Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
zu beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover bereitet eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim niedersächsischen Staatsgerichtshof insbesondere wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip vor und spricht sich dazu mit anderen Kommunen, die ähnliche Beschlüsse gefasst haben (z.B. Osnabrück) hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens ab.
Die Landeshauptstadt Hannover fordert das Land Niedersachen zusätzlich auf, das derzeitige Modell der Bezahlkarte für Geflüchtete derart umzugestalten, mit dem Ziel, einerseits die diskriminierenden und stigmatisierenden Folgen für Geflüchtete zu vermeiden und andererseits den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunalverwaltungen, zu reduzieren.
Vorbild sollte die von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover die bis zur erzwungenen Einführung der Bezahlkarte seit 2023 zum Einsatz gekommene „SocialCard“ sein.
Sofern dies nicht gelingt, sind die erhöhten Aufwendungen der Kommune durch das Land zu tragen.
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber*innen hat für Geflüchtete Diskriminierungen und Beschränkungen der Selbstbestimmung zur Folge.
Gleichzeitig sind den Kommunen neue administrative und technische Aufgaben übertragen worden. Diese Maßnahmen wurden jedoch ohne eine entsprechende finanzielle Kompensation von Land oder Bund beschlossen. Das stellt einen möglichen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gem. Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung dar, wonach das Land verpflichtet ist, den Kommunen die Kosten für die Erfüllung übertragener Aufgaben zu erstatten.
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitz
Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter