Drucksache Nr. 1814/2012:
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1814/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / "östlich Weltausstellungsallee"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gemäß den Abwägungsvorschlägen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. über im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Trägern öffentlicher Belange ebenfalls entsprechend der Anlage 2 zu dieser Drucksache gemäß dem jeweiligen Abwägungsvorschlag zu entscheiden,

3. die 222. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Durch die verkehrsgünstige Lage der geplanten Baufläche kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine dadurch unmittelbar veranlassten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1886 / 2011 - Einleitungsbeschluss / Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0215 / 2012 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Der Flächennutzungsplan stellt bisher für den Bereich zwischen Emmy-Noether-Allee, Stadbahntrasse der Linie 6, Stockholmer Allee und Weltausstellungsallee "Gemischte Baufläche" sowie - westlich der Cousteaustraße - "Sonderbaufläche - Messe" dar. Das durch die günstige Lage zum überörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz und mit dem direkten Stadtbahnanschluss ist ein Standortpotential gegeben, das optimal genutzt werden soll. Künftig soll die Ansiedlung von Betrieben mit großem Flächenbedarf ermöglicht werden. Die so veränderten Planungsziele sind der Grund sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Änderung des bestehenden verbindlichen Planungsrechts durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1764. Die Bauleitplanverfahren sind erforderlich, um die geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen erreichen zu können.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Nach Beschluss der Ratsversammlung vom 22.03.2012 und nach Bekanntmachung vom 28.03.2012 wurden die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.04.2012 bis 04.05.2012 öffentlich ausgelegt.



Zu diesem Verfahrensschritt gingen zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes 108 Zuschriften fristgerecht ein (aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen 541 Stellungnahmen vor). Im Wesentlichen wurden die gleichen Bedenken vorgebracht wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 20.10. bis 21.11.2011 (s. Drucksache Nr. 0215 / 2012, Anlage 2).

Die Verwaltung hat die Zusammenstellung der Auswertung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dem Grunde nach fortgeführt und um die Anmerkungen und Abwägungsvorschläge zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung ergänzt.


Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde parallel zur Beratung der Drucksache zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit Anschreiben vom 30.01.2012 bis einschließlich 01.03.2012 durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, mit Schreiben vom 23.03.2012 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes benachrichtigt.

Sofern von den in diesem Rahmen Beteiligten nicht nur mitgeteilt wurde, dass Bedenken nicht bestehen oder zu vertretende Belange nicht berührt werden, wurden die vorgebrachten fachlichen Hinweise aufgegriffen, bearbeitet und nach fachlicher Prüfung und soweit erforderlich mit ihnen abgestimmt in die Begründung eingearbeitet, so dass sie in der Sache erledigt sind. Das gilt insbesondere für die von der Region Hannover zu vertretenden Belange. Entscheidungsbedarf verbleibt für die 222. Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich bezüglich der Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz und der Landwirtschaftskammer Hannover.


Inhaltlich und in der Art und Weise entsprechen die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie die verbleibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange denen zum Bebauungsplan Nr. 1764. Sie werden deshalb in einer wortgleichen Anlage zusammengefasst dargestellt. Zum 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist das die Anlage 2 zu dieser Drucksache.

Die Verwaltung beantragt, über die Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Anlage 2 zu entscheiden.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Auswertung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung
Anlage 4 - Plan-Begründung
Anlage 5 - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
61.15 
Hannover / 27.08.2012