettungsdienstes (Kostenträger) angewendet werden.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im TEH 37 Feuerwehr zur Verfügung.
Am 02.10.2019 wurde durch den Leitstellenausschuss empfohlen, ein Gutachten zur Evaluierung der Regionsleitstelle in Auftrag zu geben. Im Rahmen eines Forschungsprojektes soll die „Leistungsfähigkeit einer Leitstelle für Rettungsdienst, Krankentransport, Brandschutz und Hilfeleistung unter den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen und Rahmenbedingungen“ sowie die Regelung der Finanzierung zukunftsweisend erforscht werden. Die LHH hat in Abstimmung mit der Region Hannover die Universität Maastricht (UM) ausgewählt und beabsichtigt an diese den Auftrag für das Forschungsprojekt zu vergeben. Angelegt ist das Forschungsprojekt auf drei Jahre. Der Inhalt der Forschungsvereinbarung zwischen der LHH und der UM ist zwischen den Parteien abgestimmt.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an eine integrierte Leitstelle für die Entgegennahme des Notrufes 112 und der Disponierung der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes, des Brandschutzes sowie der Hilfeleistung qualitativ und quantitativ stark angestiegen. Grob sind die Einsatzzahlen der Regionsleitstelle Hannover, die von den beiden Zuwendungsgeberinnen gemeinsam betrieben wird, im Zeitraum von 2013 bis 2019 um ca. 19 %“ angestiegen. Durch aktuelle Entwicklungen, wie z. B. die Corona-Pandemie hat sich dieser Effekt noch weiter auf 21 % (2021) verstärkt, auch mit Blick auf die zunehmende Erwartungshaltung der allgemeinen Daseinsfürsorge durch die Gesamtbevölkerung. Im Rahmen der Digitalisierung, der fortschreitenden Technik und organisatorischen Anpassungen haben sich ebenfalls die Voraussetzungen und Anforderungen an eine integrierte Leistelle im qualitativen Niveau elementar geändert. Eine in der Vergangenheit praktizierte Fortschreibung des Bedarfs auf der reinen Einsatzzahlenbasis ist nicht mehr ausreichend, eine ganzheitliche wissenschaftliche Betrachtung des Gesamtsystems ist vorzunehmen.
Als Ergebnis der vorstehend beschriebenen Entwicklung vor dem Hintergrund grundlegender gesellschaftlicher, demographischer, technischer und wirtschaftlicher Veränderungen in Deutschland und in der EU, ist eine Analyse in Bezug auf adäquate Handlungsoptionen in Zusammenarbeit mit einer international fachlich ausgewiesenen gesundheitswissenschaftlichen Forschungseinrichtung erforderlich.
Der Ausbau eines tragfähigen, zukunftsorientierten und den – soweit absehbar – zukünftigen gesetzlichen Ansprüchen entsprechenden Systems macht, nach Abstimmung zwischen den beiden kommunalen Trägern und den gesetzlichen Krankenkassen, eine gemeinsame wissenschaftliche Forschung zwingend erforderlich.
2. Geeignetheit des Vertragspartners/Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Die Universität Maastricht verfügt über eine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Forschung zum Thema zukunftssichere Ausrichtung von integrierten Leitstellen und hat ein vergleichbares Forschungsprojekt bereits mit dem Rettungsdienst in der PD Oldenburg inklusive der Großleitstelle Oldenburg erfolgreich abgeschlossen. Sie wurde deshalb auf Vorschlag der Kostenträger als eine der anzufragenden Einrichtungen ausgewählt. Die Landeshauptstadt hatte zuvor mehrere potentiell geeignete Firmen aufgefordert, sich vor einem Auswahlgremium, bestehend aus den jetzigen Beteiligten, zu präsentieren. Hier hat sich gezeigt, dass nur die Universität Maastricht alle gewünschten Leistungsbestandteile abdeckt, voraussichtlich in Kooperation mit dem Aachener Institut für Rettungsmedizin und Zivile Sicherheit.
3. Vertragsinhalte
Nach dem vorgelegten Vertrag soll es eine Projektsteuerungsgruppe geben, in der die gemeinsamen Forschungsziele definiert und fortlaufend beraten werden. Mitglieder dieser Projektsteuerungsgruppe sind alle Beteiligten, die sich auch an der Finanzierung des Projektes beteiligen, also die Region Hannover als Rettungsdienstträgerin, die kommunalen Träger des Brandschutzes, vertreten durch den Leitstellenausschuss, sowie die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den vdek Niedersachsen und die AOK Niedersachsen.
Die Universität Maastricht erstellt alle sechs Monate einen technischen Halbjahresbericht, der den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Forschungszusammenarbeit in den jeweils zurückliegenden sechs Monaten dokumentiert.
Nachfolgende Eckpunkte soll das Forschungsprojekt näher beleuchten:
Die Universität ist zur Veröffentlichung wissenschaftlich-technischer Grundaussagen, allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie allgemein übertragbarer Ergebnisse zur Weiterentwicklung von Systemen des Rettungsdienstes und der Gefahrenabwehr aus dem Forschungsprojekt berechtigt und kann die Ergebnisse der Forschungszusammenarbeit in allgemeiner Form in der Lehre und zu Ausbildungs- und Trainingszwecken verwenden.
Die Vereinbarung wird auf drei Jahre geschlossen und kann einmalig um maximal drei Jahre verlängert werden. Vor Inanspruchnahme vertraglicher Verlängerungsoptionen ist ein erneuter Beschluss des zuständigen Organs der Landeshauptstadt Hannover einzuholen.
Die Parteien vereinbaren das Bemühen um einvernehmliche Lösung von Konflikten. Gelingt dies nicht, soll der Streit von einem Schiedsrichter, ernannt gemäß den Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC), beigelegt werden.