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Die Verwaltung hat mit der Beschlussdrucksache 2711/2020 die Umsetzung eines Kooperationsprojektes mit der Region Hannover gestartet. Mit der Informationsdrucksache 2290/2023 wurde zum damaligen Sachstand und der Verlängerung der Projektlaufzeit bis Ende August 2024 berichtet.
Mit dieser Drucksache fasst die Verwaltung noch einmal das Projekt zusammen, berichtet zu den Erfahrungen, die aus dem Projekt gezogen wurden und den Auswirkungen auf die weiteren Angebote im Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe.
Entstehung des Projektes Plan B - OK
In der Corona-Epidemie wurden im Themenfeld der Wohnungslosenhilfe Bedarfe deutlich, die unter anderem die Schnittstelle zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung und Unterstützung durch soziale Arbeit betrafen. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam von den Verantwortlichen für die ordnungsrechtliche Unterbringung (damals noch im Baudezernat der Landeshauptstadt Hannover organisatorisch angesiedelt) und den für die Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeit zuständigen Akteur*innen in der Region und der Landeshauptstadt Hannover das Projekt Plan B - OK entwickelt.
Ziel war die Versorgung obdachloser Menschen an der Schnittstelle zu den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII). Nach Beschlussfassung der Regionsversammlung am 15. Dezember 2020 und der Auswahl eines Leistungsanbieters durch die Region Hannover konnte das Projekt am 20. Januar 2021 starten. Es war ursprünglich auf drei Jahre befristet und wurde letztmalig zum 31.08.2024 verlängert.
Zielgruppe des Angebotes waren wohnungslose Menschen, die eine Veränderungsbereitschaft zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten hatten, neben der ordnungsrechtlichen Unterbringung eine konkrete Perspektive suchen und hieran arbeiten wollten. Zu Beginn des Projektes lag die maximale Verweildauer im Projekt bei 3 Monaten, für Menschen mit ungeklärten Leistungsansprüchen nach dem SGB XII / SGB II bei einem Monat. Der Leistungsanbieter in „Plan B – OK“, das Deutsche Rote Kreuz –Region Hannover e.V. (DRK) unterstützte die Bewohner*innen dabei, sich mit ihrer aktuellen Lebenssituation auseinandersetzen und eine persönliche Anschlussperspektive zu entwickeln und umzusetzen. Das Ziel: Niemand soll die Unterkunft ohne ein Angebot für einen konkreten Anschluss verlassen.
Diese sozialpädagogische Unterstützung durch das DRK wurde im Rahmen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII durch Landesmittel finanziert. Daher war in der Projektumsetzung neben den verantwortlichen Arbeitsbereichen von Region und Landeshauptstadt Hannover auch die zuständigen Stellen auf Landesebene zu beteiligen. Die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) begleitete und evaluierte das Projekt.
Das Projekt wurde außerdem durch eine Begleitgruppe flankiert, die sich mit allen grundlegenden und richtungsweisenden Fragen bei der Umsetzung des Konzepts auseinandersetzt und das Vorhaben steuert. Mitglieder der Begleitgruppe waren Vertretungen des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) Niedersachsen, der Deutsches Rotes Kreuz – Soziale Dienste gem. GmbH und des Fachbereichs Soziales der Region Hannover. Ergänzend arbeitete eine Praxisgruppe, die sich mit den praxisrelevanten Fragen aus Sicht der Sozialarbeit beschäftigte.
Für das Projekt wurde ein Mehrfamilienhaus in Hannover – Döhren mit insgesamt acht Wohnungen genutzt. Eine Wohnung stand dem Deutschen Roten Kreuz (Leistungserbringer) als Büroräumlichkeit zur Verfügung, in sieben Wohnungen standen 21 Plätze in Einzelzimmern für die Unterbringung obdachloser Menschen zur Verfügung.
Zum Ende des ersten Jahres der Laufzeit des Angebots wurden unter Einbeziehung eines Erfahrungsberichtes des Leistungserbringers, einer zwischenzeitlich vorgenommenen ersten Auswertung der ZBS Niedersachsen und nicht zuletzt der Aussagen der dort untergebrachten Menschen erste konzeptionelle Änderungen vorgenommen. So wurde auf eine Erweiterung der Kapazitäten auf die ursprünglich angestrebten 70 Plätze über die aktuellen Plätze hinaus verzichtet und ab dem 1. April 2022 die maximale Aufenthaltsdauer von drei auf sechs Monate verlängert. Hintergrund hierfür waren die Erfahrungen aus der Praxis, die nahelegten, dass viele der dort untergebrachten Menschen diesen Zeitraum brauchen, um eine Entwicklung von Perspektiven erfolgreich umzusetzen.
Zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover bestand die Absprache, dass die Entscheidung über die Zukunft des Projektes im Rahmen und auf Basis einer Evaluation durch die ZBS Niedersachsen erfolgt. In der Begleitgruppe wurde in der Sitzung am 22.05.2023 von der ZBS dargestellt, dass der maßgebliche Bericht erst nach Abschluss der aktuellen Erprobungsphase und unter Berücksichtigung der Nachbereitungsphase nicht vor Ende Mai 2024 vorliegen wird. Zu diesem Zeitpunkt wäre das Angebot Plan B - OK bereits einige Zeit beendet gewesen. Gleichzeitig wäre schon ab Juli 2023 eine Zuweisung von Menschen schwierig gewesen, da die Restlaufzeit des Angebots kürzer als die mögliche Verweildauer (sechs Monate) der einzelnen Personen gewesen wäre.
Region und Landeshauptstadt Hannover haben daher eine befristete Verlängerung des Erprobungszeitraums als unumgänglich angesehen und sich verständigt, eine Verlängerung des Angebots Plan B – OK mindestens bis zum 31. August 2024 vorzunehmen, um auf Grundlage des Abschlussberichts eine Empfehlung zur Weiterentwicklung vorzunehmen.
Evaluationsbericht und weitergehende konzeptionelle Überlegungen / Auszugsmanagement
In der Sitzung der Begleitgruppe am 13.06.2024 stellte die ZBS die in der Anlage beigefügte Evaluation vor. Die Ergebnisse wurden im Detail besprochen und bewertet.
Der Bericht ist dieser Drucksache als
Anlage 1 beigefügt.
Eine Verlängerung der Projektlaufzeit für Plan B - OK wurde vom Land Niedersachen ausgeschlossen. An Stelle dessen sollen die bereits vorhandenen Leistungen der Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten noch stärker als bisher für die Unterstützung untergebrachter Menschen genutzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das von der Landeshauptstadt Hannover neu entwickelte Auszugsmanagement als wichtiges und gutes neues Angebot bewertet.
Empfehlungen aus dem Projekt
Die ZBS Niedersachsen hat basierend auf der Evaluation Empfehlungen formuliert.
Diese betreffen unter anderem spezielle Unterstützungsangebote für junge Menschen, Frauen (insbesondere junge Frauen), Haftentlassene und Menschen mit ungeklärten Leistungsansprüchen.
Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover werden diese Hinweise in die fachliche Weiterentwicklung ihrer Hilfsangebote übernehmen.
Ein auskömmliches Wohnungsangebot zur Entwicklung von Perspektiven aus dem Obdach ist eine Rahmenbedingung, die weder von der Region Hannover noch der Landeshauptstadt Hannover allein geschaffen werden können. Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe sieht den Zugang zu bezahlbaren Wohnungen ebenfalls als ein zentrales Thema der Perspektiventwicklung an. Im Rahmen des Projektes „Abschaffung Obdachlosigkeit bis 2030“ sind daher der Zugang zu Mietwohnungen und die Prävention von Wohnungsverlust als zwei zentrale Fragestellungen formuliert worden, zu denen Lösungsansätze formuliert werden.
Die Durchführung einer Clearingphase in den Unterkünften zur Ermittlung des Hilfebedarfs und einer zielgenaueren Unterstützungsleistung ist ein Thema, mit dem sich die Evaluation ausführlich beschäftigt hat. Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe hat sich mit diesem Thema bereits vor Fertigstellung des Evaluationsberichtes beschäftigt und das „Auszugsmanagement“ konzipiert und gestartet. Unabhängig von der Laufzeit des Projektes Plan B - OK und dem ausstehenden Evaluationsbericht hat so der Bereich Gesellschaftliche Teilhabe die bisherigen Erfahrungen für die Entwicklung des neuen Angebotes „Auszugsmanagement“ genutzt.
Auszugsmanagement / Neues Angebot „Perspektiven – Teilhabe – Wohnen“
Um Menschen, die ordnungsrechtlich untergebracht sind, bei dem Auszug aus einer Unterkunft bestmöglich zu unterstützen, müssen die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe beachtet werden.
Gleichzeitig gibt es je nach ausländerrechtlichem Status, bestehenden oder nicht bestehenden Leistungsansprüchen unterschiedliche Hilfsangebote, die in ein Auszugsmanagement integriert werden können und müssen.
Das Auszugsmanagement besteht daher aus drei Bausteinen, die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe aufnehmen und weitentwickelt. Es ergänzt die Beratungsangebote, die vor Ort in den Unterkünften über die dortigen Betreiber*innen angeboten werden.
Die Bausteine sind:
· das neue Angebot „Perspektive, Teilhabe, Wohnen“ (unter Einbindung der Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten),
· der Beratungsschwerpunkt "Wohnen der Kommunale Fachstelle für Migrationsberatung und
· das Auszugsmanagement in der Koordinierungsstelle Einwanderung Osteuropa.
In der praktischen Arbeit wird es immer wieder auch Schnittstellen zwischen diesen Modulen geben, da z.B. die betroffenen Menschen in der Migrationsberatung angebunden sind, es aber einen Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten geben könnte. Es ist Aufgabe der Mitarbeitenden in den drei Angeboten, diese Schnittstellen mitzudenken und bei Bedarf die jeweiligen anderen Akteur*innen einzubeziehen.
Im folgenden Text und der beigefügten
Anlage 2 wird das Angebot „Perspektiven – Teilhabe – Wohnen“ ausführlicher vorgestellt.
Neues Angebot „Perspektiven – Teilhabe – Wohnen“
Die Frage, wie diese Schnittstelle zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung und den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gut bearbeitet werden kann, steht bundesweit im Fokus von konzeptionellen Überlegungen und wird aktuell auch durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bearbeitet. Der Bereich Soziale Hilfen in Wohnungslosigkeit war an der Entwicklung der neuen Handlungshilfe aktiv beteiligt.
Menschen, die ordnungsrechtlich untergebracht sind, erfüllen zu einem großen Teil die Voraussetzungen, um eine Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Anspruch nehmen zu können. Sie haben damit einen Rechtsanspruch auf die Hilfe. Idee war daher, diese Hilfe mit einer aktivierenden Information und Clearingphase zu kombinieren. Das Angebot „Perspektiven – Teilhabe – Wohnen“ soll daher folgende Bausteine kombinieren:
· Gemeinsam mit den ordnungsrechtlich untergebrachten Menschen in einer Clearingphase Ziele, Perspektiven und Unterstützungsbedarfe zu klären.
· Die Hilfen für Menschen „in besonderen sozialen Schwierigkeiten“ aktiv zu bewerben und –bei Wunsch – als zentrales Unterstützungselement für die Realisierung von Perspektiven und damit auch der Beendigung der Unterbringung zu nutzen.
· Auf Wunsch bei Antragstellung und Realisierung der Maßnahmen zu unterstützen.
· Bei der Umsetzung der Ziele zu unterstützen.
Das Angebot „Perspektive – Teilhabe-Wohnen“ ist zum 01.04.2024 mit zwei (erst einmal befristet) geschaffenen Stellen gestartet.
Detailliertere Informationen zum neuen Angebot enthält die beigefügte Anlage 2.
Weitere Planungen zum Objekt Cäcilienstraße
Der gute Standard des Gebäudes, die integrierte Lage und vor allem das Angebot von Einzelzimmern sind nach den bisherigen Erfahrungen Erfolgskriterien für die Umsetzung des Projektes. Sie bieten den untergebrachten Menschen die Möglichkeit, „anzukommen“, zur Ruhe zu finden und dann mit einer optionalen Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen Perspektiven zu entwickeln.
Aus Sicht des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe ist es sinnvoll und zielführend, diese positiven Rahmenbedingungen als flächendeckendes Ziel für den zukünftigen Standard der Unterbringung zu definieren. Es ist daher vorgesehen, dieses in ein derzeit in Arbeit befindliches Unterbringungskonzept einzubeziehen.
Das Angebot Plan B - OK stand allen Personen unabhängig von ihrem Gender und Geschlecht offen. Es waren ursprünglich drei Plätze ausschließlich für Frauen reserviert, die Anzahl wurde im laufenden Projekt auf Grund der Nachfrage auf sechs Plätze aufgestockt. Die Evaluation berücksichtigt insbesondere frauenspezifische Fragestellungen.
Das neue Angebot „Perspektive-Teilhabe-Wohnen" orientiert sich an den spezifischen, individuellen Unterstützungsbedarfen und Wünschen der untergebrachten Personen. Dadurch werden geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Durch die personelle Besetzung ist eine Beratung von Frauen durch weibliche Fachkräfte gewährleistet.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.