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Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Die Kosten werden in der Anlage 2.1 (Begründung des Bebauungsplanes) im Abschnitt 9 abgehandelt.
Die vom Rat am 19.04.2012 beschlossene öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1764 fand vom 03.05.2012 bis 04.06.2012 statt.
Fristgerecht gingen 87 Stellungnahmen ein, eingerechnet die Stellungnahmen, die zur
222. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben wurden und sich auch ausdrücklich auf den Bebauungsplan Nr. 1764 bezogen. Zwei Stellungnahmen hatten als Anlage je eine Unterschriftsliste mit 406 bzw. 10 Unterschriften. Auch diese Stellungnahmen wurden überwiegend aus der Bevölkerung der Stadtteile Bemerode und Mittelfeld eingereicht. Dabei kam ein besonders hoher Anteil aus der Siedlung Seelhorst sowie der Kronsberg-Siedlung. Unter den Einwendern waren auch die Firma Fotoformplus (Stockholmer Allee 5) sowie die Bürgerinitiative "pro.kronsberg" für den Landesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz. Letztgenannter Stellungnahme war die 406 Unterschriften enthaltende Liste beigefügt.
Die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten fachlichen Hinweise wurden aufgegriffen, bearbeitet und fachlich geprüft. Soweit erforderlich, wurden sie mit ihnen abgestimmt und in die Planung eingearbeitet, so dass sie in der Sache erledigt sind. Dies gilt insbesondere für die Stellungnahme der Region Hannover. Entscheidungsbedarf verbleibt lediglich bezüglich der Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Landwirtschaftskammer Hannover.
Inhaltlich und in der Art und Weise entsprechen die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie die verbleibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange denen zur Flächennutzungsplan-Änderung. Sie werden deshalb in einer wortgleichen Anlage zusammengefasst dargestellt. Zum Bebauungsplan ist das die Anlage 4 zu dieser Drucksache.
Die Verwaltung beantragt, über die Anregungen aus den Stellungnahmen entsprechend der Entscheidungsvorschläge der Anlage 4 zu dieser Drucksache zu entscheiden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in § 2 klarstellend hinsichtlich der Bezugswerte (dB(A) /m² der jeweiligen Teilfläche mit Ausnahme des Pflanzstreifen nördlich der Stockholmer Allee) ergänzt und hinsichtlich der Begriffsbestimmungen (Emissionskontingente/flächenbezogene Schall-Leistungspegel) vereinheitlicht. In der Begründung des Bebauungsplanes (Anlage 2.1) wurde im Abschnitt 4. Verkehr und Erschließung in der Tabelle über die Verkehrsbelastungen einzelner Straßenabschnitte die Belastung der Weltausstellungsallee auf 4.050 Kfz geändert. Zur öffentliche Auslegung wurden hier versehentlich 4.500 Kfz angegeben. In Abschnitt 6.1 Schallschutz wurden klarstellende Ergänzungen bzw. Änderungen zu § 2 der textlichen Festsetzungen vorgenommen.