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3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
hier: 1. Änderung der Anlage 2 (§ 7)
Antrag,
die 1. Änderung der Anlage 2 (§ 7) der 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte finden keine Anwendung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach jeweils einstimmiger Zustimmung der Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld (04) und Döhren-Wülfel (08), des Schulausschusses und des Verwaltungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 30.03.2006 die Änderung der Schulbezirke (DS 0100/2006) zwischen den Förderschulen Schwerpunkt Lernen, der Maximilian-Kolbe-Schule und der Christian-Andersen-Schule, ebenfalls einstimmig beschlossen.
Diese Änderung muss noch formell in die geltende 3. Schulbezirkssatzung aufgenommen werden. Wir bitten dafür um Zustimmung.
Die geänderte Anlage 2 zur 3. Schulbezirkssatzung ist als Anlage beigefügt.
42.42
Hannover / 06.09.2006