Informationsdrucksache Nr. 1811/2012:
Hilfen zur Erziehung - Experimentiermittel (E-Mittel)

Inhalt der Drucksache:

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Hilfen zur Erziehung - Experimentiermittel (E-Mittel)

Entstehung und Sachstand
Seit dem Haushaltsjahr 2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget "Hilfen zur Erziehung (HzE)" 1 Mio. € für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren ("Experimentiertopf").

Mit den politischen Anträgen wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um flexible erzieherische Hilfen für Einzelfälle und Projekte zu ermöglichen, für die keine passgenauen Angebote in bestehenden Hilfestrukturen und Regelsystemen in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung stehen. Ziel sollte auch sein, durch präventive Wirkungen Kosten in den erzieherischen Hilfen zu minimieren oder zu verhindern.

Während für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 noch jeweils einjährige Beschlüsse hierzu gefasst worden sind, ist ab 2007 keine derartige Befristung mehr vorgesehen worden, so dass diese Mittel seit dem 01.01.2007 dauerhaft im Sinne der genannten Anträge verwendet werden dürfen. Über die Verwendung der eingesetzten Mittel und die Projekte wurde regelmäßig berichtet.

Die Erstattung der eingesetzten E-Mittel durch die Region Hannover wird im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs nicht mehr anerkannt.
Vor diesem Hintergrund besteht ein konzeptioneller und struktureller Handlungsbedarf, um die Experimentiermittel als flexibles Steuerungsinstrument der erzieherischen Hilfen auch in den Folgejahren zu sichern.

Fachliche Bewertung
Der Einsatz von Experimentiermitteln hat sich als Steuerungsinstrument bewährt, um Kosten in den Hilfen zur Erziehung durch kreative und adressatInnenorientierte Angebote zu minimieren, zu vermeiden und flexible passgenaue Angebote zu finanzieren, die im Rahmen der gesetzlichen Hilfen nicht vorgesehen sind.
Deutlich geworden ist jedoch, dass bei Projekten eine Konkretisierung der Konzepte in Bezug auf die direkten Wirkungen und Nutzen für den Einzelfall erforderlich ist. Im Rahmen einer Qualitätsentwicklung müssen die Experimentiermittel in Richtung Differenzierung in Bezug auf den Einzelfall, die Systematik und die Dauer der Finanzierung weiterentwickelt werden.

Weiterentwicklung der E-Mittel
Für die Bewilligung von Experimentiermitteln hat der Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst die Steuerungs- und Planungsverantwortung. Für die Bewilligungspraxis wurde ein Konzept entwickelt, das systematisch und transparent dem Leitgedanken der Experimentiermittel folgt.

Der Einsatz von E-Mitteln ist möglich

- für Einzelfälle
- für Projekte, insbesondere mit Präventivwirkung
- für eine max. Dauer von 12 Monaten
- für das lfd. Haushaltsjahr, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich muss vor dem Einsatz von Experimentiermitteln eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden, in der u. a. abgeklärt wird, ob der definierte Bedarf in bestehenden Hilfestrukturen gedeckt werden kann. Für alle Anträge auf Experimentiermittel muss ein Finanzierungsplan aufgestellt werden, in dem die Einspareffekte für jeden Einzelfall in den erzieherischen Hilfen schlüssig beschrieben und berechnet sind.
Für erfolgreiche Projekte, die in den Regelbetrieb übergehen sollen, müssen Übergangslösungen für die Weiterfinanzierung erarbeitet werden.

Definition Experimentiermittel
Einzelfälle: E-Mittel können in den Einzelfällen eingesetzt werden, in denen einzelfallbezogene Hilfen oder Unterstützungsleistungen kreiert werden müssen, die einen Bedarf außerhalb bestehender Angebote der erzieherischen Hilfen bedienen, die zu einer Vermeidung oder Reduzierung von HzE-Kosten führen („Einspareffekte“) und für die keine anderen Leistungen bereitgestellt werden können.

Projekte
Projekte müssen sich ausschließlich und direkt auf (potentielle) Adressaten/Adressatinnen der Hilfen zur Erziehung beziehen und frühzeitig der Entwicklung sozialer Probleme in einem Sozialraum entgegenwirken.

Experimentiermittel für Projekte können nur dahingehend eingesetzt werden, um Konzepte zu erproben, die sich direkt und nachhaltig auf das Budget der erzieherischen Hilfen auswirken.

Für die Bewilligung von Experimentiermitteln für Projekte muss der Einsatz der Mittel für jeden einzelnen Adressaten durch den projektverantwortlichen Anbieter nachgewiesen werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Landeshauptstadt Hannover u. a dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern zu geben. Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.


Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz im Produkt Hilfen zur Erziehung.

51.2 
Hannover / 22.08.2012