Antrag Nr. 1808/2025:
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: Alttextilbehälter

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1808/2025 (Originalvorlage)
1886/2025 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: Alttextilbehälter

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

die Alttextilbehälter an den besonders vermüllten Standorten kurzfristig von den Flächen der Wertstoffinseln entfernen zu lassen und nach Auslaufen der bestehenden Konzessionsverträge diese nicht erneut auszuschreiben und bis auf Weiteres keine Alttextilbehälter im Wege der Sondernutzung auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet zuzulassen.

Begründung

Viele Wertstoffinselstandorte sind in den letzten eineinhalb Jahren erheblich vermüllt. Grund dafür ist die Krise auf dem Altkleidermarkt, aber auch das Durchwühlen von Containern und die Fehlnutzung durch Mitbürger. Durch die großen Mengen an vor den Behältern liegender Bekleidung und Beistellungen wird die Nutzung von Fuß- und Radwegen eingeschränkt. Weiterer beigestellter Müll zieht Ratten und anderes Ungeziefer an. Die Verwaltung konnte trotz vieler Nachfragen aus den politischen Gremien und Verabredungen mit den Betreibern keine Besserung der Situation erzielen, so dass derzeit ein Abzug der einzige Weg ist, saubere Flächen für die Anwohnenden zu erreichen. Auch andere Kommunen haben bereits die Entsorgung der Alttextilien über die Wertstoffhöfe (hier von aha) organisiert und damit gute Erfahrungen gesammelt.

Daher sollen erheblich vermüllte Standorte sofort geräumt werden und es soll von einer erneuten Ausschreibung für Konzessionsverträge zur Alttextilsammlung im öffentlichen Raum abgesehen werden. Die Entsorgung erfolgt zukünftig ausschließlich durch aha als dafür zuständigem öffentlich-rechtlichem Entsorger über die Wertstoffhöfe sowie über auch heute schon vorhandene Container auf Privatflächen (Supermarktparkplätze etc.). Standorte für Alttextilcontainer im öffentlichen Raum im Wege der Sondernutzung sind bis auf Weiteres nicht mehr zulässig. Die Verwaltung soll dem Rat nach Ablauf eines Jahres berichten, wie sich die Situation entwickelt hat, um ein weiteres langfristiges Vorgehen festzulegen.

Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani

Fraktionsvorsitzende