Drucksache Nr. 1815/2006:
3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
hier: 1. Änderung der Anlage 2 (§ 7)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1815/2006
1
 

3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
hier: 1. Änderung der Anlage 2 (§ 7)

Antrag,


die 1. Änderung der Anlage 2 (§ 7) der 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte finden keine Anwendung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Nach jeweils einstimmiger Zustimmung der Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld (04) und Döhren-Wülfel (08), des Schulausschusses und des Verwaltungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 30.03.2006 die Änderung der Schulbezirke (DS 0100/2006) zwischen den Förderschulen Schwerpunkt Lernen, der Maximilian-Kolbe-Schule und der Christian-Andersen-Schule, ebenfalls einstimmig beschlossen.

Diese Änderung muss noch formell in die geltende 3. Schulbezirkssatzung aufgenommen werden. Wir bitten dafür um Zustimmung.


Die geänderte Anlage 2 zur 3. Schulbezirkssatzung ist als Anlage beigefügt.
42.42 
Hannover / 06.09.2006