Drucksache Nr. 1810/2025:
Fusion Stadtsparkasse Burgdorf mit Sparkasse Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1810/2025
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Fusion Stadtsparkasse Burgdorf mit Sparkasse Hannover

Antrag,

1. nach § 2 Abs. 1 NSpG der Zusammenlegung der Stadtsparkasse Burgdorf (übertragendes Institut) und der Sparkasse Hannover (übernehmendes Institut) zur Sparkasse Hannover unter der Trägerschaft der Region Hannover zum 01.01.2026 zuzustimmen.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 NSpG geht das Vermögen der Stadtsparkasse Burgdorf im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Hannover über. Der Vermögensübertragung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2025 zugrunde gelegt. Ab dem 01.01.2026 (Verschmelzungsstichtag) gelten die Handlungen der übertragenden Sparkasse als für Rechnung der übernehmenden Sparkasse Hannover vorgenommen.
2. dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Fusionsvertrag) zwischen der Stadt Burgdorf, der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover (Anlage 1) gem. § 2 Abs. 1 NSpG vom 16.12.2004 (Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 312) zuzustimmen.
Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder formelle Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium ergeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet. Es ergeben sich keine
Einflüsse auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Nach § 2 Abs. 1 NSpG können Sparkassen durch übereinstimmende Beschlüsse der Vertretungen der Träger nach Anhörung der Verwaltungsräte zusammengelegt werden.

I. Ausgangspunkt

Die Stadtsparkasse Burgdorf gehört mit einer aktuellen Durchschnittsbilanzsumme von 512 Mio. Euro und 97 Mitarbeitenden zu den kleinen Sparkassen im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover. Das Geschäftsgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Burgdorf, welche auch ihre Trägerin ist. Ihr Kundengeschäft ist gekennzeichnet durch eine gute Ertragssituation. Aufgrund ihrer Größe ist der Kostenblock im Sparkassenvergleich strukturell hoch und überkompensiert die bestehenden Ertragsvorteile in einzelnen Jahren. Hinzu kommen die Herausforderungen des demographischen Wandels und steigende regulatorische Anforderungen auch für kleine Institute. Der erforderliche Aufwand zur Abarbeitung von Beanstandungen und zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen stellt die Stadtsparkasse Burgdorf auch mittelfristig vor erhebliche Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund ist die Stadtsparkasse Burgdorf an die Sparkasse Hannover herangetreten und hat um die Aufnahme von ergebnisoffenen Fusionsgesprächen gebeten.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover hat in seiner Sitzung am 23.05.2025 der Aufnahme dieser Gespräche zugestimmt und eine Verhandlungskommission gebildet. Gleiches hat der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf in seiner Sitzung am 28.05.2025 veranlasst.

Die Verhandlungskommissionen haben sich über die Eckpunkte einer möglichen Fusion verständigt. Im Ergebnis empfehlen sie die Fusion beider Sparkassen. Gleichzeitig ist die Fusion ein weiterer Schritt, um auch im Sparkassenwesen dem politischen Gedanken der Regionsbildung zur Schaffung nachhaltig leistungsfähiger Strukturen in der Region zu folgen.
Die Vorteilhaftigkeit der Fusion wird bestätigt durch das MaRisk-Gutachten, das unter Beglei­tung von zeb (Unternehmensberatungsgesellschaft) erstellt wurde. Das MaRisk-Gutachten liegt zur Einsicht in der Sparkasse Hannover aus.

II. Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrats

In der Sitzung am 22.08.2025 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover auf Basis der Empfehlungen der Verhandlungskommission den Beschluss gefasst, der Trägerin die Zustimmung zur Fusion zu empfehlen. Eine Information des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Burgdorf und des Stadtrates Burgdorf erfolgt am 15.09.2025. Die Beschlussfassung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Burgdorf ist für den 25.09.2025 vorgesehen.

III. Eckpunkte der Fusion

Die Eckpunkte der Fusion finden sich in der Anlage 1, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag (Fusionsvertrag) zwischen der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Burgdorf. Im Wesentlichen umfasst dieser Vertrag die folgenden Punkte:

Die rechtliche Fusion zur Sparkasse Hannover soll zum 01.01.2026 unter der Trägerschaft der Region Hannover erfolgen. Es findet keine Trägererweiterung statt.

Die Region Hannover übernimmt mit dem Fusionsstichtag 01.01.2026 die Trägerschaft für die fusionierte Sparkasse Hannover. Die Region Hannover tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Stadt Burgdorf aus der bisherigen Trägerschaft ein.

Der Name des Institutes ist „Sparkasse Hannover“ mit Sitz in Hannover.

Übertragendes Institut ist die Stadtsparkasse Burgdorf. Übernehmendes Institut ist die Sparkasse Hannover.

Die Rechte und Pflichten der Landeshauptstadt Hannover werden durch die Zusammenlegung nicht tangiert. Insbesondere die Regelungen des § 33a NSpG und der Fusionsvereinbarung aus dem Jahr 2002 gelten unverändert.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover wird auch weiterhin nach den Vorgaben des NSpG, insbesondere nach § 33a NSpG, den Sonderregelungen für die Sparkasse Hannover, gebildet. Er besteht aus 18 Personen:
· Hauptverwaltungsbeamte der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover (2),
· zehn zu wählende weitere Mitglieder (davon muss jeweils die Hälfte zum Rat der Landeshauptstadt Hannover oder zum Rat einer der übrigen regionsangehörigen Gemeinden wählbar sein),
· Mitglieder, die nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz gewählt werden (6).

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der fusionierten Sparkasse Hannover soll unverändert bleiben. Dies gilt auch für den Kreditausschuss sowie die nach KWG erforderlichen Ausschüsse der Sparkasse Hannover, sie bleiben unverändert bestehen und besetzt.

Der Vorstand der Sparkasse Hannover bleibt unverändert besetzt. Die Vorstandsmitglieder der Stadtsparkasse Burgdorf werden keine Vorstandsmitglieder in der fusionierten Sparkasse Hannover. Die Vorstandsverträge werden aufgehoben. Der derzeitige Vorstandsvorsitzende tritt mit Ablauf des 31.12.2025 in den Ruhestand. Der zweite Vorstand wird ab 01.01.2026 den Marktbereich Burgdorf / Uetze in der Sparkasse Hannover unterhalb der Vorstandsebene verantworten. Die Vorstandsvertretungen bleiben die beiden bisherigen Vorstandsvertretungen der Sparkasse Hannover.

Für etwaige Gewinnausschüttungen, Liquidationserlöse oder Haftungsinanspruchnahmen aus der Trägerstellung gelten die Regelungen der Sparkasse Hannover fort.

Die bestehenden Stiftungen, namentlich die SHannoverStiftung und die Stiftung Kulturregion Hannover, sowie die SWunstorfStiftung bleiben unverändert bestehen. Darüber hinaus soll von der Sparkasse Hannover eine Stiftung für Burgdorf gegründet werden.

Hinsichtlich Spenden und Sponsoring soll es im Wege der Fusion für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in Burgdorf keine spürbaren negativen Auswirkungen geben. Die Sparkasse Hannover wird das Engagement der Stadtsparkasse Burgdorf fortführen.

Der Vorstand der vereinigten Sparkasse richtet einen Fusionsbeirat Burgdorf für die Dauer von zwei Jahren bis zum 31.12.2027 zur aktiven Begleitung einer erfolgreichen Fusionsumsetzung ein. Dieser Beirat ist kein Organ im Sinne des NSpG. Er besteht aus den derzeitigen kommunalen Vertretungen sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Burgdorf. Ausscheidende Mitglieder werden nicht nachbesetzt.

Die Satzung der Sparkasse Hannover ist aufgrund der Zusammenlegung nicht anzupassen.

Die Struktur des Vertriebs der Stadtsparkasse Burgdorf bleibt für mindestens vier Jahre (Ende 2029) bestehen (das „Gesicht“ zum Kunden bleibt unverändert). Danach wird im Rahmen der strategischen Gesamtbetrachtung und unter den dann gültigen Marktbedingungen entschieden, ob sie ggf. verändert oder angepasst wird.

Die Geschäftsstelle der Sparkasse Hannover in Burgdorf geht in der bisherigen Hauptstelle der Stadtsparkasse Burgdorf auf. Die drei SB-Geschäftsstellen sowie das bisherige BeratungsCenter der Stadtsparkasse Burgdorf bleiben für mindestens drei Jahre bestehen. Die bisherige Hauptstelle der Stadtsparkasse Burgdorf wird als Standort der Sparkasse Hannover mit vollem vertrieblichen Leistungsumfang betrieben. Das im Eigentum der Stadtsparkasse Burgdorf befindliche Gebäude Mittelstraße bleibt weiterhin für Sparkassenzwecke bzw. zur Fremdnutzung bestehen. Die Mietverträge für das heute von der Stadtsparkasse Burgdorf mitgenutzte Gebäude Willersgasse werden beendet.

Alle Mitarbeitenden der Stadtsparkasse Burgdorf sollen im Zug der Fusion übernommen werden. Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Fusion sind ausgeschlossen. Für die Beschäftigten der Stadtsparkasse Burgdorf werden die Vergütungsstrukturen und Dienstvereinbarungen der Sparkasse Hannover übernommen. Die heutigen Mitarbeitenden aus dem Vertrieb der Stadtsparkasse Burgdorf behalten ihren Dienstsitz in Burgdorf. Heutige Mitarbeitende in den Stäben und Zentralbereichen erhalten mit der Fusion einen aufgabenadäquaten Arbeitsplatz in den entsprechenden Einheiten in Hannover. Die Einzelheiten werden unter Einbeziehung der Personalräte gemeinsam erarbeitet.

Die künftige Verteilung des Gewerbesteueraufkommens erfolgt nach Arbeitslöhnen (gesetzlicher Regelfall). Dies entspricht der Handhabung an allen Standorten der Sparkasse Hannover.

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 NSpG geht das Vermögen der Stadtsparkasse Burgdorf im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Hannover über. Der Vermögensübertragung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2025 zugrunde gelegt. Ab dem 01.01.2026 gelten die Handlungen der übertragenden Sparkasse als für Rechnung der übernehmenden Sparkasse vorgenommen.

IV. Weiteres Vorgehen

Die Sparkasse Hannover hat ein Projekt zur Umsetzung der Fusion aufgesetzt. Die technische Fusion findet am 16./17.05.2026 statt.

Die Sparkasse Hannover hat eine risikoorientierten Due Diligence-Prüfung durchgeführt. Es sind keine fusionsverhindernden Risiken identifiziert worden.

Die Anmeldung der Zusammenlegung beim Kartellamt wird aktuell mit Unterstützung der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vorbereitet.

V. Einbindung der Trägerparlamente

Aufgrund der Fusionsvereinbarung zwischen der damaligen Stadtsparkasse Hannover und der Kreissparkasse Hannover aus dem Jahre 2002 bedarf es bei Fusionen der Sparkasse Hannover auch des Einvernehmens der Landeshauptstadt Hannover. Daher ist der Rat der Landeshauptstadt Hannover zwecks Zustimmung einzubeziehen. Die Regionsversammlung trifft die Entscheidung für die Trägerin, die Region Hannover.

Die Beschlussfassung über die Fusion ist für die Sitzung der Regionsversammlung am 23.09.2025 terminiert, für die Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Hannover am 25.09.2025 sowie für den Rat der Stadt Burgdorf am 07.10.2025.

Nach den Beschlussfassungen durch die Trägervertretungen erfolgt die Unterzeichnung des Fusionsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Burgdorf.

Im Anschluss an die Beschlussfassungen durch die Trägergremien wird das Fusionsvorhaben dem Niedersächsischen Finanzministerium zur Genehmigung vorgelegt.

In Fällen der Zusammenlegung von Sparkassen wird formell ein neuer Verwaltungsrat gebildet (§ 13 Abs. 8 NSpG). Die Neuwahl erfolgt für die restliche Dauer der Wahlperiode. Nach der „Verordnung über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsrat bei der Zusammenlegung von Sparkassen“ sind auch die Beschäftigtenvertretungen neu zu wählen und werden von der Trägerin bestätigt.

Im ersten Quartal 2026 findet die konstituierende Verwaltungsratssitzung der fusionierten Sparkasse Hannover statt.

Somit ergibt sich folgender Ablauf für die Gremienbefassung und die formelle Neubildung des Verwaltungsrats:

23.09.2025 Region Hannover: Fusionsbeschluss der Regionsversammlung
25.09.2025 LHH: Fusionsbeschluss des Rates
25.09.2025 Stadtsparkasse Burgdorf: außerordentliche Sitzung
Verwaltungsrat - Anhörungsbeschluss
07.10.2025 Stadt Burgdorf: Fusionsbeschluss des Rates
Mitte Nov. 2025 Wahl der Beschäftigtenvertretung für den Verwaltungsrat
30.10.2025 Rat der LHH: Beschlussfassung über den Wahlvorschlag der fünf
Vertretungen der LHH für den Verwaltungsrat zur anschließenden
Beschlussfassung durch die Region Hannover
15.12.2025 Regionsversammlung: Neubestellung des Verwaltungsrats durch
die Regionsversammlung (Beschäftigtenvertretungen,
Vertretungen von LHH und Region Hannover)
01.01.2026 Rechtliche Fusion
1. Quartal 2026 Neukonstituierung des Verwaltungsrats der fusionierten Sparkasse
Hannover
16./17.05.2026 Technische Fusion

Die Satzung der Sparkasse Hannover ist zur Information ebenfalls als Anlage der Beschlussdrucksache beigefügt.
20.20 
Hannover / Sep 2, 2025