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Änderungsantrag der Jugendverbände zu Drucks. Nr. 1106/2019: „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“
Antrag
Zu Punkt 2 Abs.2, Satz 3 wird eingefügt:
Die real entstehenden kosten werden bis zu einer Höhe von E 09 bzw. E 11 TVÖD VKA übernommen.
Duckstein
Vertreter SJR
JV
Begründung