Informationsdrucksache Nr. 1809/2015:
Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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1809/2015
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Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der städtischen Beschäftigungsförderung die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass das laufende Modellprojekt zur Beschäftigung und Qualifizierung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie geduldeten Flüchtlingen für jährlich bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeweitet werden kann.
1. Ausgangssituation
Die LHH hat ein erhebliches Interesse daran, zugewanderten Menschen einen Aufenthalt zu Standards zu gewährleisten, die den hiesigen Lebensverhältnissen entsprechen. Weil immer mehr Flüchtlinge aller Voraussicht nach auch dauerhaft in Deutschland bleiben werden, gehört dazu auch die Chance auf dauerhafte Integration. Auch wenn die rechtlichen Hürden beim Arbeitsmarktzugang verringert worden sind, ist es für Flüchtlinge und Asylbewerber weiterhin schwierig in Ausbildung und Arbeit einzumünden.
2. Zielsetzung
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bieten eine gute Möglichkeit, im Rahmen des bedarfsorientierten, zielgruppenspezifischen Konzeptes der Beschäftigungsförderung, den Integrationsprozess von Neuankömmlingen zu befördern. Ziel ist es, mit dem Beschäftigungsangebot eine schnelle Perspektive für eine berufliche Orientierung und den lebensnahen Spracherwerb zu schaffen und somit letztlich den Integrationsprozess in Ausbildung und Arbeit des regulären Arbeitsmarktes zielgerichteter zu befördern. Die Zugangsvoraussetzungen zu anderen Unterstützungsangeboten und Beschäftigungsmaßnahmen, z.B. im Rechtskeis SGB III, stellen gerade für neuzugewanderte Menschen häufig eine zu hohe Hürde dar, so dass Alternativangebote geschaffen werden müssen.
3. Evaluation Modellprojekt
Die Verwaltung hat ab September 2014 im Rahmen eines Modellprojektes erste Erfahrungen mit der Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen gesammelt. Mit der Informationsdrucksache 1616/2014 wurden die Rahmenbedingungen und Eckpunkte für das Modellprojekt dargelegt.

Konzept: Unter Asylbewerbern/innen und Flüchtlingen wird für eine freiwillige Teilnahme am Beschäftigungsprojekt geworben. Interessenten/innen werden zu einem Vorbereitungs- und Klärungsgespräch beim Sozialdienst (OE 50.43) eingeladen. In diesem Gespräch werden die Modalitäten zur Teilnahme und nach Möglichkeit auch der Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) bezüglich des zukünftigen Arbeitsgebietes abgeklärt und ein Sprachtest durchgeführt. Im Anschluss informiert OE 50.43 das Sachgebiet - Hilfen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (OE 50.17) - über die Teilnahme der entsprechenden Personen am Projekt. Von dort wird ein Bescheid über die Teilnahme erlassen. Durch diesen Bescheid werden der Versicherungsschutz für die TN sowie die Zahlung der Aufwandsentschädigung gewährleistet.

In einem 4-wöchigen Sprachkurs bei dem Verein Kargah, der neben dem Diakonischem Werk Kooperationspartner im Projekt ist, haben die Flüchtlinge und Asylbewerber/innen zunächst die Chance, einfachste Grundfertigkeiten des Sprechens und Verstehens zu erlernen, um sich so auf den praktischen Beschäftigungseinsatz vorzubereiten.

Nach Abschluss des Kurses gibt es einen nahtlosen Übergang in die Arbeitsbereiche der drei Kooperationspartner. TN mit ausreichenden Sprachkenntnissen können auch ohne vorbereitenden Sprachkurs direkt in das Beschäftigungsprojekt einmünden.

In der Beschäftigungsphase werden 20 Wochenarbeitsstunden Beschäftigung und begleitend acht Unterrichtseinheiten Deutsch angeboten.

Umsetzung 1. Phase ab 19.09.14:
Für den ersten Durchlauf des Projektes haben sich 42 Personen zum Erstgespräch angemeldet. Davon mussten 12 Personen abgelehnt werden, weil der Wohnsitz außerhalb Hannovers lag. Mit 30 TN (6 Frauen und 24 Männer) aus 16 Ländern wurden zur Vorbereitung auf den Sprachkurs Sprachtests durchgeführt. Hiervon hätten drei TN aufgrund ihrer Sprachkenntnisse ohne Sprachkurs in die Beschäftigungsphase übergehen können. Diese drei Personen haben die Teilnahme am Projekt jedoch abgesagt, weil sich die Gelegenheit für weiterführende Sprachkurse ergeben hat.

Von den 30 Teilnehmern/innen sind 26 zum Sprachkurs (20.10. - 14.11.14) angemeldet worden. Eine Teilnehmerin wurde überraschend im Oktober abgeschoben. Von den angemeldeten 26 Teilnehmern/innen haben letztlich 16 tatsächlich am Vorkurs und 1 Teilnehmer am Alphabetisierungskurs teilgenommen. Von den 17 TN der vorbereitenden Sprachkurse gingen ab dem 17.11.2014 16 TN in die Beschäftigungsphase über. Hiervon wurden 6 TN bei Kargah und 10 TN bei der LHH beschäftigt. Die Einsatzbereiche sehen wie folgt aus:

Beschäftigungsförderung LHH:


-Projekte Innenraum ( z.B. Reparatur- und einfache Renovierungsarbeiten )
-Projekte Umwelt und Natur (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten, Gehölzschnitt)
-Projekte Garten- und Landschaft (z.B. Einsaat, Bewässerung und Ernte von Beetpflanzen, Abfuhr ausgebauter und abgetragener Materialien, einfachste Einfriedungs- und Wegebauarbeiten)
-Schlosserei (z.B. Zuschnitt von Materialien, einfache Verbindungstechniken ausführen)
-Fahrradwerkstatt (z.B. Unterstützung der Werkstatt für Kleingeräte, Aufarbeitung von nicht veräußerten Fundrädern zu Dienstfahrrädern für städtische Einrichtungen)


Diakonisches Werk:
-Mitarbeit in der Bekleidungsausgabe (z.B. Annahme und Sortieren der eingehenden Spenden, Ausgabe der Bekleidung an Hilfesuchende)

Kargah e.V.:
-Mitwirkung bei der Betreuung des Wartebereiches im Flüchtlingsbüro (z.B. Ordnung im Wartebereich, Computerarbeitsplatz mitbetreuen)
-Mitwirkung bei der Betreuung von Angeboten des Kargah-Stadtteilbüros (z.B. Begleitung von Kindern auf den Spielplatz, Mitgestaltung der Begegnung von Frauen aus verschiedenen Kulturen)
-Beschäftigung im Dokumentationszentrum und der Bibliothek ( z.B. Begleitung der Besucher, Unterstützung von öffentlichen Veranstaltungen in der Bibliothek)

Für das Stellenangebot in der Kleiderkammer des Diakonischen Werkes hat sich zunächst kein Interessent gefunden. Der begleitende Sprachkurs für die 16 TN begann am 27.11.2014. Im weiteren Verlauf haben 6 TN das Projekt verlassen, so dass am 20.01.2015 noch 10 TN (7 LHH und 3 Kargah) gemeldet waren.

Als Fazit der 1. Projektphase muss festgehalten werden, dass zwei Drittel der TN von der Vorbereitung bis zur Beschäftigung aus dem Projekt ausgeschieden sind.


Umsetzung 2. Phase ab 12.01.2015: In der 2. Projektphase haben sich 28 Personen (27 Männer und 1 Frau) für den Sprachvorkurs ab 12.01.2015 angemeldet (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Herkunftsländer der TN 2. Projektphase



Mit 17 Teilnehmern/innen lag der Anteil von Flüchtlingen aus afrikanischen Ländern auf ähnlich hohem Niveau wie in der ersten Projektphase. Abbildung 4 zeigt, dass auch der Altersschnitt mit 20 Personen unter 30 Jahren vergleichbar niedrig ist.

Abbildung 4: Altersstruktur 2 Projektphase





Das Bildungsniveau bei den TN in der 2. Projektphase ist hingegen höher. Aus der Abbildung 5 wird ersichtlich, dass 4 TN aus der 2. Projektphase studiert haben (1. Projektphase 1 TN).

Abbildung 5: Schulabschluss 2. Projektphase




Am 13.02.2015 sind aus der zweiten Vorbereitungsphase 17 Teilnehmern/innen in die Beschäftigungsphase übergegangen. Durch eine Spende der „Lotto-Stiftung“ an Kargah konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Beginn der zweiten Beschäftigungsphase eine Monatsfahrkarte finanziert werden. Entsprechend der Annahme, dass in der 1. Projektphase durch die fehlende Möglichkeit der Fahrkostenübernahme Maßnahmeabbrüche entstanden sind, ist in der 2. Projektphase eine höhere Verbleibquote in der Beschäftigungsphase festzustellen.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Modellprojekt trotz einiger Startschwierigkeiten positive Ergebnisse erbracht hat. Von 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die an zwei vierwöchigen Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Beschäftigungsphase teilgenommen haben, sind 34 Personen in die Beschäftigung bei der LHH, Kargah und dem Diakonischen Werk eingemündet.

Ende April waren insgesamt noch 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigt. Abbruchgründe sind insbesondere die Angst vor Abschiebung und damit einhergehend eine fehlende Motivation, Deutsch zu lernen, gesundheitliche Probleme, Arbeitsaufnahme (1x) sowie Probleme mit der Finanzierung der Fahrtkosten, die durch die Teilnahme am Projekt entstehen.

Die Modellprojektphase hat darüber hinaus gezeigt, dass in den vorbereitenden und begleitenden Sprachkursen eine Lernsituation geschaffen werden muss, in der die erheblichen Unterschiede der Sprachlernkompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen berücksichtigt werden können, um für alle Teilnehmenden einen Lernerfolg zu erreichen.

4. Konzept zur weiteren Durchführung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

Die LHH hat sich gemeinsam mit anderen Kommunen in einen moderierten Prozess der Region Hannover zur Entwicklung von Standards für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eingebracht. Diese Standards, die sich im Wesentlichen mit den Eckpunkten der Modellprojektphase in der LHH decken, sollen zukünftig für die operative Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen für den genannten Personenkreis handlungsleitend sein:


Zuständigkeiten
Es sind klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in der Gesamtstruktur des Unterstützungssystems zu regeln, um den Integrationsprozess der Neuankömmlinge nachhaltig zu verbessern und eine Transparenz gegenüber allen Beteiligten zu gewährleisten. Die Steuerung, Koordination und Einbindung Dritter für alle Beschäftigungsmaßnahmen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der LHH wird vom Bereich Beschäftigungsförderung OE 50.4 wahrgenommen. Innerstädtisch sind neben OE 50.4 die Bereiche 50.1 und 50.6 am Prozess beteiligt.

Arbeitsbereiche/Tätigkeiten
Bei der praktischen Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten sollen grundsätzlich bestehende (Netzwerk-) Strukturen und alle vorhandenen Kapazitäten genutzt werden. Die Arbeitsbereiche sollen im kommunalen Kontext verortet sein.
Eine Tätigkeit im unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld erleichtert es den Neuankömmlingen, sich vor Ort zurechtzufinden. Durch eine örtliche Verankerung der sinnvollen Beschäftigungsangebote können weitere Unterstützungssysteme (Netzwerkpartner/innen, ehrenamtliche Strukturen) an die bestehenden professionellen Strukturen angedockt werden und positiv auf die gesamte Bevölkerung ausstrahlen.

Die Arbeitsgelegenheiten sollen Qualifizierungs- und Berufsorientierungsanteile im Rahmen der jeweiligen Beschäftigung berücksichtigen. Arbeitsgelegenheiten sollen der Gemeinnützigkeit dienen und dürfen keine Konkurrenz zum erwerbsorientierten Arbeitsmarkt darstellen.

Zugang
Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten sind entsprechend Angebot und Nachfrage zu regeln.



Dauer
Die Dauer des Beschäftigungsangebotes muss vom lokalen Bedarf und vom individuellen Fortschritt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgeleitet werden und sollte in der Regel nicht mehr als 12 Monate umfassen. In begründeten Einzelfällen soll eine Förderung darüber hinaus ermöglicht werden. Die Vorrangigkeit der Leistungen anderer Rechtskreise ist selbstverständlich zu beachten.

Begleitung durch professionelle Fachkräfte
Eine adäquate Beratung und Begleitung in den Beschäftigungsstellen der Arbeitsgelegenheiten ist zu gewährleisten. Die fachliche Unterweisung und Anleitung durch eine feste Ansprechperson ist wesentlicher Bestandteil der Arbeitsgelegenheiten und ist vom Durchführungsträger zu gewährleisten.
Das eingesetzte Personal soll persönliche und fachliche Eignung und Kompetenzen (z.B. interkulturelle Kompetenzen, Empathie) für den Aufgabenbereich mitbringen. Die Bereitschaft zur Aneignung weiterer arbeitsfeldbezogener Kompetenzen sollte gegeben sein. Eine begleitende Beratung und Begleitung durch eine qualifizierte, sozialpädagogische Fachkraft ist bei Bedarf anzubieten, um den Integrationsprozess durch die Vermittlung weiterer lebenspraktischer Hilfen positiv zu gestalten. Eine sinnvolle und zielgerichtete Vernetzung mit dem weiteren (über-) regionalen Unterstützungssystem ist absolut erforderlich. Sollte Unterstützung bei kurzfristigen Übersetzungseinsätzen notwendig werden, z.B. bei Arztbesuchen und Behördengängen, ist der Einsatz von Muttersprachlern zur Überwindung von sprachlichen Barrieren unverzichtbar. Ein Zugriff auf einen Dolmetscherpool soll in solchen Ausnahmefällen möglich sein.

Bei Beendigung der Arbeitsgelegenheit sind im Rahmen eines Übergabemanagements individuelle Übergänge und Anschlussperspektiven z.B. in andere Rechtskreise und/oder in Beschäftigung vorzubereiten und bei Bedarf zu begleiten. Eine enge Verzahnung der Angebote der zuständigen Rechtskreise (SGB XII, SGBII, SGB III) ist notwendig, um einen nahtlosen Übergang zu gewähren und schnelle Hilfestellung anbieten zu können. Ziel soll es sein, umgehend an das bestehende Angebot der Beratung und Unterstützung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung heranzuführen und die Möglichkeiten des rechtlichen Rahmens von SGB II und SGB III intensiv zu nutzen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind konkrete Absprachen mit dem Jobcenter Region Hannover und der Agentur für Arbeit zu treffen.

Sprachangebot
Sprachangebote sind ein elementarer Bestandteil eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Der Zugang zu Sprachangeboten muss möglichst früh geschaffen werden, um den Neuankömmlingen die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur beruflichen Integration zu ermöglichen und diese zu verbessern. Die Zugangsvoraussetzungen zu bestehenden Sprachangeboten sind zu erschließen und eine Teilnahme für jeden Neuankömmling zu ermöglichen. Aufgrund des Kostenaspektes sind vorrangig die Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu nutzen (Integrationskurs für anerkannte Flüchtlinge, ESF-BAMF Sprachkurse).
Um die Chancen der Integration in Beschäftigung zu erhöhen, sollen nach Möglichkeit weiterhin qualifizierte Sprachangebote mit dem Beschäftigungsangebot verknüpft werden. Die Teilnahme an einem mehrwöchigen Intensiv-Sprachkurs soll, wenn möglich, vor Beginn der Arbeitsgelegenheit eröffnet werden. Erste arbeitsfeldbezogene Sprachanwendung soll vermittelt und in einem integrierten Angebot innerhalb des Beschäftigungsangebotes vertieft werden. Sprachangebote über ehrenamtliche Strukturen können flankierend organisiert und genutzt werden.
Die Sprachkurse sollen insgesamt die Heterogenität der Lernenden, insbesondere unterschiedliche Bildungsniveaus, Sprachstände und Lernverhalten, berücksichtigen.
Die Zielsetzungen des Sprachangebotes richten sich grundsätzlich nach den Einstufungen des Europäischen Referenzrahmens. Die Dauer des Sprachangebotes soll sich nach der Dauer der Arbeitsgelegenheit und nach den individuellen Lernfortschritten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten.

Netzwerkarbeit
Eine sinnvolle und zielgerichtete Vernetzung der (über-) regional vorhandenen Hilfs-, Beratungs- und Eingliederungsangebote sowie die Initiierung der Zusammenarbeit der Akteure stärken den Integrationsprozess der Neuankömmlinge wesentlich. Ziel ist es, weitere Partner in die operative Umsetzung des Projektes einzubeziehen. Neben den bisherigen Projektpartnern Kargah und das Diakonische Werk haben bereits weitere Träger und Organisationen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt.

Darüber hinaus gilt es, vor allem den rechtlichen Rahmen des SGB II und SGB III zu nutzen und die Unterstützungsleistungen anderer sozialer Dienste und Gruppen zu bündeln und zu einem kohärenten Gesamtangebot zusammen zu führen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen und Organisationen gelegt, die als Partner beim Übergang in eine Beschäftigung unverzichtbar sind. Betriebe und Organisationen der Wirtschaft und die Kammern unterstützen die berufliche Integration auf vielfältige Weise, bieten berufliche Orientierung und Anschlussperspektiven. Es ist daher eine zielgerichtete Zusammenarbeit anzustreben, um Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erschließen.
Darüber hinaus kann das ehrenamtliche Engagement als wichtige zivilgesellschaftliche Ressource in sinnvoller und zielgerichteter Weise mit den kommunalen Angeboten verknüpft werden bzw. als zusätzliches Angebot flankierend den Integrationsprozess unterstützen.
5. Ressourcen/Finanzen

Für die Umsetzung des Beschäftigungsprogramms für bis zu 200 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldeten Flüchtlingen ist im Haushaltsentwurf für 2016 ein Betrag für Aufwendungen von 350.000 € veranschlagt. Die Aufwendungen in Höhe von 140.000 € im Produkt Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber werden mit ca. 50 % über Landesmittel gegenfinanziert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. geduldeten Flüchtlingen richtet sich gleichermaßen an Männer wie Frauen. Bei der Teilnehmerinnenakquisition wird auf die unterschiedlichen Erfordernisse von Männern und Frauen Rücksicht genommen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 31291
Produkt 31301
Beschäftigungsförderung
Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 70.000,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 210.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 140.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -280.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -280.000,00 €

50 
Hannover / 26.08.2015