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Zuwendung an die Wilhelm-Busch-Gesellschaft e. V. „Ausbau der Einbruchmeldeanlage und der Videoüberwachung“
Antrag,
eine investive Zuwendung an die Wilhelm-Busch-Gesellschaft e. V. in Höhe von bis zu 146.000 € (entspricht 50 % der Gesamtkosten) für den Zuwendungszweck „Ausbau der Einbruchmeldeanlage und der Videoüberwachung im Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst“ zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.25201.901 | Bildende Kunst, sonstige Maßnahmen |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
146.000,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-146.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25201 | Bildende Kunst / Medienkunst |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
8.111,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
2.190,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-10.301,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-10.301,00 € |
|
Die notwendigen Zuwendungsmittel werden vom FB 19 zur Verfügung gestellt und vom FB 41 als Vermieter der Immobilie an die WBG ausgezahlt. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Begründung des Antrages
Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin des Gebäudes im Georgengarten, in dem sich das Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst befindet. Das Deutsche Museum für Karikatur und Zeichenkunst wird von der Wilhelm Busch Gesellschaft e.V. betrieben, die Landeshauptstadt hat das Gebäude für diesen Zweck an die Wilhelm Busch Gesellschaft vermietet.
Durch eine Umstrukturierung des Museums und das Hinzukommen weiterer Sammlungen wie dem Ronald-Searle-Archiv musste in Abstimmung zwischen der Wilhelm Busch Gesellschaft und der Landeshauptstadt ein ganzheitliches, zeitgemäßes Sicherungskonzept für das Museum entwickelt und umgesetzt werden. Dieses umfasst die Einbruchmeldetechnik, die Bewegungsmelder sowie eine Videoüberwachung der kompletten Außenfassade. Bei der Konzepterarbeitung wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen einbezogen.
Für die Finanzierung und Umsetzung des erarbeiteten Sicherungskonzepts mit Gesamtkosten von 292.000 € ist die Wilhelm Busch Gesellschaft als Mieterin und Veranstalterin der von der Gesellschaft in dem angemieteten Gebäude gezeigten Ausstellungen verantwortlich. Für die Finanzierung konnte durch die Wilhelm-Busch-Gesellschaft e.V. eine Bundeszuwendung im Rahmen des „Sonderprogramms zur Stärkung der Sicherheit in nationalen Kultureinrichtungen“ in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, also in Höhe von 146.000,00 EUR, eingeworben werden. Die Maßnahme muss gemäß den Vorgaben und Richtlinien der Bundesförderung am 31.12.2021 abgeschlossen sein.
Die Beauftragung, Durchführung und Steuerung der baulichen Maßnahme obliegt der Wilhelm-Busch-Gesellschaft e.V. Mit der städtischen Zuwendung wird die notwendige Maßnahme ermöglicht.
41.1
Hannover / 05.08.2021