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VwG Neues Rathaus, Sanierung Glockengiebel und Nordfassade, 1. BA
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung des Glockengiebels sowie dem mittleren Teil der Nordfassade am Neuen Rathaus
2. sowie der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. € zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ergibt ein in Teilen positives Ergebnis. Durch den Bestandserhalt in Verbindung mit der Sanierung der Fassaden und angrenzenden Dachflächen sowie dem Austausch der Fenster wird die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig verbessert.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11114305 | Neues Rathaus, San. Glockengiebel |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| | Baumaßnahmen |
€1,150,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
-€1,150,000.00 |
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Teilergebnishaushalt 19, 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 11114 | Gebäudemanagement Zentrale Dienstleistungen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€3,763,800.00 |
| Abschreibungen |
€34,500.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€17,300.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€3,815,600.00 |
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Sach- und Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2% von 1.150.000 € = 13.800 €.
Hinzu kommen 3.750.000 € an konsumtiven Mitteln für die Sanierung der Nordfassade.
Es ist beabsichtigt, Fördermittel für diese Maßnahme zu beantragen. Sofern sich eine Förderfähigkeit ergibt, würden die bisher konsumtiv vorgesehenen Mittel aus dem Finanzhaushalt finanziert.
Abschreibung
3% von 1.150.000 € =34.500 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundenen Investitionssumme von 1.150.000 € = 17.300 €.
Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 65.600 € p.a. (3.750.000 € fallen nur einmalig an) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 18, Produkt 11114.
Finanzierung
Die Leistungen des hier beschriebenen Bauabschnitts sind aus haushaltsrechtlichen
Gründen in einen investiven und in einen konsumtiven Teil aufgegliedert. Die energetische Sanierung der Fenster mit begleitenden Maßnahmen wird aus investiven Mitteln finanziert, die Sanierung des Glockengiebels und des mittleren Teils der Nordfassade aus konsumtiven Mitteln, sofern sich eine Förderfähigkeit nicht bestätigen sollte.
Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt und im Teilergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement in den Jahren 2026 bis 2028 zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Allgemeines
Das Neue Rathaus zählt zu den bedeutendsten Baudenkmalen Hannovers und besitzt als Wahrzeichen der Landeshauptstadt eine Strahlkraft weit über die Region hinaus. Es wurde in den Jahren 1901 bis 1913 nach Plänen des Berliner Baurats und Architekten Hermann Eggert im eklektizistischen Stil errichtet. Die feierliche Einweihung erfolgte in Anwesenheit Kaiser Wilhelms II. durch den damaligen Stadtdirektor Heinrich Tramm.
Nachdem sich im Herbst 2014 an der Südfassade kleinere Natursteinpartikel gelöst hatten, wurden die betroffenen Fassadenbereiche zunächst gesichert. Zur Ermittlung der Schadensursachen wurde anschließend Gutachten beauftragt.
Im Rahmen einer Schadensgrobkartierung an der Süd- und Westfassade sowie am Turm wurde ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt. Insbesondere in den Tuffsteinbereichen kommt es infolge von Witterungseinflüssen zu schalenförmigen Abplatzungen. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind eine inhomogene Gesteinsstruktur, geschädigte Fugen sowie eine in früheren Jahrzehnten aufgebrachte hydrophobierende Behandlung der Natursteinoberflächen.
Die Gutachter empfehlen daher eine umfassende Sanierung der betroffenen Fassadenbereiche nach dem aktuellen Stand der Technik sowie die Erneuerung der schadhaften Verfugungen.
Ziel ist die schrittweise Sanierung sämtlicher Natursteinfassaden des Neuen Rathauses, beginnend mit den am stärksten betroffenen Bereichen. Die Sanierung der Süd- und Westfassade wurde bereits abgeschlossen. Die Arbeiten am Ostflügel befinden sich derzeit in Ausführung.
Gegenstand der vorliegenden Drucksache sind die Sanierungsarbeiten an den Natursteinfassaden des Mittelbaus im Nordflügel und am Mittelrisalit mit Glockengiebel. Die Maßnahmen werden im Vorgriff auf die geplante Gesamtsanierung der Nordfassade umgesetzt.
Die vorgezogene Ausführung ist aufgrund des sich rasant verschlechternden Schadensbildes am Glockengiebel erforderlich, das im Rahmen einer Begutachtung im April dieses Jahres festgestellt wurde. Die Untersuchungen haben ergeben, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Sollten grundlegende Sanierungsmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden, ist mit einem weiteren Fortschreiten der Schäden zu rechnen, wodurch die Standsicherheit des Giebels gefährdet werden würde.
Um einem weiteren Fortschreiten der witterungsbedingten Schäden entgegenzuwirken, wurden bereits erste Sofortmaßnahmen am Glockengiebel umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere das Verschließen offener Fugen sowie die provisorische Sicherung schadhafter Fassadenelemente gegen herabfallende Bauteile mittels temporärer Holzkonstruktionen.
Mit vorliegender Planung werden die Sanierungsmaßnahmen des Mittelbaus im Nordflügel und am Glockengiebel mit den angrenzenden Dachbereichen vorgezogen. Die Sanierung der Natursteinfassade umfasst die gesamtheitliche Fugenerneuerung, eine Erneuerung von korrodierten Verankerungen und Befestigungsmitteln, den Einbau von Bleifugen und falls erforderlich den Austausch von Tuffstein bzw. Sandsteinflächen.
Im Rahmen der energetischen Sanierung werden die historischen Eichenholzfenster denkmalgerecht instandgesetzt und durch neue Innenfenster mit Zweifach-Isolierverglasung ergänzt. Hierdurch werden der Wärme-, Schall-, Feuchte- und Schlagregenschutz verbessert.
Terminplanung
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist ab Februar 2027 vorgesehen und soll planmäßig bis Oktober 2028 abgeschlossen werden. Die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der zu beauftragenden Fachfirmen sowie geeigneter Witterungsbedingungen für die Ausführung der Arbeiten.
19 .1
Hannover / Sep 2, 2026