Anfrage Nr. 1807/2013:
Anfrage der CDU-Fraktion zum gesetzlichen Mindestlohn

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zum gesetzlichen Mindestlohn

Der Niedersächsische Landtag hat einen Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der nicht nur das Engagement der Landesregierung für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet begrüßt, sondern der sich weiterhin dafür ausspricht, dass Niedersachsen der Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns beitritt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?
2. Nach welchen Kriterien werden Honorarkräfte vergütet?
3. Welche Tätigkeiten werden von Honorarkräften, Studenten und Schülern ausgeführt?

Jens Seidel
Vorsitzender