Drucksache Nr. 1805/2008:
Förderrichtlinien für Innovative Modellprojekte zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter

Inhalt der Drucksache:

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1805/2008
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Förderrichtlinien für Innovative Modellprojekte zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter

Antrag,

zu beschließen,

den Sockelbetrag zur Förderung von Innovativen Modellprojekten zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zum 01.01.2009 auf 75,00 € je Kind und Monat zu erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Innovativen Modellprojekte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen75.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt75.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-75.000,00 € 
Die Folgekosten von insgesamt 75.000 € werden bei der HMK 4645.000/718000 im Haushaltsjahr 2009 zur Förderung Innovativer Modellprojekte veranschlagt. Durch die Neuregelung entstehen jährlich Mehrkosten von ca. 23.000 € gegenüber der bisherigen Förderung.

Begründung des Antrages

Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanungen ab dem Jahr 1999 unter dem Haushaltstitel "Innovative Modellprojekte" Mittel zu Verfügung gestellt, um neben der Ausweitung von Schulprojekten ergänzend Projekte der Jugendhilfe zu etablieren.
Um den Preissteigerungen der vergangenen Jahre in Bezug auf die Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, wird eine Anhebung des seit 1999 unveränderten Sockelbetrages von 51,13 € auf 75,00 € je Kind und Monat als dringend notwendig erachtet, damit die Qualität der Betreuung der Kinder weiterhin sichergestellt ist. Eine Kooperation mit Schule und Schulträger wird dabei angestrebt.
Die entsprechenden Förderrichtlinien werden hinsichtlich des Sockelbetrages verändert. Ansonsten bleiben sie unverändert bestehen.
51.4 1
Hannover / 04.08.2008