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Umbau der Bezirkssportanlage Döhren wegen Ausbau des Südschnellwegs
Antrag,
zu beschließen,
1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 KomHKVO für den Umbau der Bezirkssportanlage Döhren Schützenallee 10 (betrieben durch die Sportanlagengemeinschaft aus Spvg. Niedersachsen gegr. 1909 Hannover-Döhren e.V. und FC Schwalbe v. 1899 e.V.) wegen dem Ausbau des Südschnellwegs durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die umgebaute Sportanlage kann grundsätzlich weiterhin von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt werden. Insbesondere verfügt der Verein über eine Vielzahl von Jugend-Fußballmannschaften, die künftig eine zeitgemäße Sportanlage nutzen können.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung kann dem als Anlage 4 beigefügten Bericht entnommen werden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 42101008 | Umbau Sportanlage Döhren |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
| Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€2,800,000.00 |
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| | Baumaßnahmen |
€4,838,855.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€2,038,855.00) |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101 | Umbau Sportanlage Döhren |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€121,739.13 |
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| | Abschreibungen |
€210,385.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€30,582.83 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€119,228.70) |
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Für den Umbau der Bezirkssportanlage Döhren erhält die Landeshauptstadt eine Entschädigungszahlung in Höhe von mindestens 2,8 Mio. €. Die Gespräche bezüglich der Entschädigungszahlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Begründung des Antrages
Gemäß der Drucksache Nr. 0938/2020 „Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn“ muss durch die geplante Verbreiterung des Schnellwegs ein Teil der nördlichen Grundstücksfläche der Bezirkssportanlage Döhren an die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) abgegeben werden. Auf Grund dieser Verschiebung der bestehenden Grundstücksgrenze in Richtung Süden sind umfangreiche Umbauarbeiten an den bestehenden Sportflächen der Bezirkssportanlage Döhren notwendig.
Als erste Maßnahme soll mit dem Baubeginn der Arbeiten am Südschnellweg der vorh. Ballfangzaun in voller Länge zur B3 entlang den Sportflächen durch einen Stabgittermattenzaun auf der zukünftigen Grundstücksgrenze ersetzt werden.
In einem zweiten Bauabschnitt soll voraussichtlich 2024 der B-Platz (Tennenplatz) verschoben und in einen Kunststoffrasenplatz umgewandelt werden. Dabei wird das am südlichen Ende des B-Platzes liegende, abgängige Kunststoffkleinspielfeld überbaut, damit der Platz eine den Regeln der verschiedenen Sportarten entsprechende Spielfeldgröße behält.
Aus sportfachlicher Sicht kommt dabei nur infrage, den Belag von Tennenbelag in einen zeitgemäßen Kunststoffrasenbelag zu ändern. Da der Platz insbesondere im Herbst und Winter für den Trainings- und Spieltrieb der Vereine genutzt wird, ist der Bau eines Rasenplatzes nicht möglich.
Aufgrund der Lage der gesamten Sportanlage im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet muss der Umbau des B-Platzes entsprechend den Richtlinien zum hochwasserangepassten bauen erfolgen. Der gesamte Platz wird dabei um ca. 75cm angehoben. Das dadurch eingebrachte Erdvolumen von ca. 6.500m³ muss ausgeglichen werden. Da dieser Retentionsraumausgleich auf dem Grundstück nicht möglich ist, wird dieser im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zum Ausbau des Südschnellweges durch den Bund erfolgen müssen.
Im Anschluss soll der A-Rasenplatz verschoben werden. In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Tribünenanlage zurückgebaut, um die vorhandene Spielfeldbreite zu erhalten. Die notwendigen Umbauarbeiten im westlichen Teil der Sportanlage mit drei Rasenplätzen sollen ab 2025 umgesetzt werden.
Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung und Pläne liegen als Anlage bei.
52 .22
Hannover / Sep 4, 2023