Drucksache Nr. 1815/2012 N1:
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1815/2012 N1
5
 
Die Neufassung ist erforderlich, weil in der Anlage 2.1 der Drucksache ein Schreibfehler ist. Im 7. Absatz muss in der 1. Zeile hinter dem Wort "Wohngebiete" das Wort "nicht" gestrichen werden. Die Seiten 13 und 14 werden deshalb erneut verschickt (doppelseitiger Druck). Wir bitten, diese auszutauschen.,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1764 eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anträge in der Anlage 4 zu dieser Drucksache zu entscheiden,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1764 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten werden in der Anlage 2.1 (Begründung des Bebauungsplanes) im Abschnitt 9 abgehandelt.

Begründung des Antrages

Die vom Rat am 19.04.2012 beschlossene öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1764 fand vom 03.05.2012 bis 04.06.2012 statt.

Fristgerecht gingen 87 Stellungnahmen ein, eingerechnet die Stellungnahmen, die zur
222. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben wurden und sich auch ausdrücklich auf den Bebauungsplan Nr. 1764 bezogen. Zwei Stellungnahmen hatten als Anlage je eine Unterschriftsliste mit 406 bzw. 10 Unterschriften. Auch diese Stellungnahmen wurden überwiegend aus der Bevölkerung der Stadtteile Bemerode und Mittelfeld eingereicht. Dabei kam ein besonders hoher Anteil aus der Siedlung Seelhorst sowie der Kronsberg-Siedlung. Unter den Einwendern waren auch die Firma Fotoformplus (Stockholmer Allee 5) sowie die Bürgerinitiative "pro.kronsberg" für den Landesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz. Letztgenannter Stellungnahme war die 406 Unterschriften enthaltende Liste beigefügt.


Die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten fachlichen Hinweise wurden aufgegriffen, bearbeitet und fachlich geprüft. Soweit erforderlich, wurden sie mit ihnen abgestimmt und in die Planung eingearbeitet, so dass sie in der Sache erledigt sind. Dies gilt insbesondere für die Stellungnahme der Region Hannover. Entscheidungsbedarf verbleibt lediglich bezüglich der Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Landwirtschaftskammer Hannover.

Inhaltlich und in der Art und Weise entsprechen die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie die verbleibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange denen zur Flächennutzungsplan-Änderung. Sie werden deshalb in einer wortgleichen Anlage zusammengefasst dargestellt. Zum Bebauungsplan ist das die Anlage 4 zu dieser Drucksache.

Die Verwaltung beantragt, über die Anregungen aus den Stellungnahmen entsprechend der Entscheidungsvorschläge der Anlage 4 zu dieser Drucksache zu entscheiden.

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in § 2 klarstellend hinsichtlich der Bezugswerte (dB(A) /m² der jeweiligen Teilfläche mit Ausnahme des Pflanzstreifen nördlich der Stockholmer Allee) ergänzt und hinsichtlich der Begriffsbestimmungen (Emissionskontingente/flächenbezogene Schall-Leistungspegel) vereinheitlicht. In der Begründung des Bebauungsplanes (Anlage 2.1) wurde im Abschnitt 4. Verkehr und Erschließung in der Tabelle über die Verkehrsbelastungen einzelner Straßenabschnitte die Belastung der Weltausstellungsallee auf 4.050 Kfz geändert. Zur öffentliche Auslegung wurden hier versehentlich 4.500 Kfz angegeben. In Abschnitt 6.1 Schallschutz wurden klarstellende Ergänzungen bzw. Änderungen zu § 2 der textlichen Festsetzungen vorgenommen.

61.12 
Hannover / 13.09.2012