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Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die betroffenen Einfamilienhausgrundstücke öffentlich zu erschließen und den vorhandenen Weg auszubauen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus. Durch den Ausbau der Erschließungsstraße wird die Erreichbarkeit der Grundstücke für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge ermöglicht, wodurch die Wohnqualität verbessert wird.
Die Verkehrsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Hannover. Für den Ausbau der Straße entstehen Kosten in Höhe von 60.000 Euro. Die Aufwendungen werden durch Er-
schließungsbeiträge gedeckt. Der Kostenanteil der Stadt liegt bei ca. 6.000 Euro (Begrün-
dung zum Bebauungsplan Nr. 1749, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt)).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau des östlichen Abschnittes des Eulenspiegelweges geschaffen werden. Eine Verbreiterung des 3,5 m breiten, bisher nur als Fuß- und Radweg vorgesehenen Straßen-
abschnittes auf 5,5 m ist erforderlich, um eine ausreichende Erschließung der südlich auf einem ehemaligen Gärtnereigrundstück entstandenen Einfamilienhausgrundstücke zu gewährleisten.
Die für den aktuellen Ausbau erforderlichen Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Stadt.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet und die Fläche südlich davon Kleingar-
tenfläche dar. Die Festsetzung der Straßenfläche ist daraus entwickelt.
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind und insbesondere kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, soll der Bebauungsplan Nr. 1749 als Bebauungs-
plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 01.03.2012 vom Stadtbezirksrat Bothfeld- Vahrenheide gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
-Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche –.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1749 wurde vom 05. April bis einschließlich 04. Mai 2012 durchgeführt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.