Drucksache Nr. 1801/2018 E1:
Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1801/2018 E1
4
 

Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße

Antrag,

dem Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Drucksache Nr.: 15-1920/2018, Anlage 1) teilweise zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. §76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Kostentabelle

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Begründung

Der Änderungsantrag (Anlage 1) beinhaltet die Prüfung, das Geländer der Umgebung anzupassen und in Holzbauweise auszuführen. Diese Prüfung wurde durchgeführt. Grundsätzlich ist auch bei der in der Ursprungsdrucksache vorgeschlagenen Stahlverbundbrücke technisch ein Holzgeländer möglich. Aus den nachfolgenden Gründen schlägt die Verwaltung jedoch weiterhin das Geländer der Ursprungsdrucksache in Metall vor.

Bei der gemäß Änderungsantrag vorgeschlagenen Verwendung von Holz für die Geländerstäbe würde sich ein deutlich wuchtigeres Erscheinungsbild der Brücke ergeben. Durch das Baumaterial Holz wären aufgrund der Materialeigenschaften wesentlich stärkere Bauteilprofile erforderlich und so der Flusslauf von der Brücke aus schlechter wahrnehmbar.

Wesentliches Argument für eine Erneuerung der Brücke in einem anderen Material ist die Bauwerksunterhaltung. Das Bauwerk liegt in einem verschatteten Bereich und am Gewässer, und kann dort nur schlecht ablüften. Der Werkstoff Holz - insbesondere in Bezug auf die Dauerhaftigkeit – hat sich an dieser Stelle nicht bewährt. Die Schadensbilder an der vorhandenen Brücke belegen dies.

Bei der Verwendung von Geländerstäben aus Holz würde sich insbesondere an der Kontaktstelle zum Stahl eine besondere Schwachstelle am Bauwerk befinden. Hier wäre erhöhter Unterhaltungsaufwand zu erwarten.
Aufgrund der dokumentierten Erfahrungen (Faulstellen durch dauerhaften Feuchtigkeitseinfluss) mit dem Bestandsbauwerk aus Holz wurde das Baumaterial geändert und der Örtlichkeit angepasst, um den Unterhaltungsaufwand zu minimieren. Aufgrund des in Hannover geltenden Ausschlusses von tropischen Harthölzern wären regelmäßige Erneuerungen von einzelnen Bauteilen erforderlich, was zu erhöhten Unterhaltungskosten und zu einer vergleichsweise kurzen Lebensdauer des Brückengeländers führen würde.
Aus Gründen der Dauerhaftigkeit wurde daher eine Stahlbetonverbundbrücke mit Metallgeländern gewählt.

Der vorgelegte Entwurf nutzt die Chance dieser Erneuerung und greift dabei das Thema der im Maschpark vorhandenen historischen Metallbrücken auf und entwickelt sie zeitgemäß weiter; Die beliebte kleine Brücke am Maschteich („Liebesbrücke“), die Brücke bei „Loretta“ und das Geländer am Nordufer des Maschsees haben aus ihren jeweiligen Entstehungszeiten heraus bereits ansprechend gestaltete und zum Teil kunstvoll verzierte Metallgeländer (Anlage 2). Ziel ist es, auch der Brücke an der Hardenbergstraße eine gestalterisch ansprechende Anmutung zu geben, die sich mit einer gewissen Leichtigkeit in diesen schönen, parkartigen Landschaftsraum integriert.

Der in Anlage 3 dargestellte Entwurf zeigt ein Geländer mit filigranen Geländerstäben, die mit einem leichten Schwung angeordnet sind, um so einen bewussten Bezug zur naturräumlichen Umgebung herzustellen. Diese angestrebte Leichtigkeit und Transparenz des Geländers ist durch das gewählte Baumaterial Metall gut herstellbar.
Landschaftliche Motive der Umgebung wurden im Entwurf berücksichtigt. Als Bezüge gelten hier der Uferbereich der Leine mit seinen Gehölzen und Uferpflanzen und der Maschteich mit seinen Schilfbeständen (Anlage 4), auf die das neue Geländer gestalterisch Bezug nimmt.
Hier greift die Gestaltung den Hinweis und den Wunsch aus dem politischen Antrag explizit auf.
66.3 
Hannover / 10.09.2018