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Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die Stellplatzsatzung für die Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht der Ratsversammlung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Regelungen der Stellplatzsatzung wirken sich in gleicher Weise auf die Belange aller Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Mit der Anpassung der Stellplatzsatzung an die untenstehenden Randbedingungen werden sowohl für Wohnnutzungen als auch für andere Nutzungen in Zukunft weniger oder keine Einstellplätze mehr für Kraftfahrzeuge erforderlich. Damit erübrigt sich in vielen Fällen (sofern die Stellplätze nicht freiwillig trotzdem hergestellt werden) der Bau von Tiefgaragen, was sich ressourcenschonend und energiesparend auswirken kann. Zudem werden erstmals Vorgaben zu Abstellplätzen für Fahrräder festgelegt. In Kombination beider Vorgaben ist zu erwarten, dass in Abhängigkeit von der Nutzung weniger Kfz-Verkehr entstehen wird und mehr Radverkehr induziert wird. Dies führt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen und damit zu einer insgesamt positiven Klimawirkung.
Kostentabelle
Der Erlass einer Stellplatzsatzung sowie die daraus resultierenden Festsetzungen generieren keine Kosten. Allerdings werden auch bisher eingehende Ablösebeiträge künftig als Einnahmeerlöse entfallen, während andererseits zusätzliche Einnahmen durch das Recht auf Ablöse statt Nachweis und Realisierung von Stellplätzen entstehen könnten.
Begründung des Antrages
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wurde mit Drucksache Nr. 0159/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020 aufgefordert, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Hannovers zu erarbeiten. Vorgegeben wurden darin verschiedene Eckpunkte, die mit der BDS 3099-2019 N2 in die Stellplatzsatzung integriert wurden.
Mit der Änderung der NBauO vom 18.06.2024 hinsichtlich dem Stellplatzentfall für Wohnnutzungen wurde eine Anpassung der städtischen Stellplatzsatzung an die landesweiten Vorgaben erforderlich. In der Drucksache Nr. 1073/2021 wurden zudem weitere Vorgaben beschlossen. Diese wurden von der Verwaltung geprüft und in den zum Beschluss vorgelegten Satzungsentwurf (Anlage 1) übernommen.
Mit dem Beschluss der vorliegenden Stellplatzsatzung kann ein wichtiger Beitrag zur Wohnraumentwicklung, zum kostensparenden Bauen und zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum geleistet werden.
Mit der erstmaligen Vorgabe von Richtzahlen für Fahrradabstellplätze werden die Abstellmöglichkeiten und der Zugang zu Fahrrädern deutlich verbessert. Damit wird der zunehmende Bedarf an Fahrradabstellplätzen im Sinne einer klima-, umwelt- und sozialgerechten Mobilität angemessen geregelt.
Mit der nun erstmals vorgesehenen Anhörung aller Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover zum Beschluss der Stellplatzsatzung wird dem Aspekt Rechnung getragen, dass sich die Anforderungen aus den neuen Richtzahlen lokal auswirken können.
Auf weitere Erläuterungen (insbesondere zu den Neuerungen gegenüber der bisher gültigen Satzung) wird an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen verzichtet. Diese sind in der der Satzung zugehörigen Begründung beschrieben.
61.53
Hannover / Sep 1, 2025