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Lister Bad - Sanierung des Nichtschwimmerbeckens, Edelstahlauskleidung
Antrag,
zu beschließen,
1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 KomHKVO für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckes Edelstahlauskleidung, sowie des Kleinkindbereichs Lister Bad, Am Lister Bad 1, durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern nimmt die Stadt die Aufgabe zur
Grundversorgung der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage
dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen sowie die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten
und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind im Rahmen des
Bäderkonzeptes geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Auswirkungen der Maßnahme auf das Klima sind derzeit als neutral zu bewerten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 42403001 | Bäderkonzept |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
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| | Baumaßnahmen |
€8,355,182.00 |
| |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
-€8,355,182.00 |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Abschreibungen |
€417,759.10 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€125,327.73 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€543,086.83 |
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Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Haushaltsmitteln des Teilfinanzhaushalts 52. In den Gesamtkosten ist ein Sicherheitszuschlag von 15 % enthalten.
Begründung des Antrages
Aufgrund einer Havarie im Rohrleitungsnetz musste das Nichtschwimmer*innenbecken (NSB) im Jahr 2024 geschlossen werden. Da die Ortung der Schadstellen nicht möglich war, konnte das NSB nicht wieder eröffnet werden. Aus dem Grund sind diese umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des NSB Lister Bad notwendig. Aufgrund der räumlichen Lage, sowie der gemeinsamen Nutzung der Wasseraufbereitungsanlagen wird der Kleinkindbereich ebenso saniert. Die Sanierung soll in zwei Abschnitten erfolgen. An erster Stelle steht die Sanierung des NSB. Im Anschluss wird der neue Kleinkinderbereich fertiggestellt.
Um die, durch die Baumaßnahme beschädigten Flächen so gering wie möglich zu halten, erfolgt der Abbruch des Kleinkinderbeckens bereits im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten am NSB. Die Fläche des Kleinkinderbeckens wird als Lager- und Baustellenfläche für Sanierung des NSB genutzt. Die Badewasserleitungen werden am Kinderbecken dicht vorbeigeführt. Erst nach Verschluss der tieferen Gräben kann mit dem Kinderbecken begonnen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten am NSB, muss der für die Baustelle gesperrte Flächenanteil auf dem Parkplatz ggf. erhöht werden, da die Flächen am Kinderbecken für die Landschaftsbauarbeiten freigegeben werden. Die Technik wird zusammen mit den Edelstahl- und Landschaftsbauarbeiten parallel ausgeführt. Die Installation im Gebäude wird sofort beginnen. Nach Einbau der Einströmung des NSB kann mit der Verlegung der Reinwasserrohre begonnen werden. In Bereichen von neuen Versiegelungen werden Leerrohre für weitere Bauabschnitte vorbereitet, um möglichst keine neu gestalteten Bereiche wieder aufnehmen zu müssen.
Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung und Pläne liegen als Anlage bei.
Anlage 1: Maßnahmenbeschreibung
Anlage 2: Entwurf Ausführung
Anlage 3: Kostenzusammenstellung
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Hannover / Sep 1, 2026